Leider war ich nachlässig mit der Erledigung des TÜVs. Heute hatte ich einen Mängelbericht (TÜV => 04/12) am Auto mit dem Hinweis, dass das Auto auch gleich entstempelt wurde.
Ich weiss, dass es mein Fehler war, dennoch habe ich die Information, eine Zwangsstilllegung sei erst der zweite Schritt NACH dem Mängelbericht. Erst bei Nichtbeachtung dieser Frist wird dann Zwang angewandt. Ist die sofortige Entstempelung rechtens? Wenn nein, was kann ich tun?
Es ist jetzt amtlich aufgefallen,Fahrzeug ist überfällig und wurde entstempelt und als nicht mehr zugelassen eingestuft. Übrigens,dann darf es auf der Straße nicht mehr stehen ! Muss auf Privatgelände umgesetzt werden.
Und nun will man immer noch nicht zum TÜV ?
Man will auf der Sache rumreiten,ob die Verkehrsbehörde/Polizei das überhaupt durfte ?
Ich kenne nicht die Rechtsgrundlage,aber man darf(sollte) wohl annehmen,die Behörde macht nichts verbotenes.
Die abgelaufene Plakette allein wirds auch nicht gewesen sein,da muss rein optisch einiges so auffällig verkehrsunsicher sein oder es liegt noch weiteres vor,etwa nicht mehr versichert!
Ich kenne einen ähnlichen Fall aus Juli diesen Jahres .
Auf einem Parkplatz parkt ein Fahrer sein Golf ein und beschädigt dabei leicht ein Zivilfahrzeug von Ordnungsbehörden ( ca 400,- Euro Schaden )
Die Polizei wird hinzu gerufen die den Unfall aufnimmt , dabei stellte sich heraus , das bei dem Golf der TÜV wie bei Ihrem im April 12 abgelaufen war.
Die Polizei führt eine Fahrzeugkontrolle durch und stellt zum einen fest , das der Wagen schon 2 Owi’s wegen abgelaufenen Tüv bekommen hat und zum anderen bringt die techniche Kontrolle zu Tage , das die Vorderreifen auf der Innenseite ungefähr 0,00 mm haben , was bei einem Golf III auf verschlissene Achsaufhängungsgummi’s hindeutet und dazu führt das Spur und Sturz aus der Toleranz sind , dann war ein Blinkerglas sowie ein Standlichtglas zerbrochen , bzw fehlte und die Beleuchtung ohne Funktion und es ging keine Lampe des Bremslichtes .
Das Fahrzeug wurde auf dem Parkplatz entwertet !
Begründung : Nicht verkehrssicher , der Tüv hätte das Fahrzeug auch in dem Zustand entwertet.
Das Auto hat KEINE äußerlichen Mängel. Lediglich auf der Fahrbahnoberfläche hat sich so etwas wie Moos gebildet, weil das Auto nicht bewegt wurde… Daraus haben Sie das vielleicht geschlossen?!
das war nicht ganz deine Frage, aber in dem Zusammenhang evtl für dich interessant.
Hinweis, dass das Auto auch gleich entstempelt wurde.
falls das Auto nun tatsächlich keine Zulassung mehr hat, kannst du es IMHO nun auch nicht mehr so ohne weiteres in die Werkstatt/zum „TÜV“ (ab)schleppen! Das ist entweder ganz verboten oder benötigt uU einen LKW-Führerschein/Sondererlaubnis : http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
Bleibt wohl nur das Verladen auf einen Anhänger oder Abschleppwagen.
wenn das Auto eh in eine Werkstatt soll, dann würde ich da fragen, ob bzw. zu welchem Preis die Dir dazu mal kurz die Roten Kennzeichen ausleihen. Ansonsten bleiben nur Kurzzeitkennzeichen, die sicherlich etwas teurer werden.
Für beide Varianten muss das Auto natürlich verkehrssicher sein. Das sollte aber aus dem Mängelbericht hervorgehen.