Entschuldigung für die Schule

Hiho. Ich habe folgendes Problem.
Montag abend, war ich mit meiner Freundin essen. Anscheinend war aber das fleisch oder irgentwas anderes nicht in ordnung, so dass wir beide die nacht über die toilette oder eimer gebeugt verbrachten.
Am nächsten morgen kamen noch magenkrämpfe und durchfall hinzu.
Da ich mich verständlicherweise nicht so wohl gefühlt habe, blieb ich diesen und zwei weitere Tage der schule fern (Kein Schwänzen, Krankheit).
am Dienstag hätte ich normalerweise eine Klausur geschrieben.
Und wie mein Lehrer uns vor der arbeit kundtat verlangt er ein Attest vom arzt, umd unsere krankheit zu bezeugen.
Ich ging dann num am Freitag zu meinem hausarzt, der mir eine Attest vom 17-19.12 ausstellte, und mich für schulunfähig erklärte.
Was noch zu erwähnen ist: Ich bin privat versichert, was wie der arzt schätzte meine eltern ca. 14 DM oder euro (weiss nicht mehr genau) kosten würde. Also 14 Euro oder DM für dieses dämliche attest…
Jedenfalls wollte ich dieses attest dann an besagtem freitag bei meinem lehrer abgeben aber er meinte er würde das nicht akzeptieren weil das attest am 20. und nicht am 17 (tag der klausur) ausgestellt sei.
Hat der dazu das recht?
Muss ich überhaupt so eine entschuldigung anbringen?
Was noch zu sagen ist, ich lebe in Hessen, falls da abweichungen zu anderen ländern existieren.
Bitte helft mir, mich belastet die sache sehr!

Danke, Zero

Hallo Zero,

bei meinem lehrer abgeben aber er meinte er würde das nicht
akzeptieren weil das attest am 20. und nicht am 17 (tag der
klausur) ausgestellt sei.
Hat der dazu das recht?
Muss ich überhaupt so eine entschuldigung anbringen?
Was noch zu sagen ist, ich lebe in Hessen, falls da
abweichungen zu anderen ländern existieren.
Bitte helft mir, mich belastet die sache sehr!

Kein mir bekannter Arzt stellt ein Attest rückwirkend aus. Maximal ab Datum der Erkrankung UND bei Erscheinen in der Praxis.
Wenn Du allerdings späteren Datums dahingefunden hast…wie soll Dir denn der Arzt bescheinigigen, wie es Dir aus seiner Sicht VERMUTLICH vor 3 Tagen ging??
Nee, daß kann der nun wirklich nicht machen, dann hättest Du (Wenn WE) einen Notdienst aufsuchen müssen.

Gruß Maja

Hallo,

Du erwähnst die Kosten des Attests. Weil Du oder Deine Eltern für den Wisch bezahlten, muß noch längst nicht jeder glauben, was auf dem geduldigen Papier steht. Darum geht es nämlich: Der triftige Grund für das Fehlen muß glaubhaft gemacht werden. Der Arzt kann aber unmöglich bescheinigen, wie es um Deinen Gesundheitszustand irgendwann in der Vergangenheit bestellt war. Er stellte also eine Gefälligkeitsbescheinigung aus. Dein Lehrer bewegt sich im grünen Bereich, wenn er solchen wertlosen Zettel nicht akzeptiert.

Wenn Dein Lehrer den Zettel nicht haben will, mußt Du das verstehen. Auf bisher ungeklärten geheimen Informationswegen gelangen nämlich Klausurtermine in die Hände der Gastronomie. Es kann gar nicht anders sein. Denn wie sonst ist zu erklären, daß verdorbene Lebensmittel stets unmittelbar vor Klausurterminen selektiv an die betroffenen Schüler ausgegeben werden?

Erschwerend kommt hinzu, daß alle Lehrer selbst längere Zeit Schüler und Studenten waren und die Schülernöte aus eigenem Erleben kennen. Die Story muß für den gewünschten Erfolg einfach origineller sein. Du könntest z. B. dafür sorgen, daß der Lehrer am Klaurtag von gepflegter Sch***erei befallen wird. Dann kannst Du mit ihm zusammen 3 Tage später Kriegsrat halten, woran es wohl gelegen hat, daß ihr beide… Aber die Attest-Nummer ist viel zu abgelutscht.

Ja, ja, protestiere nur. Ich war auch lange Schüler und Student. Zum Glück sind die Taten alle verjährt :smile:

Gruß
Wolfgang

Hallo,

  1. Man kann ein Attest rückwirkend austellen. Ich würde nur keins auf 4 (!) Tage vorher datieren. An Deiner Stelle wäre ich nicht am Freitag gegangen sonderm am Dienstag oder spätestens am Mittwoch…

  2. Der Lehrer hat das zu akzeptieren. Hat er ein Problem mit einer ärtzlichen Entscheidung, so würde er das bei mir direkt mit dem Arzt klären müssen.

  3. Es ist i.O. wenn ein Lehrer eine „normale“ Entschuldigung anzweifelt. Aber ein Attest anzuzweifeln, dass auf den richtigen Tag ausgestellt ist (17.-19.), kanns einfach nicht sein. Ein Lehrer soll unterrichten und med. things dem Arzt überlassen.

Es gibt echt bessere Dinge, mit denen man seine freie Energie füllen kann. Andererseits kann ich Lehrer gut verstehen, die radikal gg. Schüler vorgehen wollen, die die Schule (und sich damit selbst) nach Strich und Faden bescheissen…

Grüsse

Andreas

PS: Wie der Weg einer solchen „Nichtakzeptanz“ der Entschuldigung ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich glaube aber nicht, dass er da allzu viele Möglichkeiten hat (wie gesagt, ich habe oft Atteste rückwirkend ausgestellt bekommen, die aber auch nur einen Tag „zu spät“).

Hallo Andreas,

Man kann ein Attest rückwirkend austellen…

Wenn eine Erkrankung längst vorbei ist, kann ein Arzt über den Gesundheitszustand des Patienten zu einem Zeitpunkt, wo er diesen überhaupt nicht gesehen hat, keinerlei Aussage machen. Insofern kann mit einem nachträglich eingereichten Attest nicht glaubhaft gemacht werden - und das Glaubhaftmachen ist der Knackpunkt - daß die Fehlzeit krankheitsbedingt war. Der Fall mag bei z. B. einem Knochenbruch anders liegen, aber schlichter Dünnpfiff in der Vergangenheit läßt sich später nicht diagnostizieren, ergo nicht attestieren. Um das beurteilen zu können, muß man kein Arzt sein.

Ein Arbeitgeber muß als Gefälligkeitsbescheinigungen erkennbare Atteste nicht akzeptieren und ein Lehrer auch nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

es gibt Krankheitstage, an denen es wenig förderlich ist, zum Arzt zu gehen. Wenn Du dann am nächsten Tag oder auch noch am übernächsten Tag (wirklich allerspätestens; wie gesagt, vier Tage später kann ich auch nicht nachvollziehen) zum Arzt gehst, sollte er eigentlich konstruiren können, dass es mir gestern auch schon schlecht gegangen ist.

Ich bin zum Glück im Jahr nur 2 Tage krank (und auch das fällt meistens in ein WE), aber ich habe das bis jetzt 2 Mal gehabt (jeweils am nächsten Tag zum Arzt) und es gab keinerlei Probleme. Das mag zusammenhängen, dass ich 1) nicht so oft krank bin (weiss ja nicht, vielleicht ist der Fragesteller schon bekannt für sein kranksein) und zum 2) dass der Arztbesuch nicht so spät erfolgt.

Ich gebe Dir recht, dass man an 4ten Tag nach der Lebensmittelvergiftung (?) nicht mehr festellen kann, wie der Zustand am ersten/zweiten Tag war.

Das ist meiner Meinung aber nicht Aufgabe des Lehrers das zu beurteilen sondern die des Arztes!

Grüsse

Andreas

Wenn der arzt aber noch symptome nachweisen kann?
Weiterhin steht es einem lehrer meiner ansicht nach nicht zu die entscheidung eines arztes anzuzweifeln.
Ich habe ja auch nich gesagt dass ich Pytagoras nicht glaube!

zero

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Was du vielleicht völlig ausser betracht lässt:
Was ist denn wenn ich wirklich krank war???
Was wenn ich nix vorgespielt habe.
Ein arzt erkennt sehr wohl (BLut, Urin, Stuhl) was in einem menschen vogeht, und kann so auch noch längere zeit bestimmte sachen nachweisen.
Jedenfalls war ich krank, und fühle mich verarscht.

zero

Ich war aber auch am freitag noch krank, und alle symptome waren freudig zum appell angetreten.

zero

Hi Zero,

Wenn der arzt aber noch symptome nachweisen kann?
Weiterhin steht es einem lehrer meiner ansicht nach nicht zu
die entscheidung eines arztes anzuzweifeln.

Du hast genau recht. Der Lehrer kann sich ja an die Kassenärztliche Vereinigung wenden und die Entziehung der Zulassung für den Arzt anstreben, damit das nicht nochmal passiert. Und das ist ziemlich aussichtslos. Aber anzweifeln darf er da nix. Was ich da gehört habe, von langen Schlangen beim Amtsarzt an BWL-Klausurtagen, da wird viel Schindluder getrieben, aber Arzt ist Arzt.

Du hast auch recht, daß ein guter Arzt mit etwas intensiveren Untersuchungen sehr wohl noch ehemalige Erkrankungen feststellen kann und daß es für den Verlauf eines Brechdurchfalls alles andere als förderlich ist, das Haus in dieser Kälte zu verlassen!

Du hast also in allen Punkten recht!!!

Aber es nützt Dir nix!!!

Ich würde Dir halt vorschlagen, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Sag dem Lehrer, daß Du es schade findest, daß er Dir nicht vertraut, und daß Du ihm gerne auch nochmal eidesstattlich versicherst, daß Du an dem Tag krank warst und nicht aus dem Haus gehen konntest (das sollte aber dann auch zutreffen…). Du kannst ihn nur bitten, Dir zu glauben. Ziehst Du ihn vor den Kadi, gibt er Dir halt ne schlechte Note, und sowas spricht sich im Lehrerzimmer im Nullkommanix rum. Und was hast Du dann gewonnen? Also akzeptiere die Unfairneß einfach. Es wird nach der Schule auch nicht besser :frowning: Das Leben ist hart, aber ungerecht.

Welche Konsequenzen hat es denn, daß er das Attest nicht akzeptiert? Wenn es nur 0 Punkte in der Klausur sind, leb einfach damit…

Schade finde ich, daß hier mal wieder gleich vom schlimmsten Fall ausgegangen wird und dem Schüler immer unterstellt wird, er wolle sich nur drücken. Die entsprechenden Leute werden eben eigene Erfahrungen damit haben!!! Also, ich war immer ein braver Schüler und Student (hab nur ein paar Mal Philosophie geschwänzt), und ich hätte mit 17 auch nicht gewußt, daß man gleich am ersten Tag zum Arzt rennen muß!

ciao,
erik

Hallo,

was heißt es denn, wenn Du schreibst, dass der Lehrer das Attest nicht akzeptiert? Dies für sich genommen ist ja zunächst einmal recht belanglos. Frgalich ist allerdings, ob er nicht daraus Konsequenzen zieht, die Dich belasten können. Und genau hieran würde ich jetzt ansetzen. Wenn nichts weiter passiert, ist gut, wird Dir aber die Arbeit als nicht bestanden gewertet, würde ich mal sofort den Weg zum Schulleiter antreten, und dem den Fall vortragen. Bitte ihn eifach ganz höflich darum, Dir doch einmal die rechtlichen Grundlagen für dieses Verhalten des Lehrers zu nennen, und frage ihn, welcher Rechtsweg für Dich gegeben sei. Erzähle ihm dann, dass Du die ganze Sache natürlich nicht eskalieren lassen willst, und es natürlich viel besser wäre, wenn man die Sache schulintern regeln könnte. Biete weiterhin an, dass Du selbstverständlich auch ein amtsärztliches Gutachten beibringen würdest, wenn man dies verlangen sollte.

Klar, nach so langer Zeit bringt das amtsärztliche Gutachten gar nichts mehr, aber genau darum geht es. Es geht hier um eine Beweislastfrage. Du hast mit dem ärztlichen Attest alle Trümpfe momentan in der Hand, und die Schule hat nichts. Dabei spielt die Frage, von welchem Datum das Attest stammt zunächst mal keine Rolle, denn der Arzt kann sehr wohl in diesem konkreten Fall zu einer recht einfachen Diagnose auch noch ex post kommen. Der Norwark-Virus ist hochinfektiös, treibt sein Unwesen momentan in ganz Deutschland und verläuft genau nach Deiner Schilderung über ein bis vier Tage. Und wenn man da dann an Tag vier wie das Leiden Christi zu Pferde sich zum Arzt schleppt, von Erbrechen und Durchfall erzählt, einen furchtbaren Elektrolystatus und miesen (meßbar!) Kreislauf hat, dann braucht es keine Glaskugel, um zu wissen, wie es Dir in den letzten Tagen gegangen ist.

Gruß vom Wiz, der mit seiner Frau + Schwägerin, … diesen lustigen Gesellen in den letzten Wochen auch genossen hat, und die Sache ganz gut nachempfinden können.

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Hallo Wolfgang,

nun geh mal nicht so streng mit dem jungen Mann um. Zur Zeit hat er mit dem Attest alle Trümpfe in der Hand und muss sich nichts gefallen lassen. Mal abgesehen davon hat momentan bald jeder in Deutschland schon diesen netten kleinen Norwark Virus kennen gelernt, und darauf passt die Schilderung der Symptomatik wie Faust auf Auge. Und wenn beim Arzt dann jemand nach den ersten beiden besonders üblen Tagen (wo man sich nicht ausreichend auf den Beinen halten kann, um überhaupt zum Arzt zu kommen) auftaucht und grauer ist als ein Regentag, nichts mehr in sich hat, und auch die Elektrolyte und Blutdruck (beides messbar) auf Null sind, dann hätte ich nach eigener Erfahrung mit dem Virus jedenfalls keine Bedenken da eine Rückwärtsbescheinigung auszustellen. Den Verlauf hat der Arzt vermitlich in den letzten Wochen zigfach gehört, und da sind die vier Tage genau im Rahmen.

Also da würde ich mal hier im konkreten Fall einfach mal davon ausgehen, dass die Sache stimmt, und den lieben Lehrer mal bei der Schulleitung auflaufen lassen. So einfach ein ärztliches Attest zu ignorieren ist nämlich nicht drin. Da muss man schon ganz handfeste Anhaltspunkte in der Hand haben, und nur weil während der Krankheitszeit eine Arbeit geschrieben worden ist, ist ein Anzweifeln schon gar nicht drin. Nur wenn man mit dem Arzt und/oder Schüler schon mehrfach Probleme in dieser Hinsicht gehabt hat, und konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall bestehen, kann man im nächsten Schritt ein amtsärztliches Gutachten verlangen. Allerdings wird sich auch dieses nur darauf beziehen, ob die Krankschreibung des Kollegen vertretbar war. Und da liegt der Hase natürlich im Pfeffer. Wer will denn im Nachhinein einem Kollegen bescheinigen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Krankschriebung in gar keinem Fall möglich gewesen wäre? Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen, es sei denn, es ist ein Serientäter, bei dem man dann mal die kompletten Aktenbestände staatsanwaltschaftlich beschlagnahmen lässt und mit dem man sich dann mal intensiv auseinandersetzt. Ansonsten ist Arzt nicht umsonst ein freier Beruf, und die Frage einer Krankschreibung ist wie die Bewertung einer geisteswissenschaftlichen Arbeit ein Akt wertender Erkenntnis mit einem kaum abgrenzbaren Spielraum.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wolfgang,

nun geh mal nicht so streng mit dem jungen Mann um. Zur Zeit
hat er mit dem Attest alle Trümpfe in der Hand und muss sich
nichts gefallen lassen. Mal abgesehen davon hat momentan bald
jeder in Deutschland schon diesen netten kleinen Norwark Virus
kennen gelernt, und darauf passt die Schilderung der
Symptomatik wie Faust auf Auge. Und wenn beim Arzt dann jemand
nach den ersten beiden besonders üblen Tagen (wo man sich
nicht ausreichend auf den Beinen halten kann, um überhaupt zum
Arzt zu kommen) auftaucht und grauer ist als ein Regentag,
nichts mehr in sich hat, und auch die Elektrolyte und
Blutdruck (beides messbar) auf Null sind, dann hätte ich nach
eigener Erfahrung mit dem Virus jedenfalls keine Bedenken da
eine Rückwärtsbescheinigung auszustellen. Den Verlauf hat der
Arzt vermitlich in den letzten Wochen zigfach gehört, und da
sind die vier Tage genau im Rahmen.

Das mag ja vollkommen richtig sein, und es ist wohl auch nicht unbedingt anzuzweifeln, dass der Arzt das Attest mit gutem Gewissen rueckwirkend ausgestellt hat. Aber - zumindest war das bei meiner Schule so - ist oft in der Schulordnung festgelegt, dass das Attest zumindest auf den Tag der Klausur datiert sein muss.

Daher wuerde ich an deiner Stelle mal in der Schulordnung und der Absenzregelung nachlesen ob der Lehrer sich darin auf einen derartigen Abschnitt berufen kann, falls nicht wuerde ich allerdings auch sagen, dass du das nicht hinnehmen solltest. Es gibt dann keinen Grund das Attest abzulehnen abgesehen von einer Anzweiflung des Arztes.

Gruss Patrick