Entscheidung des Jugendamtes

Hallo!

das Familiengericht hat eine flexible Familienhilfe für min. 14 Monate eingerichtet.
Das Jugendamt hat nach 3 Monaten festgestellt, dass dies nicht mehr notwendig ist.

Kann das Jugendamt die Entschidungen des Familiengerichts aufheben?

Hallo,
stellt ein Gericht das fest- muß meines Wissens das Gericht auch die Änderung des Beschlusses beschließen. Das Jugendamt stellt den Änderungsantrag bei Gericht und dann müssen wieder alle gehört werden.
Gruß
EP

Nein, das Jugendamt kann die Entscheidung des Familiengerichts nicht aufheben oder einschränken, sondern ist daran so lange gebunden, bis das Familiengericht selber die Entscheidung einschränkt. Wenn das Jugendamt dieses für nicht mehr notwendig erachtet, muss es beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen.

Schönen Tag noch.