Ich bin auf der Suche nach einer Wohnung und habe im Internet ein interessantes Angebot gefunden. Dies wird von privat und von der Fa. lb immobilien aus H. bei Flensburg angeboten. Ist das eine seriöse Firma?? Mir scheint es nicht so… Hab den Geschäftsführer mal gegoogelt- scheint auch noch anderen „Tätigkeiten“ nachzugehen… Und muss ich wenn ich aus Versehen bei denen und nicht beim Privatverkäufer angefragt habe eine Provision zahlen?? Vielen Dank für Antworten
Hallo,
grundsätzlich entsteht ein Maklervertrag wie jeder andere auch: durch Angebot und Annahme. Tritt nun ein Interessent von sich aus mit einem gewerblich tätigen Makler in Verbindung und fragt an, ihm ein Objekt aus dem Bestand nachzuweisen, wie es hier wohl der Fall ist, dann muss er grundsätzlich damit rechnen, dass der Makler dies als Angebot zum Abschluss eines Vertrages incl. Provisionsverpflichtung wertet. Es gibt da allerdings auch ein BGH-Urteil bezüglich einer allgemein gehaltenen Suchanfrage bei einem Makler, was hier aber wohl eher keine Rolle spielt.
Also sage ich in diesem Fall: Der Makler hat das Objekt nachgewiesen, wenn Sie jetzt einen Mietvertrag abschliessen, sind Sie provisionspflichtig.
Mit besten Grüßen
Stefan_1962
Eine Anfrage allein löst sicher noch keine Provisionspflicht aus. Wenn darauf aber ein konkretes Angebot mit Prov.-Forderung, Anschrift etc. folgte, dann dürftest Du in der „Falle“ sitzen.
Um vorher zu wissen, was einem nachher erwartet, gibt es ab morgen das: immoobserver.com Bewertungsportal http://bit.ly/em94zu
Hallo Herr Jürgensen, zu dieser Firma kann ich nichts im Moment sagen. Zur Provision, diese wird erst fällig wenn ein Notarvertrag zustandegekomen ist.Also Kau durch Sie und wenn das Objekt mit der vom Käufer zu zahlenden Provision im Internet oder EXPOS´ beschrieben ist.Durch das ( versehentlich gilt nicht ) anklicken hat man Ihnen das Objekt ( zwar noch ohne Besichtigung ) nachgewiesen, dadurch ensteht noch keine Provision. Erst bei Kaufvertrag durch Vermittlung des ( möglicherweise Alleinbeauftragten ) ist die Provision fällig. Sie wollen den Makler umgehen, das geht, wenn ( falls zulässig ) der Eigentümer mit Ihnen die Besichtigung und alle Unterlagen ( ohne den Makler )bietet und Ihnen das Objekt direkt persönlich verkauft. Sie zahlen dann keine Provision. Der Eigentümer muss meistens dann die Provision im Innenverhältnis an den Makler ausgleichen.
Am Besten Sie handeln den Kaufpreis abzüglich der Provision runter. Viel Glück wünscht Willi Jänsch Immobilienmakler aus Berlin - für ganz Deutschland
Hallo,
maßgeblich für eine Provisionspflicht ist die „Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages“. Somit ergibt sich:
a) Wenn der Makler Ihnen die vollständige Adresse des Eigentümers genannt hat, hat er damit die Voraussetzung für den Abschluss erfüllt (das bloße Darstellen im Internet, ohne Adresse des Eigentümers, genügt nicht).
b) Haben Sie (vorher) schon Kontakt mit dem Eigentümer gehabt, dass entfällt die Provision wegen „Vorkenntnis“. Diese Vorkenntnis sollten Sie dem Makler aber unverzüglich anzeigen.
c) Falls Ihnen der Makler bisher nur das Objekt gezeigt, aber nicht die Adresse des Eigentümers genannt hat, melden Sie „Vorkenntnis“ an. Dann entfällt seine Provisionspflicht.
Ohne Gewähr für die Richtigkeit.
aufgrund der Gesetzeslage hat ein Makler einen Anspruch auf Provision, wenn er einem Interessenten ein Objekt nachweist, mit Nennung der Anschrift, und evtl. Name des Verkäufer oder Vermieter.
Die Provision dann aber durchzusetzen ist widerrum nicht einfach für den Makler.
Also eine Sache des jeweiligen Einzelfall.
Hallo Herr Jürgensen
Ob die Immo-Firma seriös kann ich nicht beurteilen.
Wenn das Angebot von privat angeboten wird, ist in der Regel keine Prov. fällig, es sei denn dass der private
Anbieter darauf hinweist, dass das Objekt an einen Makler vergeben wurde. Wenn das so ist, ist Prov, fällig, da dann der Makler auch alle erfrorderlichen Arbeiten übernimmt.
Wenn Sie sich " aus Versehen " an den Makler gewandt haben, ist auf alle Fälle Prov. fällig.
Viele Grüße
Immo Bruckmüller