Guten Morgen zusammen,
ich einem Arbeitsvertrag steht folgendes: …für die Dauer des Wettbewerbsverbotes verpfl. sich die Firma eine Entschädigung von x zu zahlen. Frage: Wird diese „Entschädigung“ auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Oder würde die Person das „normale“ Arbeitslosengeld + die „Entschädigung“ bekommen beides zu.
Danke im Voraus und einen schönen Tag noch.
Grüße
Uwe
SORRY, habe vergessen, evtl. etwas Wichtiges dazuzuschreiben. Die „Entschädigung“ wird monatl. bezahlt! Die Entschädigung soll sozusagen dafür sein, dass derjenige nicht zur Konkurrenz geht.
Gruß
Uwe
Hallo
Nein, keine Anrechnung, sondern ganz im Gegenteil bekommt der AN das vom Ex-AG ja oben drauf.
Gruß,
LeoLo
Sorry, ich bin verwirrt, dann das würde bedeuten, dass derjenige mehr Netto-Lohn (AG+Entschädigungszahlung) hätte als vorher. Das wäre doch paradox! Gibt es sowas tatsächlich?? Ich bin erstaunt.
Grüße
Uwe
Hallo
Sorry, ich bin verwirrt, dann das würde bedeuten, dass
derjenige mehr Netto-Lohn (AG+Entschädigungszahlung) hätte als
vorher. Das wäre doch paradox! Gibt es sowas tatsächlich?? Ich
bin erstaunt.
Das ist ja gerade Sinn und Zweck der Vereinbarung (aus Sicht des AN). Wenn der AG dem AN schon die Berufschancen teilweise verbaut, soll er dafür auch ein paar Euro locker machen müssen.
Gruß,
LeoLo