Hallo,
man stelle sich folgenden Fall vor:
Ein bei der evangelischen Kirche angestellter ordinierter Vikar (Vorstufe zum Pfarrer) wird auf eigenen Wunsch für ein Jahr in eine evangelische Auslandsgemeinde entsandt. Die Bezüge erhält er weiterhin von seiner deutschen Landeskirche, d.h. er wird in Deutschland versteuert. Ausländische Einkünfte erhält er nicht. Es besteht weiterhin der Erstwohnsitz bei den Eltern in Deutschland.
Nun zieht er also für ein Jahr ins Ausland, und stellt sich bei der Steuererklärung folgende Fragen:
• Können nach wie vor Entfernungskilometer vom Wohnsitz im Ausland bis zur Arbeitsstelle im Ausland geltend gemacht werden (ca. 15 km Wegstrecke)?
• Wie sieht es mit Werbungskosten aus: es mussten Materialien gekauft werden, doch es handelt sich natürlich um ausländische Quittungen. Können diese eingereicht werden? Ist eine Übersetzung erforderlich (portugiesischssprachig)? Wenn ja, reicht es auf der Quittung handschriftlich zu notieren, um was es sich handelt? Spielt es in dem Zusammenhang möglicherweise irgendeine Rolle dass die Mehrwertsteuer in diesem Land höher ist als in Deutschland (21%)?
• Wie sieht es mit dem häuslichen Arbeitszimmer aus, dass zweifelsohne erforderlich ist. Wird dies auch in der ausländischen Wohnung anerkannt?
• Ist ein Heimflug nach Deutschland, der im Urlaub aus privaten Gründen erfolgte steuerlich absetzbar?
Möglicherweise kein alltäglicher Fall, insbesondere deshalb weil die Bezüge weiterhin aus Deutschland gezahlt werden, aber ich hoffe, Ihr könnt weiterhelfen.
Servus,
im Gegensatz zur Entsendung im Sozialversicherungsrecht ist es hier nicht von vornherein klar, bei welchem Staat das Besteuerungsrecht für die Einkünfte während der Entsendung liegt. Mit einiger Wahrscheinlichkeit liegt es bei dem Staat, in dem der Gottesdiener tätig ist. Um dieses beurteilen zu können, muss man wissen, in welchem Land er seelsorgt & verkündet, und wie lange (jeweils bezogen auf ein Kalenderjahr) er dort ist.
Und, um gleich die meisten Eventualitäten abgedeckt zu haben: Wo denn während dieser Zeit seine Familie - falls vorhanden - lebt, und unabhängig davon, wo sich der „Mittelpunkt seiner Lebensinteressen“ befindet (wie sieht die in D beibehaltene Wohnung/Unterkunft aus? Wie die im Land seiner Tätigkeit? Was macht er während eventueller Urlaubszeiten? Ist er durchgehend in dem Land, wohin er entsendet wird, oder muss er während dieser Zeit ab und zu mehr oder weniger ausführlich bei seinem Landesbischof oder vergleichbaren Instanzen in D zu einer Art „Innendienst“ antanzen?
Schöne Grüße
MM
dessen Großvater auch mal in Porto Alegre gepredigt hat - war aber vor den Zeiten der DBA…
Aha, es scheint also auf Vieles anzukommen. Vielen Dank schon mal!
Gut, stellen uns also weiterhin folgendes zu dem Gottesdiener vor:
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Er lebt, predigt, und seelsorgt in Portugal. Wärend der Entsendung finden alle seine Dienstgeschäfte dort statt, in Deutschland ist er aller Aufgaben enthoben.
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Sein Lebensmittelpunkt während der Entsendung liegt auch in Portugal, da seine Familie ihn begleitet hat (Es handelt sich um einen evangelischen Geistlichen, der das haben darf:smile:).
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Entsprechend des akademischen Rhytmuses dauert der einjährige Einsatz von Oktober bis Oktober des Folgejahres.
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Der Wohnsitz in Deutschland ist bei den Eltern, d.h. es entstehend keine Unkosten in Form von Miete etc. Dient v.a. der Aufrechterhaltung von Versicherungen etc.
Wie sähe es nun aus?
Danke!
Servus,
Wie sähe es nun aus?
der Fall ist dann relativ einfach gestrickt, aber er wird für den Betroffenen nicht unbedingt schöner, wenn er deutsches ESt-Recht gewöhnt ist: Ansässigkeitsstaat im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens mit Portugal ist während der Dauer der Entsendung Portugal, und das Besteuerungsrecht für die Bezüge ist ebenfalls dort. Das hat den Nachteil, dass der Vikar sich mit portugiesischem Steuerrecht auseinandersetzen muss, aber den bedeutenden Vorteil, dass er nebst Familie in Portugal besteuert wird wie „irgendein“ Portugiese - z.B. der Pfarrer, dem er zugeordnet ist - und keine Spezialitäten beachten muss.
Wichtig ist erstmal, dass bei der Abrechnung seiner Bezüge keine deutsche Lohnsteuer einbehalten werden muss (daher auch nicht einbehalten werden sollte), und dass bei der Anmeldung vor Ort allfällige steuerlichen Rituale beachtet werden sollten.
Beiläufig: Gibts tatsächlich evangelische Gemeinden in Portugal? Sind das Abkömmlinge von geflohenen Hugenotten?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
kurze Anmerkung:
Der in Portugal steuerpflichtige Arbeitslohn ist in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt. Er ist also auch in der deutschen Steuererklärung anzugeben.
Und zwei Links:
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/index…
Dort noch weiterklicken zu Portugal
http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#Portugal
Ach, hat jemand eine Ahnung, ob die evangelische Kirche unter das Kassenstaatsprinzip fällt? Ich denke zwar nicht, habe aber gerade keinen Kommentar Wassermeyer…
Schöne Grüße
Cirwalda
Servus Cirwalda,
Ach, hat jemand eine Ahnung, ob die evangelische Kirche unter
das Kassenstaatsprinzip fällt?
diese Frage würde sich, meine ich, bloß bei _Gebiets_körperschaften stellen. Im Fall der evangelischen Kirchen könnte das allenfalls für Klosterfonds und Klosterkammer in Niedersachsen zutreffen, die diesen Status haben könnten - aber auch dann bloß für Bezüge, die unmittelbar aus deren Mitteln bezahlt werden. (Wortlaut Art. 19 I DBA Portugal)
Schöne Grüße
MM
danke, klingt überzeugend
Hallo Martin,
danke, klingt überzeugend, war nur noch so eine rumspukende Idee, nicht dass wir etwas übersehen…
Schöne Grüße
C.