Hallo, wenn mich mein Arbeitgeber, jetzt wieder einstellt (mit dem Wissen das ich schwanger bin), damit er mir hilft mein Elterngeld aufzustocken, möchte ich wissen ob er dann für mich zahlen muß, bei einem Beschäftigungsverbot. Oder ob dann alles die Krankenkasse übernimmt auch Mutterschutz komplett. Habe ein gutes Verhältnis mit meinem Chef und er kann sich das auch nicht leisten mir Lohn zu zahlen, wenn von mir keine Leistung kommt, ist nur ein kleiner Betrieb. MfG baumstreichlerin
Hallo
Komischerweise wäre es rechtlich völlig korrekt, wenn du genau sowas abziehen würdest, deinem Arbeitgeber aber vorher nicht sagen würdest, dass du schwanger bist.
- So wie hier beschrieben wäre es aber vermutlich Sozialbetrug. Deswegen und wegen FAQ 1129 wirst du hier wohl keine Antwort auf deine Frage kriegen. Du müsstest ja aber doch nur wissen, ob die Krankenkasse den Mutterschutz und die Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot übernimmt.
Viele Grüße
Abend!
Komischerweise wäre es rechtlich völlig korrekt, wenn du genau
sowas abziehen würdest
Seit wann ist Sozialbetrug korrekt?
Stefan
Hallo Ingrid,
vielen Dank für den Link, hat mir sehr geholfen. War danach viel beruhigter.
Viele Grüße
Hallo Simsy,
ja wahrscheinlich hast du Recht, man macht sich viel zu viel Gedanken. Dann dank ich Dir für deinen Beitrag.
Viele Grüße
Hallo Stefan,
danke für Deinen Beitrag. Da muß ich wohl nochmal überlegen.
Viele Grüße
Hallo,
es ist KEIN Sozialbetrug, wenn der AG nicht weiss, dass die AN schwanger ist und die Festanstellung nur zum Ausnutzen einer höheren Leistung eingeht.
Es IST Sozialbetrug, wenn AG und AN es vorsätzlich planen und dabei kooperieren.
Paradox, wie so viele Dinge im Leben.
Allerdings ist es nicht einfach ein Berufsverbot zu erwirken.
Viele Grüße
Morgen!
Lese bitte einfach noch mal das UP.
Stefan
ich finde es schon sehr dreist, über so etwas nachzudenken. Und vor allem dann noch damit hier im Forum für Diskussionsstoff zu sorgen. Auf so etwas würde ich keine Antwort geben. Denn es ist und bleibt Sozialbetrug.
Die Zahl der Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ um 1,8 Prozent auf knapp 165 000 Fälle gestiegen.
Ich kann es einfach nicht verstehen, das es Leute gibt, die sich herausnehmen, das Recht zu besitzen sich Vorteile zu verschaffen anderen gegenüber auf solch eine Art und Weise (kriminelle).
Hallo Stefan,
ja, habe ich.
Meine Antwort bezog sich auf Dein Posting.
Der AG zahlt bei einem Arbeitsverbot nur einen Minimalbetrag (wieviel das genau ist, müsste ich im Büro nachsehen). Den Rest übernimmt die Krankenkasse - allerdings ist es nicht einfach ein Berufsverbot zu erwirken. Das prüft die KK ganz genau (logisch, sie muss ja auch zahlen).
Auch wenn die ursprüngliche Arbeit in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden kann (Nachtarbeit, Lautstärke, schweres Heben etc.), dann kann verlangt werden, dass die AN innerhalb des Beitriebes eine andere Arbeit erhält.
Viele Grüße
Hallo
Denn es ist und bleibt Sozialbetrug.
Ist es denn Sozialbetrug, wenn ein Arbeitgeber eine schwangere Arbeitnehmerin einstellt? Das wäre mir eigentlich neu.
Möglicherweise ist es Betrug, wenn er sich überlegt, ob es für ihn ungünstig sein könnte? Wenn er wirtschaftlich denkt?
Viele Grüße