Annahme:
In einer Familie gab es zwischen Eltern und einigen Kindern in den letzten Jahrzehnten immer wieder Geldleihvorgänge für Hausbau der Kinder o.ä., aber kaum ne Dokumentation dazu (Verträge o.ä.). Gelegentlich „Schuldscheine“ in Schmierpapierformat.
Notarielles (wie z.B. Grundschulden) gib es nicht.
Alle Beteiligten wollen ohne Streit nun „klar Schiff“ machen.
Fragen:
Gibts ein „Formular“, mit dem jedes Kind klarstellt, ob und wieviel Schulden es noch bei den Eltern hat (kann auch Null sein)? Wie nennt man sowas?
Ist sowas anwaltsfest und gerichtstauglich, auch wenn später irgendwann irgendwelche alten Schuldscheine auftauchen, deren Zahlung evtl. nicht mehr belegt werden kann?
Was sollte in so nem „Formular“ stehen?
Ein Formular pro Kind?
Macht es Sinn wenn alle Eltern und alle Kinder jedes Formular unterschreiben?
Es geht doch darum, dass jeweils zwei Parteien (= Schuldner und Gläubiger) sich einigen, wie hoch der vom Schuldner aktuell geschuldete Gesamtbetrag ist, dass außer diesem Betrag aktuell nichts geschuldet wird, wie/wann dieser Betrag rückzahlbar ist, welche Sicherheit ggf. gestellt wird und wie er ggf. bis zur Rückzahlung verzinst werden soll.
Das kann man gut auch im Freitext machen.
Dass so ein Dokument die Unterschriften von Schuldner und Gläubiger trägt, ist nichts so ganz Ungewöhnliches und dokumentiert, dass beide Parteien über den Inhalt einig sind.
Stimmt, Formular ist mit Sicherheit der falsche Ausdruck. Ich hoffte ich könnte einen Begriff finden, nachdem ich eine Vorlage googel kann (damit man nicht mit einem leeren Blatt anfangen muss). „Privates Darlehen“ hört sich gut an…
Deine Liste, was drinstehen könnte ist schon mal sehr hilfreich.
Und wenn ich recht verstehe würde dieser neue Text auch alle alten, nicht mehr auffindbaren Docs toppen?
ok, Verträge für „Privates Darlehen“ gibts als Vorlage.
Falls aber wie im geposteten Beispiel jemand nur klarstellen will, dass es keine Altlasten (Schulden) zwischen beiden Parteien (mehr) gibt ist so ein Neuvertrag weniger geeignet.
es geht ja auch nicht um einen „neuen“ Vertrag, sondern um eine Einigung, wer wem aktuell wie viel schuldet, und darüber, dass über diesen Betrag hinaus nichts geschuldet wird.
Ganz genau wie ich geschrieben habe, jetzt lies es halt einmal: Ich hab ja nicht auf Sumerisch geschrieben.
Und genau deswegen sind irgendwelche Mustertexte für ganz andere Situationen nur geeignet, wenn man sie entsprechend ändert und ergänzt. Sowas kannst Du nur als Anregung dafür nehmen, was man alles berücksichtigen sollte/könnte - was inhaltlich genau drinne steht, darüber müssen sich die Parteien schon selber klar werden.
Entweder: Die Parteien sind sich einig, dass zwischen ihnen keinerlei rückzahlungspflichtigen Forderungen aus Darlehen bestehen, geleistete Zahlungen in der Vergangenheit als Schenkungen gelten sollen, und erklären insoweit alle zwischen ihnen bis zum heutigen Datum ausgestellten Schuldscheine für ungültig.
Oder man packt statt „keinerlei …“ eben eine Liste rückzahlungspflichtiger Darlehen rein, die hiervon ausgenommen sind.
Ansonsten würde es natürlich Sinn machen, Schenkungen der letzten zehn Jahre aufzulisten, wenn man im Rahmen einer erbrechtlichen Auseinandersetzung Pflichtteilsergänzungsansprüche befürchtet/solche Schenkungen in der Verteilung des Erbes berücksichtigen will (Achtung, das geht über die Grenze der Pflichtteile nur, wenn die Schenkungen einen diesbezüglichen Anrechnungspassus beinhalten).