Moin,
habe eine (für mich überzogene) Rechnung für Entsorgungsleistungen bekommen. Ist der Rechnungssteller verpflichtet, entsprechende Entsorgungsnachweise mit beizufügen bzw. gesetzl. dazu verpflichtet?
Danke im Voraus.
Moin,
habe eine (für mich überzogene) Rechnung für Entsorgungsleistungen bekommen. Ist der Rechnungssteller verpflichtet, entsprechende Entsorgungsnachweise mit beizufügen bzw. gesetzl. dazu verpflichtet?
Danke im Voraus.
habe eine (für mich überzogene) Rechnung für
Entsorgungsleistungen bekommen. Ist der Rechnungssteller
verpflichtet, entsprechende Entsorgungsnachweise mit
beizufügen bzw. gesetzl. dazu verpflichtet?
Nicht unbedingt bzw. nur dann, wenn dies vertraglich vereinart wurde.
Dass der Dienstleister einen Entsorgungs- Nachweis für seine eigenen Unterlagen haben sollte, ist davon abgekoppelt.
Wenn der begründete(!) Verdacht besteht, dass der Dienstleister „wild“ entsorgt hat, wird die Ermittlungsbehörde sicher tätig. Einen Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten wirst du deswegen aber auch nicht erhalten.
Je nach Material sind die Entsorgungsgebühren - insbesondere bei den kommunalen Entsorgern - schon SEHR heftig und nicht jeder hat überhaupt Zugang zu preiswerteren Fach-Entsorgern, die ggf. auch nicht regional vertreten sind.
So variieren z.B. die Preise zwischen etwa 1,30 EUR/kg beim örtlichen kommunalen Entsorger und ca. 13 EUR/0,2m³ (als Mindestmenge) beim Fachentsorger für asbsthaltiges Material.
Ich habe es jedenfalls so gehalten, dass ich dem Kunden eine Kopie des Entsorgungsnachweises mit geschwärzten Preisen weitergereicht habe, wenn es erhebliche Mengen Sondermüll waren. Insbesondere bei Asbest und Bitumen.
Wenn du uns genauere Information über Art und Umfang des entsorgten Materials und deine Region mitteilen magst, können wir dazu Stellung nehmen.
Hallo und danke für die ausführliche Antwort.
Über den Umfang kann ich Dir leider keine Auskunft geben da nicht mal dieses auf der Rechnung angegeben ist. Es müssten ca. 800kg - jetzt kommts - Altpapier gewesen sein, entsorgt in der Region Leipzig
Hallo!
Es müssten ca. 800kg - jetzt kommts - Altpapier gewesen sein…
Altpapier ist ein Rohstoff, dessen Entsorgung darin besteht, ihn dem Produktionsprozess für Papier und Pappe zuzuführen. Altpapier ist Handelsware; dafür gibts bei Selbstanlieferung ein paar Cent pro kg. Wenn man Altpapier abholen läßt (Altpapiercontainer oder für Haushalte Altpapiersammlung in vom Entsorger gestellten Tonnen) gibt es kein Geld, aber die Abholung ist gratis.
Durch Vermengung mit Abfällen, Bauschutt o. ä. wird der Rohstoff entwertet. Wer sowas macht, muß für die Entsorgung bezahlen.
Gruß
Wolfgang
Altpapier - im Rohstoffsegment Deinking genannt - wird nicht mit Pappe zusammengeführt. Und es handelte sich ausschliesslich um Altpapier ohne irgendwelche Fremdstoffe wie Abfälle o.ä.
Meine eigtl Frage war, ob der Entsorger einen Entsorgungsnachweis liefern muss.
Hallo!
Was hat man denn mit dem Entsorger vereinbart ?
Vielleicht kann man ja mal was dazu erfahren, was beauftragt und ausgeführt und was dafür berechnet wurde.
Üblich ist doch ein Festpreis nach Volumen(Containergröße) einschl. Bringen, Abholen und Entsorgen. Fürs Einladen evtl. nach Stundenlohn zusätzlich.
Was will man da noch für Nachweise, wenn man den Preis kannte und akzeptierte. Was der Entsorger bei der Annahmestelle selbst zahlen muss, geht den Auftraggeber hier nichts an.
Und wenn man nach Gewicht bezahlte, dann wird es wohl einen Wiegezettel geben.
Entsorgungsnachweise werden nur ausgestellt für Abfälle, für die man selbst von Gesetz wegen einen Endverbleib nachweisen muss, also etwa für Schadstoffe, Asbest usw.
Da muss man den Nachweis bekommen, damit man selbst gegenüber Behörden etwas in der Hand hat.
Mit den Kosten hat das aber allenfalls indirekt zu tun. Man kann ja auch Pauschalen vereinbaren, auch dann gäbe es zwar einen Nachweis über die Menge, aber da taucht kein Preis auf.
MfG
duck313
Altpapierentsorgung
Meine eigtl Frage war, ob der Entsorger einen
Entsorgungsnachweis liefern muss.
Wie Kollegr duck schon schrieb: Nein.
Nicht für unbedenkliche Materialien wie Papier.
Anders sähe es ggf. bei Aktenvernichtung unter Sicherheitsauflagen aus.
Auch das wäre vorher vertraglich zu fixieren.
Die Kosten könnten hier durchaus für den Zeitaufwand angefallen sein.
Beim kommunalen Enstsorger kann man Altpapier kostenlos entsorgen, Geld gibt es dort keins dafür. Der erforderliche Zeitaufwand für Fahrt und Verladen wird vermutlich in Rechnung gestellt worden sein.
Da kommen schnell mal 3 Stunden und gerne deutlich mehr als 100 EUR Kosten zusammen.
Wer mal ne kinappe Tonne Papier in einen mehr oder weniger unbequem zu befülleneden Container verfrachtet hat, weiss, was er getan hat.
Danke für eure Antworten, hierzu noch einige Hinweise warum & wieso ich so auf einen Entsorgungsnachweis poche:
Im Auftrag eines Unternehmens führte ich ein Wertstoffhandel als Subunternehmer mit Liefervertrag. Da der Wertstoffhandel so schlecht lief, wurde kurzerhand der mir zur Verfügung gestellte Platz (welcher mit Bauzaun gesichert & verschlossen war) vom Auftraggeber aufgebrochen und das bereits erworbene Altpapier sowie Textilien - laut AG - „entsorgt“, mir entsprechend eine Rechnung geschickt.
Soviel dazu