Entsendungsvertrag

Moin Kollegen,
mal angenommen ein Mitarbeiter wird für einen Zeitraum der länger als ein Monat ist zu einem Tochterunternehmen nach Lummerland versetzt. Der Betriebsrat fordert vom Personalwesen den Entsendungsvertrag an.
Personalchef sagt: Kein Recht des BR auf Einsicht des Entsendungsvertrages. Kann der BR seine Zustimmung zur Versetzung (§99 BetrVG)verweigern? Kennt jemand die Rechtsgrundlage und evtl. Urteile hierzu?
Danke im Voraus für eure Bemühungen.
Gruß Manfred

Hallo,

der BR hat kein Einsichtsrecht in Arbeitsverträge, es sei denn, er kann Anhaltspunkte dafür vortragen, dass der Inhalt gesetzeswidrig ist.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Einspruch EK,

die Unterlagen, die die näheren Umstände der Entsendung regeln, kann der BR sehr wohl verlangen. Das hat Manfred wohl mit „Entsendungsvertrag“ gemeint.

„Der Informationstand des BR hat grundsätzlich dem des AG zu entsprechen“ (Klebe, Ratayczak… Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar, Rd-Nr. 21 zu § 99)
Ich würde diese Vereinbarungen verlangen und bei Nichtvorlage die Unvollständigkeit der Unterlagen schriftlich anmahnen, damit die Frist nach § 99 Abs. 3 nicht abläuft.

&tschüß

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolfgang,

kauf Dir einen neuen Kommentar oder lies mal bei § 99 :smile:

Über Entsendungen wird in der Praxis immer ein neuer Anstellungsvertrag vereinbart, der die Bedingungen näher regelt (Krankenversicherungsschutz, Mietkostenzuschuss, Heimfahrten bzw. -flüge, usw.).

BAG v. 18.10.1988 BAGE 60, 57: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat Auskunft über den Inhalt des Arbeitsvertrages zu geben, den er mit dem Bewerber abschließen will oder bereits abgeschlossen hat…

Es stimmt nicht, dass der BR alles wissen darf, was der AG weiß, sondern nur insoweit, wie seine Aufgaben (Mitbestimmungsrechte) tangiert sind. Das ist bei Arbeitsverträgen aber eben nicht der Fall, da deren Inhalt mitbestimmungsfrei sind. Eine Beteiligung des BR käme also nur in Betracht, wenn aus seiner Pflicht, die Einhaltung der Gesetze zu prüfen, ein Ansatz bestünde. Dazu müssen aber Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anstellungsvertrag gegen Gesetze verstößt oder der MA falsch eingruppiert ist etc. Kann der BR das nicht darlegen, kann er auch keine Einsicht nehmen.

Somit scheidet bei dem Inhalt von Entsendungsverträgen aufgrund des Inhalts ein Einsichtsrecht aus.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]