Entscheidung von Familiengericht bindend?

Hi,
angenommen, die getrennt lebenden Eltern eines Kindes (Mutter hat alleiniges Sorgerecht) zoffen sich ständig wegen der Umgangsregelung.

Irgendwann wird es dem Vater zuviel und er möchte den Umfang des Umgangs von Vater/Kind vom Familiengericht entscheiden lassen, da er sich benachteiligt fühlt und sich die Mutter nicht wirklich an irgendwelche Vereinbarungen hält. Und weiter angenommen, ein Richter würde dann entscheiden, dass der „übliche“ Umgang (jedes 2. WoEnde, ein Teil der Ferien) statt zu finden habe.

Was wäre diese Entscheidung? Ein Vorschlag zur Güte? Eine Empfehlung? Oder ein verbindliches Gerichtsurteil?

In dem fiktiven Fall wäre die Mutter bisher der Meinung, wenn sie in Urlaub fahren würde oder sonst irgendwie private Termine hätte, die auf ein Wochenende fallen, an dem eigentlich mit dem Vater der Umgang vereinbart sei, hätte dieser eben Pech gehabt. Nachhol- oder Ausweichtermine gibt es nicht.

Müsste sich die Mutter an eine Entscheidung des Gerichts halten?

Danke für Eure Hilfe!

Gruß
Didi

hi

Und weiter angenommen, ein Richter würde dann entscheiden, dass der
„übliche“ Umgang (jedes 2. WoEnde, ein Teil der Ferien) statt
zu finden habe.

Was wäre diese Entscheidung? Ein Vorschlag zur Güte? Eine
Empfehlung? Oder ein verbindliches Gerichtsurteil?

C!

Müsste sich die Mutter an eine Entscheidung des Gerichts
halten?

nö, Gerichte machen gerne Witze und eigentlich sind Gerichtsverhanldungen auch nur dazu da, dass die Richter auch mal wieder aus ihrem Büro kommen und fremde Menschen um sich herum sehen … … die Urteile sind deswegen selbstverständlich nur freundliche Empfehlungen die keiner ernst nehmen muss … - hä ?!?

NATÜRLICH muss sie sich daran halten !!! Und wenn bei ihr wirklich mal terminliche Dinge dagegenstehen, muss sie Ersatztermine benennen

Gruß H.

P.S. off topic : Evtl. sollten sich die fiktiven Eltern mal klar darüber werden (und zwar beide ), dass sie ihre Machtspielchen untereinander und unter 4 Augen abhandeln sollten und nicht auf der Seele und dem Rücken der Kinder *kotz*

Huhu!

Was wäre diese Entscheidung? Ein Vorschlag zur Güte? Eine
Empfehlung? Oder ein verbindliches Gerichtsurteil?

Zmindest letztere kann man sehr gut daran erkennen, dass „Urteil“ und „Im Namen des Vokes“ oben drüber steht. Fehlt’s daran, isses kein Urteil.

Hallo Hexerl,
Danke erstmal für Deine schnelle Antwort.

nö, Gerichte machen gerne Witze und eigentlich sind
Gerichtsverhanldungen auch nur dazu da, dass die Richter auch
mal wieder aus ihrem Büro kommen und fremde Menschen um sich
herum sehen … … die Urteile sind deswegen
selbstverständlich nur freundliche Empfehlungen die keiner
ernst nehmen muss … - hä ?!?

Ich hatte eben keine Ahnung, ob ein Familiengericht genau so funktioniert wie ein „normales“ Gericht.

NATÜRLICH muss sie sich daran halten !!! Und wenn bei ihr
wirklich mal terminliche Dinge dagegenstehen, muss sie
Ersatztermine benennen

P.S. off topic : Evtl. sollten sich die fiktiven Eltern mal
klar darüber werden (und zwar beide ), dass
sie ihre Machtspielchen untereinander und unter 4 Augen
abhandeln sollten und nicht auf der Seele und dem Rücken der
Kinder *kotz*

Brrrr, ganz ruhig Brauner! Eventuell solltes Du Dir mal klar darüber werden, was in meinem Posting stand. Da stand nichts darüber, dass die Zwistigkeiten VOR dem Kind ausgetragen würden. Das ist glaub echt ein Männer/Frauen-Problem. Mann sagt, es gibt Streitigkeiten und Frau hört, es gibt Streitigkeiten, und ihr ist sofort klar, dass die selbstverständlich vor dem armen Kind ausgetragen werden. Warum können so viele Frauen hellsehen? :frowning:

Und Machtspielchen sehen anders aus. Der fiktive Vater hätte ja überhaupt keine Macht, wie sollte er dann damit spielen können? Sollte der Vater auf sein Umgangsrecht verzichten, damit die Mutter glücklich ist und es keinen Streit mehr gäbe? Nicht nur der Vater hat Recht auf Umgang, sondern auch das Kind.

Tolle Ideen hast Du.

Wenn der Klügere immer nachgibt, wird die Welt von den Dummen regiert…

Gruß
Didi

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Ich lese hier, das die Eltern gar nicht geschieden sind. Wer hat denn dem Vater das sogenannte Sorgerecht entzogen?

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Ich lese hier, das die Eltern gar nicht geschieden sind.

Und ich lese da noch nicht mal, dass sie jemals geheiratet hätten.

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hi

Ich lese hier, das die Eltern gar nicht geschieden sind. Wer
hat denn dem Vater das sogenannte Sorgerecht entzogen?

Sorgerecht ist nicht das Gleiche wie Umgangsgrecht ist nicht das Gleiche wie Aufenthaltsbestimmungsrecht … was da nun was ist kannst du dir gern ergoogeln.

Wenn ein Elternteil ein gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht hat, dann hat er das … vollkommen unabhängig davon, ob da überhaupt irgendjemand jemals verheiratet oder auch nicht war

Gruß H.

Hi anotherlife,

Ich lese hier, das die Eltern gar nicht geschieden sind. Wer
hat denn dem Vater das sogenannte Sorgerecht entzogen?

Soso, das liest Du hier. Aber das habe ich doch gar nicht geschrieben. :smile:)

Sorry, da war ich wohl nicht ausführlich genug…

In dem fiktiven Fall waren die Eltern nicht verheiratet und der Vater hatte nie gemeinsames Sorgerecht, daher wurde es dem Vater auch nie entzogen. Es gab auch nie irgendwelche Vorkommnisse, die gegen einen „normalen, regelmäßigen“ Umgang sprechen würden. Vermittlungsversuche des Jugendamtes auf Wunsch des Vaters verliefen kurzzeitig gut, bis die Mutter wieder auf ihre eigene Terminplanung bestand. Und die Mutter würde ständig drohen, wenn Du nicht dementsprechend parierst, dann würde sie die nächsten 2 Umgangstermine streichen. Nicht zur Strafe, nur zur Übung…

Gruß
Didi

Zusatzfrage wg. Umgangsrecht
Hallo,

Danke Euch allen für die Antworten.

Angenommen, ein Richter würde auf ein 14-tägiges Umgangsrecht urteilen. Könnte sich die Mutter dem einfach dadurch entziehen, dass sie rund 700 km weit weg zieht?

Der „geurteilte“ (?) Umgang könnte in diesem Fall aus finanziellen und zeitlichen Gründen nicht oder zumindest nicht in diesem Umfang ausgeführt werden.

Wären dann die persönlichen Belange der Mutter höher zu werten, als das Gerichtsurteil? Gut, sie könnte ja sagen, Du kannst sie ja weiterhin alle 14 Tage haben, musst ja nur kommen. Aber wäre aus oben genannten Gründen nicht möglich.

Wäre die Mutter verpflichtet, den Umgang zu fördern, z.B. das Kind in den Zug/Flieger zu setzen und dort wieder abzuholen?

Gruß
Didi

Ich lese hier, das die Eltern gar nicht geschieden sind.

Und ich lese da noch nicht mal, dass sie jemals geheiratet
hätten.

Witzbold
Eheleute haben irgendwann geheiratet.

Man Leute, wann werdet ihr endlich erwachsen?
Es gibt auch Beschlüsse von den Gerichten, die genauso verbindlich sind. Ist eben alles nur eine Kostenfrage. Beschlüsse, Urteile …
das erspare ich mir.

Gruß
acuario

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Hallo anotherlife,

Ich lese hier, das die Eltern gar nicht geschieden sind.

Und ich lese da noch nicht mal, dass sie jemals geheiratet
hätten.

Witzbold
Eheleute haben irgendwann geheiratet.

Und wie kommst Du auf EHELEUTE? Man darf auch Kinder haben, ohne verheiratet zu sein. Bei manchen klappt es anscheinend sogar sehr gut…

Gruß
Didi

Man Leute, wann werdet ihr endlich erwachsen?

Hoffentlich nie, wenn das bedeutet, so aufbrausend und pampig durch die Gegend zu poltern wie Du.

Der Typ in Deiner Visitenkarte heißt übrigens Euler.

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Nachtrag,
sonst kann man nicht „getrennt“ leben in dem Sinne.

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sonst kann man nicht „getrennt“ leben in dem Sinne.

Doch. Und bei eBay gibt es Auktionen. Nur eben nicht in dem Sinne, den das Gesetz meint. Es gibt ja auch noch so was wie eine Alltagssprache.

Levay

Hallo worldwidefab,
Ja, danke, Leonhard Euler. (der Kandidat hat 100 Punkte):smile:

Ich bin nicht pampig und erst recht nicht aufbrausend.
Ich spreche eben einfach nur tacheles.
Und wenn ich zu einem Artikel einen Bericht schreibe erkundige ich mich vorher in einschlägigen Seiten zuvor mit ausgefeilten Suchmechanismen. Möchtest du dazu eine Anleitung haben?

http://www.uni-koeln.de/suche/google/user_help.html

Die wenigsten Benutzer kennen dieses, geben einfach nur „waschmaschine“ ein und wundern sich, mehrere Millionen Einträge vor die Nase gehalten zu bekommen.

Bitte gebe diesen Link auch an alle anderen weiter, so wie ich es auch immer mache. Irgendwann entwickelt sich ein Schneeballsystem, und alle haben was davon.

Viele Grüße
acuario

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Hallo Didi,

die Mutter darf mit dem Kind tatsächlich umziehen, da sie das ABR und das Sorgerecht hat.

Das Umgangsrecht hat, wie hier schon geschrieben wurde, nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Das steht jedem getrenntlebenden Elternteil zu.

Allerdings stellt sich für mich - vermutlich nicht nur für mich - die Frage, ob ein Elternteil erziehungsfähig für das Kind ist, wenn er mit willkürlichen und dem Kind schädigende Aktionen den anderen Elternteil „erziehen“ wohl besser gesagt erpressen will.

Vereinzelt gibt es Gerichtsurteile, die solches unverwantwortliche Handeln des erziehenden Elternteiles sanktionieren. Sie sind aber wirklich dünn gesät und enden meist damit, dass Zwangsmittel (Zwangshaft, Zwangsgeld) gegen diesen Elternteil angedroht (manchmal auch durchgesetzt) werden, der sein Kind für persönliche „Rachefeldzüge“ mißbraucht. Leider kenne ich noch weniger Fälle, wo das Gericht dann das Sorgerecht diesem Elternteil weggenommen und auf den bis dahin umgangsberechtigten Elternteil übertragen hat.

Der fiktive Vater sollte sich nicht darauf verlassen, dass er an einen Richter gerät, der die gesetzlichen Zwangsmöglichkeiten durchsetzt. Die Quote liegt bei ca. 20 % (meine persönliche Einschätzung), dass er einen vernünftigen Richter findet.

Wenn die Mutter ihre Drohung wahr macht, dass sie umzieht um den Umgang zu behindern, kann sich der Vater unter Umständen „Übernachtungshilfe“ von Vätergruppen holen. Der „Väteraufbruch für Kinder“ bietet in vielen Regionen BETTEN FÜR ELTERN (hieß früher Betten für Väter) an.

Dort im Forum und bei den diversen Ortsgruppen kann sich der fiktive Vater zusätzliche Hilfe holen.

Je nach Einkommenshöhe des Vaters und auch seiner beruflichen Situation, kann er auch hinterherziehen. Mir sind einige Väter bekannt, die kennen viele Städte längs und quer durch Deutschland und die dortigen Wohnverhältnisse aus eigener Ansicht.

Verdient er sehr wenig, muss unter Umständen Hartz IV die zusätzlichen Umgangskosten - vor allen Dingen, wenn der Umgang gerichtlich festgelegt wurde - übernehmen.

Viele Grüße
Ingrid

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Niemals, das sind nur unverbindliche Empfehlungen
Hallo,

Müsste sich die Mutter an eine Entscheidung des Gerichts
halten?

Nein, Gerichtsurteile sind in Deutschland und anderen westlichen Rechtssystemen nur als Empfehlung zu sehen und keinesfalls bindend. Da werden lediglich im „Namen des Volkes“ unverbindliche Tipps zur weiteren Verhaltensweise abgegeben, die im übrigen das rein subjektive „Bauchgefühl“ des Richters widerspiegeln.

Was glaubst Du ist Sinn und Zweck eines Gerichtsverfahrens? Glaubst Du diese Institution ist nur zum Spaß eingerichtet damit studierte Rechtswissenschaftler ein bisschen Gerichtsshow spielen können, sich aber keiner an ein Urteil zu halten hat?

Hier zum Nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_%28Rechtswissens…

Gruß

S.J.

Trampelt nur auf mir rum

Hi Steve,
immer auf die kleinen dicken…

Unten habe ich ja geschrieben, dass ich das im Allgemeinen weiss, halt nur nicht, ob das beim Familiengericht auch so ist.

Euch Rechtserfahrenen/-gelehrten/-studierten mag das lächerlich erscheinen, für jemanden, der äußerst selten mit dieser Materie zu tun hat, eben nicht.

Aber wenn Du Dich schon so gut damit auskennst, was ist mit meinen anderen Fragen? Vorschläge? Lösungen? Möglichkeiten?

Geht Aufenthaltsrecht vor Umgangsrecht? Zeig mal was Du drauf hast außer lästern… :smile:)

Gruß
Didi

Hallo Ingrid,

Allerdings stellt sich für mich - vermutlich nicht nur für
mich - die Frage, ob ein Elternteil erziehungsfähig für das
Kind ist, wenn er mit willkürlichen und dem Kind schädigende
Aktionen den anderen Elternteil „erziehen“ wohl besser gesagt
erpressen will.

Tolle Antwort. Vielen Dank!

Wir hatten das schon mal, von wegen schmutziger Wäsche waschen und so.

Außerdem, wie sollte das bewiesen werden? Ne, so streitlustig wäre der Vater nicht, aber es wäre eine Möglichkeit, der Mutter ihre rechtlichen Verpflichtungen auf zu zeigen, da diese denkt, das Umgangsrecht liege in ihrem eigenen Ermessen und sie könnte den Umfang von ihrem Wohlwollen gegenüber dem Vater festlegen.

Ich habe mich auch schon in diversen Foren erkundigt, aber das mit den Väter-Betten habe ich noch nirgends gefunden, wirklich gut.

Nochmals vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Ein Sternchen ist dir sicher.

Gruß
Didi