… folgendes…
angenommen man ist seit dem 15.4. in einem neuen Arbeitsverhältnis, wird aber nach einer Woche krank und bin bis einschl heute hat man eine AU.ab morgen wäre man wieder im frühdienst.
dazu kommt das man eine bewerbung ausstehen hat bei einer krankenkasse. den job will man auf jedenfall haben, den jetzigen job hatte man eh nur als überbrückungsjob geplant. das bewerbungsgespräch ist dienstag morgen und der termin ist nicht verschiebbar. also folgende probleme:
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man meldet sich weiter krank und geht zum vorstellungstermin. sollte man den job bekommen kündigt man den alten job?
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man geht arbeiten und hofft dass jmd den dienst tauschen kann. wenn nicht hat man pech und kann nicht zum gespräch.
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man kündige direkt, weil es einem eh nich gefällt und warte den dienstag so ab. frage ist dann auch …
bekommt man dann quasi gehalt, zahlung immer zum 15ten, also logo keinen ganzen monat aber anteilig. obwohl man krank war?
wirrwarr.
- man meldet sich weiter krank und geht zum
vorstellungstermin. sollte man den job bekommen kündigt man
den alten job?
Die Frage ist da doch: Ist’‚man‘’ weiter krank oder würde ‚‚man‘‘ nur ‚‚krank machen‘‘ (ohne krank zu sein, nach ärztlichem Zeugnis)?
- man geht arbeiten und hofft dass jmd den dienst tauschen
kann. wenn nicht hat man pech und kann nicht zum gespräch.
‚‚man‘‘ könnte sich ja jetzt schon darum kümmern und Kollegen diesbezüglich ansprechen (so man deren Telefonnummern weiß) … um so früher um so besser. Wäre jedenfalls die sauberste Alternative der 3 Möglichkeiten.
- man kündige direkt, weil es einem eh nich gefällt und warte
den dienstag so ab. frage ist dann auch …
Falls das heißen sollte, man bleibe einfach dem Dienst fern und teile dem AG nur mit, dass man nicht mehr käme: Das ist definitiv die schlechteste der Möglichkeiten.
Mal abgesehen davon, dass man ja nicht weiß, ob es mit der anderen Stelle klappt, führt das unentschuldigte Fernbleiben sehr wahrscheinlich zur Abmahnung und im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung … und dann hat man weder den einen noch den anderen Job. An evtl. Schadenersatzforderungen durch den Noch-AG sollte man auch denken.
bekommt man dann quasi gehalt, zahlung immer zum 15ten, also
logo keinen ganzen monat aber anteilig. obwohl man krank war?
In dem Fall bekommt man nur die Zeit bezahlt, wo man gearbeitet hat, denn die Entgeltfortzahlung kann man erst ab 4-wöchigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses beanspruchen (siehe § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).
demnach geht der arbeitnehmer weiterhin zum dienst, hofft darauf dass jemand den dienst tauschen kann. der arbeitgeber kündigt aber trotzdem morgen zum ende des monats. dann bekäme er in vollem umfang gehalt?
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der arbeitgeber
kündigt aber trotzdem morgen zum ende des monats.
Woher weißt du das?
dann bekäme
er in vollem umfang gehalt?
Na für die Zeit, in der der AN arbeitet, schon. Für die Krankheitszeit (1 Woche nach Beginn bis heute) nicht.