Hallo,
seit nunmehr über 3 Jahren versuche ich (mit Hilfe meines Anwalts) eine Einigung bei meiner Scheidung zu finden. Zum einen geht es um die Höhe des Zugewinns und des mir somit zustehenden Ausgleich bei Scheidung. Bei der Berechnung entstehen immer mehr Schwierigkeiten und Widersprüche, so dass die Höhe nicht berechnet werden kann (= Streit, Anwalt gegen Anwalt, ich gegen Ex usw.). Zudem besitzen wir noch eine Auslandsimmobilie im Europäischen Raum, wobei dieses im Moment (a.G. Wirtschafts- u. Marktlage) ohne erheblichen Verlust nicht verkauft werden kann. Über die Möglichkeit, dass mein Ex mir meine Hälfte abkauft, kann auch keine Einigung erziehlt werden, da es zum einen um die „Summe“ geht und zum anderen um den Ablauf (erst zahlen und dann unterschreiben bei Verkauf??? oder nur eine Umschreibung???)und keiner der beiden Parteien, will von seinem Standpunkt abweichen. Eine Mediation ist ebenso bereits gescheitert.
Nun zum Punkt: WER ENTSCHEIDET IM ZWEIFELSFALL ÜBER DIE HÖHE DES ZUGEWINNS UND ÜBER DIE ZAHLUNG DES IMMOBILIEN-KAUFPREISES???
So langsam bin ich es leid, ständig dieses hin und her, ohne Erfolgsaussichten, aber die finanziellen Angelegenheiten WILL ich trotzdem vor der Scheidung geregelt wissen (hauptsächlich hinsichtlich der Auslandsimmobilie). Kann mein Ex nun irgendwie (gerichtlich ?) dazu gezwungen werden, mir meine Hälfte abzukaufen, oder muß ich abwarten, bis das Haus irgendwann in den nächsten 50 Jahren verkauft werden kann?? (…denn die Unterhaltskosten für die Immo laufen ja weiter…)
Danke für ihre Hilfe/Infos/Tips
Guten Tag!
Das ist erstens leider nicht mein Spezialgebiet und zweitens kann ich sowieso an dieser Stelle nur an eine passende Rechts-(und ggf. Steuer-)beratung verweisen.
Sorry, dass ich Ihnen nicht behilflich sein kann.
MfG
sorry, aber da hab ich leider keine ahnung von.
Schwierige Situation.
Wenn ich in dieser Situation stecken würde, so, wie sie geschildert wurde, auch schon Verhandlungen und eine Mediation gescheitert sind, würde ich wahrscheinlich so verfahren, dass erst einmal die Streitigkeiten der Anwälte aufhören und somit auch natürlich die Anwaltskosten sich nicht mehr erhöhen. Jede Auseinandersetzung, jeder Brief kostet.
Der Anwalt macht das, was ihm beauftragt wird. Ist man mit diesen jahrelangen Streitigkeiten einverstanden, wird er diese kaum schnell beenden. Hier geht es allerdings an den eigenen Geldbeutel und der Anwalt freut sich (insgeheim) über seine Einnahmen.
Auch, wenn man meint, dass der Anwalt für einen arbeitet, wird er einem wohl kaum raten, diesen Streit zu beenden. Jeder Anwalt will das allerhöchste für seinen Mandanten herausholen und freut sich natürlich gleichzeitig über das, was er dabei verdient.
Ich würde den Anwalt beauftragen, die Forderungen, die man selbst hat, ohne Rücksicht auf die Gegenseite, auszurechnen, sie aufzustellen und dem Gericht vorzulegen, ohne weitere Verhandlungen mit der Gegenseite.
Die Gegenseite wird dieses dann ebenfalls tun müssen.
Wichtig ist, dass gleich in der ersten Forderung alles aufgeführt ist, was man erwartet. Nachreichungen sind nicht möglich. Also, alles gut überlegen, was man erwartet und was man haben will. Alles fordern, was einem zusteht und ganz wichtig auch mit Dokumenten und anderen Nachweisen belegen. Das muss sehr gut vorbereitet werden, da Nachreichungen nicht möglich sind. Das Gericht wird nachfragen, wenn noch Unklarheiten für das Gericht bestehen. Nur dieses darf man dann noch einreichen.
Aber auch hier Vorsicht: Sollte man selbst den Eindruck haben, dass die Forderungen utopisch sind und nicht umsetzbar, sollte man bei der Realität bleiben. Schließlich richten sich die Anwaltskosten nach dem zuerst errechneten Streitwert durch den Anwalt, also die Forderungen, die der Anwalt dem Gericht vorlegt. Nicht nach dem endgültigen Wert des Urteil durch das Gericht, welches letztentlich ganz anders und evtl. durch Kompromisse viel niedriger ausfallen könnte.
Sollten die Forderungen dann dem Gericht vorliegen, wird es zu einer Anhörung vor Gericht beider Seiten kommen.
Dann wird das Gericht alle Forderungen berücksichtigen und zu einem Urteil kommen müssen.
Auch, wenn dieses noch einige Monate in Anspruch nehmen könnte, der Streit zwischen den Anwälten würde sonst von allein nicht aufhören und am Ende Unsummen kosten. Von dem erstrittenen Wert wird dann nach Abzug der Anwaltskosten vielleicht auch nicht mehr viel übrig bleiben.
Viel Glück und gute Nerven!
hallo iweissnix,
schade dass ihr euch scheinbar nicht aussergerichtlich einigen könnt. Leider werden im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wohl beide Parteien draufzahlen, dann die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Streitwert und der liegt bei Immobilien eher in einem gehobenen Bereich.
Also bitte versucht eure Nerven und Geldbeutel zu schonen, denn Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Alles Gute
Hallo,
man kann auch die Scheidung durchziehen, und das Finazielle draußen lassen. Man muss nur die 2 jährige Frist einhalten. Sicher kannst du gerichtlich dein Anteil Einfordern, aber der Wert für die Auslandsimobilie kann ja so nicht berechnet werden. Ihr solltet euch gütlich einigen, es verdienen bei Euch nur die Anwälte…
Hallo, leider weissich nicht, ob diese Themen dann vom Richter entschieden werden. Das müsste Ihnen doch Ihr Anwalt sagen können.Ich denke aber, dass gerade beiImmobilien, wenn keine Einigung erzielt werden kann, auf eine Zwangsversteigerung hingearbeitet werden könnte.Das müssten Sie aber auch mit einem Anwalt oder Notar besprechen. Alles Gute, viel Kraft!
guten abend!
kann leider nicht weiterhelfen.
ihnen noch viel erfolg!
tristam
Hallo,
leider weiß ich keinen Rat, hoffe aber, andere Lesen können weiterhelfen.
Alles Gute,
AnkeAngela
Hallo,
letztendlich entscheidet das Gericht, wenn ihr euch nicht einigen könnt. Wer die Immobilie behalten will, muss den Partner auszahlen, sonst wird sie verkauft und dann geteilt.
viel Glück
Andreas
Hallo
In dieser Angelegenheit kann ich Dir leider auch nicht groß helfen.
Aber ich denke wenn Ihr beide auf eure Standpunkte verharrt und nicht aufeinander zugeht,wird es dazukommen das Ihr Euch in (50 Jahren) noch Streite.
Es währe angebracht jeder springt ein wenig über seinen Schatten.
Ansonsten viel glück bei der Angelegenheit.
Gruß Seppel42
Hallo,
dein EX kann zu gar nichts gezwungen werden. Du kannst aber deine Hälfte der Immobilie versteigern. Vielleicht lässt sich mit deinem EX ein Deal machen, wenn du es ihm androhst. Ansonsten versteigere es einfach. Entweder er steigert es oder er hat einen unliebsamen Miteigentümer. Das dürfte dann aber nicht angenehm für ihn sein.
Wer über die Höhe des Zugewinns entscheidet, kann dein Anwalt besser beantworten. Was aber vielleicht dienlich wäre, dass du dir im Amtsgericht eine Beratung holst. Die kostet in der Regel nichts, dein Ziel ist es ja den Rechtsstreit beenden zu wollen.
Ich hoffe damit ein wenig geholfen zu haben. Für weitere Fragen erreichst du mich unter [email protected]
Über eine positive Beurteilung würde ich mich freuen.
Lieben Gruß
Bernd