Hallo,
ich bin seit September 2011 von meiner Arbeitgeber nach England entsendet worden.
Für mich stellt sich jetzt die Frage bei der Steuererklärung für 2011 was ich steuerlich geltend machen kann. Ich habe in England - Entsendung ist auf 2 Jahre befristet - eine Wohnung und bin in D bei meinen Eltern gemeldet.
Kann ich für den Umzug meine Kosten uand für einen Teil der Zeit meine Wohnung in England steuerlich abrechnen? Zudem: Muss ich für 2012 was berücksichtigen? Soweit ich weiß, gibt es in der EU eine 183-Tage-Regelung. Gilt diese Regelung auch, wenn ich weiterhin einen Wohnsitz in D habe?
Besten Dank im Voraus für die Antwort und beste Grüße
Hallo,
wenn die Kriterien erfüllt sind, beantragt der Arbeitgeber beim Finanzamt einen Freistellungsbescheid für den Arbeitslohn.
Wenn der Arbeitslohn in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, sind die in diesem Zusammenhang angefallenen Ausgaben in Deutschland nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Jürgen,
danke fürd die Antwort. Lohn ist voll in Deutschland steuerpflichtig. Daher die Frage - was kann ich als Werbungskosten steuerrechlich geltend machen. Umzug, Reisen, Wohnung…?
Danke für Antwort
Thomas
Hallo,
sorry ich hab leider keinen Zugriff auf meine Unterlagen.
Als ich in Korea gelebt hatte
a) Mein Arbeitgeber hatte mich einen Steuerberater zur Verfügung gestellt (kostenlos)
b) Mein Steuerhilfeverein hatte mich anschliessend bei der Rückkehr geholfen
Ich würde dasselbe meinem Arbeitsgeber fragen (bzw. ihn um Empfehlung für ein internationaler Steuerberater nachfragen).