Entsteht durch Dauernutzung ein Recht?

Eine Hollywoodschaukel steht seit 15 Jahren auf einer Dachterasse an ein und derselben Stelle, die Terasse wird von verschiedenen Mitparteien genutzt, mit lockerer aber ohne schriftlich festgelegte Zuordnung.
Neue Anwohner möchten den Platz für sich beanspruchen.

Die Schaukel ist aus Metall und an einigen Stellen rostig, aber voll funktionstüchtig.
Es wird argumentiert, dass die Schaukel ein Schrotthaufen sei. Mittlerweile wurde die Sitzfläche der Schaukel (von besagten Nachbarn versehentlich) zerstört, sodass sie ganz durchgebrochen ist und das einzelne Teil abgebaut und zur Reparatur gegeben wurde.
Frage: kann die Hollywoodschukel dort stehen bleiben, dürfen die neuen Nachbarn sie auseinandernehmen und wegstellen und den Platz mit ihren Pflanzkübeln, Tisch und Stühlen belegen (was jetzt schon mehrfach vorgekommen ist)?

Vielen Dank für Antworten
biggs

Was steht denn in den Mietverträgen bzgl. der Nutzung der Terasse?

a) entweder bei niemandem etwas, dann würde ich von einem Gewohnheitsrecht ausgehen, was aber schwer durchzusetzen ist. Es ist lediglich festzustellen, dass der andere eben auch nicht mehr Rechte hat als der Rest. Somit könntet ihr weitermachen wie bisher.

b) bei einem steht Nutzung bei den anderen nix: Dann darf er damit machen, was er will. Man könnte hier auch auf Gewohnheit plädieren, aber wer will das einklagen?

Es kommt darauf an, wer die auf der Die Schaukel steht, nutzen darf (Mietvertrag). Wenn der neue Mieter sie gemietet hat, darf er die alte Schaukel entfernen. Wenn alle gleichberechtigt Nutzung befugt sind (Gemeinschaftsfläche), hat der neue keine besonderen Rechte und er darf sie nicht entfernen.
Ein Dauernutzungsrecht gibt es nicht.