hi
Ja , das kann rechtens sein.
Ich kenne einen ähnlichen Fall aus Juli diesen Jahres .
Auf einem Parkplatz parkt ein Fahrer sein Golf ein und beschädigt dabei leicht ein Zivilfahrzeug von Ordnungsbehörden ( ca 400,- Euro Schaden )
Die Polizei wird hinzu gerufen die den Unfall aufnimmt , dabei stellte sich heraus , das bei dem Golf der TÜV wie bei Ihrem im April 12 abgelaufen war.
Die Polizei führt eine Fahrzeugkontrolle durch und stellt zum einen fest , das der Wagen schon 2 Owi’s wegen abgelaufenen Tüv bekommen hat und zum anderen bringt die techniche Kontrolle zu Tage , das die Vorderreifen auf der Innenseite ungefähr 0,00 mm haben , was bei einem Golf III auf verschlissene Achsaufhängungsgummi’s hindeutet und dazu führt das Spur und Sturz aus der Toleranz sind , dann war ein Blinkerglas sowie ein Standlichtglas zerbrochen , bzw fehlte und die Beleuchtung ohne Funktion und es ging keine Lampe des Bremslichtes .
Das Fahrzeug wurde auf dem Parkplatz entwertet !
Begründung : Nicht verkehrssicher , der Tüv hätte das Fahrzeug auch in dem Zustand entwertet.
Toni