Hallo,
ich habe da mal eine allgemeine Frage:
Wenn sich zwei gleichberechtigte Firmeninhaber, Gesellschafter oder Geschäftsführer unterschiedlicher Ansichten sind z.B. über die Beauftragung eines neuen Steuerberaters oder einer neuen Bank, darf dann einer der beiden allein und eigenmächtig den alten Geschäftspartner aufkündigen, bzw. den neuen beauftragen? Und wie sieht es aus mit der Gründung eines neuen
Betriebszweiges, oder einer neuen Abteilung, die an einem anderen Standort tätig wird?
Würde mich sehr über Rückmeldungen freuen. Danke und viele Grüße.
Eine kurze Ergänzung möchte ich noch anbringen:
Wie sieht es aus mit der Kündigung eines Mitarbeiters oder Telekommunikationspartners? Müsste ein Mitarbeiter um seinen Job bangen, wenn einer von zwei oder drei Geschäftsführern ihn nicht mehr „braucht“?
Die vermeintliche Gleichberechtigung der Geschäftsführer ist nicht entscheidend, denn sie sagt nichts darüber aus, ob jeder auch allein oder nur im Einvernehmen mit dem anderen handeln darf. Um das zu wissen, musst du uns die Gesellschaftsform (GbR? oHG? GmbH?) nennen und ggf. auch sagen, was der Gesellschaftsvertrag zu den Fragen von Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft vorsieht.
Levay
Hallo Levay,
über den Gesellschaftervertrag kann ich nichts aussagen; ich nehme allerdings an, dass beide selbst Entscheidungen treffen können - auch wenn es hier in meinem Beispiel auch wenig Sinn machen würde, da der eine vielleicht den Steuerb. kündigen kann, der andere ihn jedoch wieder neu einstellen. Mir fehlt da leider die Kenntnis.
Es handelt sich in meinem Beispiel um eine GmbH - zwei Geschäftsführende Gesellschafter.
Hoffe, es hilft weiter.