Guten Tag, ein Mieter hat mit seinem Vermieter vereinbart die in der Wohnung befindlichen alten Türblätter gegen neue auszutauschen. Er hat sich mit 300 Euro daran beteiligt. Die alten Türen wurden im Keller gelagert. Nun verlangt der Vermieter von dem Mieter, das die alten Türen vom Mieter entsorgt werden sollen. Doch das kostet ja wiederum Geld.
Wer ist nun für die Entsorgung zuständig?
Hallo,
vielleicht mal bei der Gemeinde nachfragen, ob das nicht die Sperrmüllabfuhr mitnimmt? Dann entstehen ja keine Kosten.
ms
Hi,
Guten Tag, ein Mieter hat mit seinem Vermieter vereinbart die
in der Wohnung befindlichen alten Türblätter gegen neue
auszutauschen.
Das Wort tauschen würde imho ein Entfernen der alten Türen beinhalten.
Erhat sich mit 300 Euro daran beteiligt.
Hmm, der VM, ist doch echt sehr nett, hätte der nicht machen mussen…
die
alten Türen wurden im Keller gelagert.
Wenn dies nicht verboten war, wäre es wohl erlaubt. 
Da der VM die Türen wohl nicht weiterhin im Keller im Weg haben möchte (zB Verkehrssicherungspflicht etc.), sollte der nun bevollmächtigete M sich um eine Entsorgung kümmern.
nun verlangt der
Vermieter von dem Mieter, das die alten Türen vom Mieter
entsorgt werden sollen.
Hmm, hatte der VM nicht auch dafür bezahlt?
Doch das kostet ja wiederum Geld.
Kommt daruf an, wie die Gemeinde Gebühren für solchen Müll erhebt.
Eine Nachfrage bzw. Einsicht in die Gebührenordnung kann sehr wohl weiterhelfen.
Wer ist nun für die Entsorgung zuständig?
Wenn der Hinterlasser sich nicht darum kümmert, entsorgt der VM Pflichtgemäß den Müll. In diesem Fall kann der Müll eindeutig zugeordnet werden und vom M Schadensersatz für den Aufwand des VM eingetrieben werden.
Dies wird idR teuerer als es als M selbst darum kümmert.
vlg MC
PS: Warum muß man einen netten VM mit so einem Müll ärgern?
Meint der M der VM würde sich so ein weiteres Mal mit Geld an den Sonderwünschen des M beteiligen?
*Kopfschüttel*
Hi,
Da der VM die Türen wohl nicht weiterhin im Keller im Weg
haben möchte (zB Verkehrssicherungspflicht etc.), sollte der
nun bevollmächtigete M sich um eine Entsorgung kümmern.
Rechtsgrundlage? Sind Türen nicht Vermietersache?
nun verlangt der
Vermieter von dem Mieter, das die alten Türen vom Mieter
entsorgt werden sollen.Hmm, hatte der VM nicht auch dafür bezahlt?
Was spielt das für eine Rolle? Zudem klang es so, dass sich M beteiligte.
Wer ist nun für die Entsorgung zuständig?
Wenn der Hinterlasser sich nicht darum kümmert, entsorgt der
VM Pflichtgemäß den Müll. In diesem Fall kann der Müll
eindeutig zugeordnet werden und vom M Schadensersatz für den
Aufwand des VM eingetrieben werden.
Rechtsgrundlage? Schadensersatz für die Entsorgungskosten des Vermietereigentums?
PS: Warum muß man einen netten VM mit so einem Müll ärgern?
Meint der M der VM würde sich so ein weiteres Mal mit Geld an
den Sonderwünschen des M beteiligen?
Eigentlich schade, dass ich dir da Recht geben muss 
ms
Hi,
Da der VM die Türen wohl nicht weiterhin im Keller im Weg
haben möchte (zB Verkehrssicherungspflicht etc.), sollte der
nun bevollmächtigete M sich um eine Entsorgung kümmern.Rechtsgrundlage? Sind Türen nicht Vermietersache?
Es war wohl eher ein Individualvereinbarung auf Gegenseitigkeit.
Wie nun die Entsorgung genau geregelt wäre wurde nicht mitgeteilt.
Die Anordung und ggf. Durchführung obligt dem VM. Dies kann delegiert werden. Wenn aber ein Verursacher ausfindig zu machen ist, kann die Rechnung eingefordert werden.
nun verlangt der
Vermieter von dem Mieter, das die alten Türen vom Mieter
entsorgt werden sollen.Hmm, hatte der VM nicht auch dafür bezahlt?
Was spielt das für eine Rolle?
Nunja, wer bezahlt bestimmt, üblicherweise. Hier nicht ganz, weil für den öff. Keller der VM zuständig ist.
Zudem klang es so, dass sich M
beteiligte.
Ob es sich dabei um einen relvanten Teil betrug wurde nicht mitgeteilt.
Wer ist nun für die Entsorgung zuständig?
Wenn der Hinterlasser sich nicht darum kümmert, entsorgt der
VM Pflichtgemäß den Müll. In diesem Fall kann der Müll
eindeutig zugeordnet werden und vom M Schadensersatz für den
Aufwand des VM eingetrieben werden.Rechtsgrundlage? Schadensersatz für die Entsorgungskosten des
Vermietereigentums?
Der VM hatte doch unmissverständlich den Willen zur Entsorgung geäußert.
PS: Warum muß man einen netten VM mit so einem Müll ärgern?
Meint der M der VM würde sich so ein weiteres Mal mit Geld an
den Sonderwünschen des M beteiligen?Eigentlich schade, dass ich dir da Recht geben muss
Hm, nicht wirklich 
vlg MC