Entschuldigung nicht anerkannt!

hallo ist es rechtlich möglich/richtig nehmen wir mal an:
ein man und eine frau sind beide in einem club/verein sie haben auch ein kind was allen in dem club/verein bekannt ist.nun ist das kind so ca. 1,5 jahre alt und kann noch nicht allein bleiben, wenn jetzt club/vereinstreffen stattfinden kann nur ein elternteil gehen (der andere passt ja aufs kind auf 1,5 jahre)wenn jetzt das elternteil welches zum treffen gegangen ist den anderen entschuldigen will da der ja aufs kind aufpasst wird diese entschuldigung nicht akzeptiert (man fehlt unentschuldigt) weil er sich nicht persönlich entschuldigt hat. FRAGE: ist das rechtens das die entschuldigung nicht anerkannt werden kann wenn sie vom lebensgefährte/in kommt? oder ist das z.b. machtmissbrauch, mobbing von der führung?

Wieso ist es denn überhaupt rechtlich erheblich, dass jemand an einer Vereinsveranstaltung nicht teilnimmt?

Gibt es da einen satzungsmäßig geregelten Anwesenheitszwang?

Hallo,

ist das z.b. machtmissbrauch, mobbing von der führung?

nein, das müssen die so machen, das steht so in den Regeln. Man braucht halt immer 11 Leute für eine Mannschaft, sonst wird man disqualifiziert.

Oder geht es um Basketball?

Gruß
loderunner

Entschuldigung, aber ich würde einem so engstirnigen Verein nicht angehören wollen, der nicht akzeptiert, dass man nicht kommt, weil man zu Hause das Kind hütet…

Selbst wenn es um eine Mannschaft ginge, weiß der Verein ja wohl, dass da die „Frau mit dem dicken Bauch“ in der näheren Zeit ggf. ausfallen wird. Schwangerschaft ist ja in der Regel keine plötzlich auftretene Krankheit…

OT: entschuldigung nicht anerkannt!
Hi loderunner,

Oder geht es um Basketball?

Der erste Gedanke beim Lesen des UP war: Zeugen Jehovas.

Gruß,

M.

grundsätzlich handelt es sich um eine banale sache.
wir sagen die eltern sie sind in einer freiwilligen feuerwehr dort gibt es mittlierweile aufwandseinschädigungen die ab einer gewissen häufigkeit der teilnahme ausgezahlt wird. nun geht es beiden eltern nicht um diese aufwandentschädigung sondern mehr darum ob das handeln (nur eine persönliche entschuldigung zu akzeptieren und nicht die der/des lebensgefährten/in) rechtlich richtig ist oder ob sie dagegen irgendwie vorgehen können.
für aussenstehende sicherlich kindisches verhalten aber wenn man sich in die lage versetzt: man hat seid 1,5 jahren ein kind was ja nicht überraschend von jetzt auf gleich da ist und logischerweise noch nicht allein zu haus bleiben kann und nur durch ignorante,engstirnige und überhebliche sichtweise der führung üerhaupt solche diskusion aufkommt.
daher die frage ob es in irgend einem § steht das eine nicht persönliche entsch. genauso zählt wie eine persönl. oder irgendetwas in diese richtung weil dann könnte man sicherlich gegen dieses gehabe vorgehen.

hallo

grundsätzlich handelt es sich um eine banale sache.
wir sagen die eltern sie sind in einer freiwilligen feuerwehr

nun geht es beiden eltern
mehr darum ob das handeln (nur eine persönliche
entschuldigung zu akzeptieren und nicht die der/des
lebensgefährten/in) rechtlich richtig ist oder ob sie dagegen
irgendwie vorgehen können.

daher die frage ob es in irgend einem § steht das eine nicht
persönliche entsch. genauso zählt wie eine persönl. oder
irgendetwas in diese richtung weil dann könnte man sicherlich
gegen dieses gehabe vorgehen.

wenn es sich um eine freiwillige feuerwehr handelt würde dann könnte noch einiges anderes greifen als das vereinsrecht denn es handelt sich dabei auch um eine öffentliche institution trotzdem kommt es immer darauf an was in den regeln des entsprechenden „vereins“ steht das wäre die vereinssatzung hier wäre die erste stelle an der mal nachgesehen werden sollte bei der freiwilligen feuerwehr könnte es noch zusätzlich zur vereinssatzung regelungen der entsprechenden gemeinde geben einen allgemeinen § wird es da nicht geben …

gruß
jörg zabel

PS: ich habe versucht mich deiner schreibweise und zeichensetzung anzupassen da mit du es besser lesen kannst

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grundsätzlich handelt es sich um eine banale sache.
wir sagen die eltern sie sind in einer freiwilligen feuerwehr
dort gibt es mittlierweile aufwandseinschädigungen die ab
einer gewissen häufigkeit der teilnahme ausgezahlt wird. nun
geht es beiden eltern nicht um diese aufwandentschädigung
sondern mehr darum ob das handeln (nur eine persönliche
entschuldigung zu akzeptieren und nicht die der/des
lebensgefährten/in) rechtlich richtig ist oder ob sie dagegen
irgendwie vorgehen können.

wenn es nuicht um die aufwandsentschädigung geht, worum dann? und um mal ins blaue zu raten: die kohle kommt nicht vom verein (unterstützungsverein) sondern von der feuerwehr und die ist in den bundesländern die ich kenne eine einrichtung der gemeinde, wahrscheinlich in allen. aber noch mal die frage: wenn es nicht um die aufwandsentschädigung geht, warum wird überhaupt eine entschuldigung benötigt

für aussenstehende sicherlich kindisches verhalten aber wenn
man sich in die lage versetzt: man hat seid 1,5 jahren ein
kind was ja nicht überraschend von jetzt auf gleich da ist und
logischerweise noch nicht allein zu haus bleiben kann und nur
durch ignorante,engstirnige und überhebliche sichtweise der
führung üerhaupt solche diskusion aufkommt.
daher die frage ob es in irgend einem § steht das eine nicht
persönliche entsch. genauso zählt wie eine persönl. oder
irgendetwas in diese richtung weil dann könnte man sicherlich
gegen dieses gehabe vorgehen.

nein.