Hallo,
Entscheidend ist, dass es sich bei der Abwassergebühr eben nicht (wie beim Trinkwasserbezug) um eine Vorauszahlung mit anschließender Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch handelt. Es handelt sich vielmehr um eine Gebühr, die einmalig festgesetzt wird.
Die Gebühr für z.B. das Jahr 2012 wird ermittelt, indem die geplanten Kosten der Abwasserbeseitigung für 2012 durch den Gebührenmaßstab (m³ Abwasseranfall) geteilt werden.
Da aber niemand die eingeleitete Abwassermenge misst, geht man vereinfachend hin und nimmt den Wasserverbrauch als Maßstab. Nach der Annahme: Was reingeht, geht auch raus.
Diese Berechnung für 2012 wird Ende 2011 vorgenommen. Die Wasserverbräuche 2012 sind nicht bekannt (wie auch). Aber auch die Zahlen für 2011 können vom Wasserversorger noch nicht genannt werden.
Also nimmt man die jüngsten, bekannten Werte für 2010. Also 2 Jahre vor dem Gebührenzeitraum 2012.
Nach anerkannter Rechtsprechung ist diese Vorgehensweise genau und gerecht genug, und auch allgemein üblich. Es kann ja auch sein, dass jemand eher viel verbraucht, und der Vorgänger hatte sehr wenig.
Anfang 2013 wird dann übrigens intern nachgerechnet. Die tatsächlichen Ausgaben 2012 werden der Einnahme 2012 gegenübergestellt, evtl. Minder- oder Mehreinnahmen in der nächsten Gebührenberechnung berücksichtigt.
Übrigens ist das nicht meine Meinung, sondern das weiss ich. Frag den, der dir den Bescheid geschickt hat, wenn du es nicht glaubst 
Grüße