Entsorgung von meinem Eigentum von einem Arzt

Verehrte Experten,

Ich habe vor einigen Monaten eine Infusionsbehandlung angefangen, die ich dann aber wegen schlechte Reaktion unterbrechen musste. Ich musste die Medikamenten alle selber bezahlen, und die Versicherung hat mir nur die Medikamente erstattet, die tatsächlich verwendet wurden. Als ich neulich zur Praxis anrufte, um die übrigen nicht verwendet (aber von mir doch bezahlten) Medikamenten zu fordern, meinte die Sekretärin zu mir, die wären entsorgt worden. Ich wurde also gar nicht darüber informiert, dass der Arzt mein Eigentum weggeworfen hat.

Jetzt werde ich ein Brief zum Arzt schreiben, wo ich fordere, dass das Geld mir zurücküberwiesen wird. Ich brauche aber ein bisschen rechtlichen Info. Dass was die in der Praxis gemacht haben ist eigentlich illegal, oder? Um welche Gesetze geht es? Ich möchte dass im Brief nämlich so klar wie möglich begründen, dafür brauche ich euer Kenntnis.

Danke!!

D

Hi,
es muss ja eine Rechnung vorliegen, in der die Gesamtsumme der bereits bezahlten Medikamente als bezahlt datiert wurde. Wenn dies der Fall ist, muss ja auch - und drauf hast Du einen rechtlichen Anspruch - eine Abrechnung darüber vorliegen, wie viel dieser Medikamente (bis zum Abbruch)verwandt wurden. Wenn dies der Fall ist, ergibt sich hieraus eine Differenz.
Beide Abrechnungen bei der Krankenkasse einreichen und den Differenzbetrag einfordern.
Hierbei ist wirklich zu prüfen, ob Du mehr als die eingesetzten Medikamente bezahlt hast. Bist Du da sicher?
Eigentlich gehen Rechnungen an die krankenkasse nach „absolvierten“ Behandlungen, was heisst: der Arzt rechnet jede einzelne Behandlung ab. Danach wird dann bezahlt. Es ist unüblich, im voraus z.B. 10 Infusionen im voraus zu bezahlen, wenn letztendlich eventuell nur 2 oder 8 Infusionen benötigt / oder vertragen werden.
Schau nochmal genau nach, wenn es so ist, wie Du sagst, hast Du auf jeden Fall einen Rückerstattungsanspruch.

Und NEIN, der Arzt darf bereits bezahlte Medikamente aufgrund von „Nichtverträglichkeit“ nicht einfach entsorgen, ohne Dir als Patienten aber auch der Krankenkasse gegenüber ausdrücklich mit Bericht -warum, weswegen usw. - eine Begründung oder einen Bericht zu erstellen.

Hallo,

grundsätzlich macht man sich durch die Zerstörung fremden Eigentums natürlich schadenersatzpflichtig.
In solchen ärztlichen Geschäftsverhältnissen kenne ich mich allerdings nicht aus; ich musste noch nie durch den Arzt zu verabreichende Medikamente vorstrecken. Allerdings vermute ich, dass hier doch zuvor eine gesonderte Vereinbarung, ein „Behandlungsvertrag“, „Vereinbarung“ oder Ähnliches geschlossen werden sollte, um die Verhältnisse eben klar zu regeln. Ggf. würde ich also solche Dokumente erst genauestens studieren, bevor ich auf den Arzt losginge.

Davon ab: Die Schadenersatzpflicht wegen Zerstörung fremden Eigentums ergibt sich grundsätzlich ganz klassisch aus §823 BGB:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Unterstellt man, die Medikamente wären tatsächlich dein Eigentum, wurde vorsätzlich oder zumindest fahrlässig dein Eigentum verletzt und es würde deinerseits ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Arzt bestehen.

Viele Grüße!

Hallo,es tut mir sehr leid,aber da kann ich nicht weiter helfen-Liebe Grüsse

Hallo, leider bin ich dazu nicht der richtige Ansprechpartner. Ich kann diese Frage nicht beantworten. Viel Erfolg noch. LG frettchen3199

Hallo, ich kann leider nicht weiterhelfen!

Als ich es gelesen habe stellte sich mir die Frage, warum ein Arzt einige Monate Medikamente für einen Patienten aufbewahren soll! Waren diese überhaupt solange haltbar, war es eine angebrochene Packung oder eine bereits geöffnete usw.

Viel Erfolg!

Hallo,

ich habe mich gerade etwas schlauer gemacht.
Das Geld wäre so oder so futsch, weil eine Apotheke Medikamente nicht zurücknehmen und weiterverkaufen darf und somit auch nicht Ihr Geld erstattet.
Sie selbst dürfen Medikamente auch nicht an andere weiterverkaufen.

Viele Grüße

Hallo,

leider kann ich Ihnen da nicht helfen. Ich hoffe aber, dass Sie viele Informationen bekommen.

Uli

Hallo,
das Sachenrecht findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch ab Paragraph 854.
Konkrete Auskünfte kann ich nicht geben, da ich hier nur wenige Kenntnisse habe.
Gruß Svalroph

Hallo genaues kann ich dir auch nicht sagen vieleicht
frags du mal einen Rechtsanwald.
Karl-Heinz

Hallo, damit kann ich leider nicht dienen. Kannst ja mal bei der zuständigen Schlichtungsstelle nachfragen.
Gruß Ingeborg

Hallo cuandomevaya, ich würde an deiner Stelle erstmal das persönliche Gespräch mit dem Arzt suchen (nicht telefonisch oder über die Sekr.), falls dann das Gespräch nicht für dich zufrieden stellend ist. Kannst du dich villt auch bei deiner Krankenkasse informieren, welche Möglichkeiten du ggf. hast.

hexe1971

Wenn du Pech hast, verlangt dann der Arzt von dir die Erstattung von Lagerkosten.
Aber im Prinzip hast du recht, andere Personen dürfen nicht ohne deine Zustimmung über dein Eigentum verfügen.

Sehr geehrter D,

meines Erachtens sind die eigens von Ihnen angeschafften Medikamente auch Ihr Eigentum, so dass Sie sehr wohl die Medikamente zur Herausgabe anfordern können. Ich gehe davon aus, dass die Packungen nicht angebrochen waren und eine anderweitige Verwendung noch möglich ist, auch im Hinblick auf die Mindesthaltbarkeit.

Inwieweit es nun zur Übernahme von Kosten durch die Krankenkasse kommen kann, bin ich mir nicht sicher, da aus Ihrer Anfrage nicht hervorgeht, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen würde ich mich in einem Anschreiben an den Arzt auf den § 985 BGB (Herausgabeanspruch) berufen. Dieser besagt, dass der Eigentümer einer Sache den Besitzer zur Herausgabe des Eigentumes auffordern kann.

Ich hoffe, hier habe ich Ihnen entsprechend weitergeholfen.

Viele Grüße,
Paragraf-X