Entwässerungsgebühr Berechnungsgrundlage Zulässig?

Hallo,
Eine Person XY kauft Jan 2010 ein Haus.
Die Stadtwerke der Stadt XX berechnen die Entwässerung wie folgt:

Frisch-Wasserverbrach von vor Zwei Jahren multipliziert mit 1,82€/m³

Für Person XY ist die Sache nun blöd, XY hat im Jahr 2010 und 2011 jeweils ca. 50m³ Frischwasserverbraucht.
Der vorgänger des Hauses hat jedoch im Jahr 2008 160m³ und im Jahr 2009 180m³ verbracht.
Das heißt Person XY zahlt zwei Jahrelang die Entwässerung des vorbesitzers.

Ist das so rechtens?

Warum wird nicht einfach als Grundlage der Vorraussichtliche Verbrach des Abrechnungsjahres genommen?

Weil nicht mit den Stadtwerken der Stadt XX über die Beweggründe gesprochen wurde?
Die hellseherischen Fähigkeiten von Stadtwerken sind offensichtlich begrenzt.

vnA

Hallo !

Es geht doch nur um die Vorauszahlung(monatlich/vierteljährlich) auf die zu erwartende Jahresrechnung für Frischwasser und Abwasser.
Der neue Hausbesitzer kann doch die Zahl dem Versorger selbst bekanntgeben,etwa aus dem Vorverbrauch in altem Haus/Wohnung.

Abgerechnet nach Verbrauch wird doch exakt nach Wasseruhr.

Das bedeutet,jetzt wird viel zu viel vorausbezahlt,es gibt eine Rückzahlung am Jahresende. Aber wie gesagt,dem Versorger mitteilen,damit er es anpassen kann.

Man bezahlt doch nicht die Abwasserrechnung des Vorbesitzers !

MfG
duck313

Hallo,
Naja der Person XY wurde dies aber genau so mitgeteilt. Also es handelt sich definitiv nicht um eine Vorrauszahlung sondern um die Endabrechnung. Und Person XY versteht nicht warum sie etwas bezahlen soll was sie nicht ins Abwasser geleitet hat sondern der Vorbesitzer.

Wie kann sich Person XY mit geringen kosten wehren?

Zusatz:
Das steht in den Bedingungen:
„Bei Bezug von Wasser aus fremden oder eigenen Wasserversorgungsanlagen gilt insoweit die bezogene Wassermenge des vorletzten einjährigen Ablesezeitraumes als Schmutzwassermenge, abzüglich der nachgewiesenen auf dem Grundstück seinerzeit verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Von dem Abzug sind bis 15 Kubikmeter pro Jahr ausgeschlossen.“

Da steht es Schwarz auf Weiß Person XY muss also die Schmutzwassergebühren von vor zweiJahren bezahlen auch wenn er Sie nicht verursacht hat!?

Hallo !

Das kommt mir sehr seltsam vor.
Zur rechtlichen Sache kann ich nichts sagen. Die Gebührensatzung musste m.E. rechtlich überprüft und genehmigt worden sein bei der Einführung,es kann also sein,es ist OK.
Aber das sollte man nachprüfen.

Ich erkenne aber nicht den Sinn und Zweck dieser Abrechnungsmethode.
Wobei es ja überhaupt nicht dem Wortsinne nach „abgerechnet“ wird,jedenfalls nicht nach aktuellem Wasserzählerstand.

Kunde hat keinen echten Anreiz Wasser zu sparen.

Eine Idee:
was würde denn bei Anwendung dieser Abrechnungsmethode nach dem vorjährigen Wasserverbrauch passieren,wenn man ein leerstehende Haus nach 2 oder 3 Jahren erwirbt und das Wasser dort NICHT abgemeldet wurde(etwa weil man zur Pflege des Gartens auch Wasser brauchte).
Der Wasserbezug war also sehr gering,Abwasser demnach auch.
Der Neubesitzer zahlt dann kein Abwasser ? Weil Vorjahre keines anfiel ?
Kommt wahrscheinlich ebenso selten vor,wie Dein Fall,bei dem der Verbrauch so stark abweicht zum Vornutzer.
Tröste Dich doch damit,wenn Vorbesitzer wenig verbraucht hätte und Du viel,dann hättest DU gespart für 2 Jahre.

MfG
duck313

Das kann nicht sein.Die Abrechnung ist immer jährlich nach tatsächlichem Verbrauch.Zuviel vorrausgezahltes Geld wird erstattet.
Entweder wurde versäumt den neuen Kunden mit aktuellem Zählerstand anzumelden oder der Zählerrstand konnte nicht ermittelt(keiner zu Hause,Karte nicht weggeschickt) werden.

Grüße

Hallo,

Eine Person XY kauft Jan 2010 ein Haus.
Die Stadtwerke der Stadt XX berechnen die Entwässerung wie folgt: Frisch-Wasserverbrach von vor Zwei Jahren multipliziert mit 1,82€/m³

Geht es hier wirklich um Abwasser oder um sowas wie Oberflächenentwässerung? 1,82 für Abwasser erscheint vergleichsweise günstig. Da wird anderenorts ein Vielfaches gezahlt. Gibt natürlich auch Gegenden, wo es noch weniger kostet. http://www.insm-abwassermonitor.de/ranking_aw_gesamt…
Beim Oberflächenwasser gibt es die tollsten Bemessungsgrundlagen und das wäre dann eine davon.

Für Person XY ist die Sache nun blöd, XY hat im Jahr 2010 und 2011 jeweils ca. 50m³ Frischwasser verbraucht.
Der vorgänger des Hauses hat jedoch im Jahr 2008 160m³ und im Jahr 2009 180m³ verbracht.
Das heißt Person XY zahlt zwei Jahrelang die Entwässerung des vorbesitzers.

Naja, man übernimmt eben auch die Lasten und Pflichten oder wie das heißt.

Ist das so rechtens?

Wenn das in der Gebührensatzung so steht, ist die Wahrscheinlichkeit jedenfalls hoch. Die Stadtwerke haben da ja im Grund nichts davon. Letztlich bekommen die so ihr Geld quasi regelmäßig erst zwei Jahre später. So muss man sich da vielleicht vorstellen, obwohl ich mal davon ausgehe, dass der Frischwasserverbrauch zeitnäher abgerechnet wird.(?)

Warum wird nicht einfach als Grundlage der Vorraussichtliche Verbrach des Abrechnungsjahres genommen?

Ist es wirklich nicht bloß die Vorausszahlung? Denn der vergangene Verbrauch ist der Einfachheit halber meist der voraussichtliche Verbrauch. Gibt es einen Link zur Gebührensatzung? Findet sich eigentlich immer im Internet. Entweder bei den Stadtwerken oder bei der Stadt selbst.

Grüße

Hallo,
Nein wenn der Verbrauch unter ein Limit fällt dann ist laut AGB die vorherige Abrechnung als Grundlage genommen. Und wenn man Neubaut werden für ein Einfamilienhaus Beispielsweise 150m³ Pauschal berechnet.
Irgendwie find ich das schon eine heftige Abzocke.
Was wäre denn wenn der Vorbesitzer ne Pool-Party gefeiert hätte.Hätte Person XY dann 5000€ oder so zahlen sollen oder wie.
Das so was erlaubt sein soll erscheint mir mysteriös!

Da wird sich Person XY wohl Rechtlichen Rat bei der Verbraucher-Zentrale holen müssen.

Danke für die vielen Antworten hier.

Grüße
Fox

Hallo,

"Bei Bezug von Wasser aus fremden oder eigenen
Wasserversorgungsanlagen…

Gibt es auf dem Grundstück einen Brunnen oder wird Regenwasser gesammelt und für die Toilettenspühlung benutzt ohne, daß dafür ein Zähler installiert wurde?

Einen Mindestverbrauch, der immer abgerechnet wird, gibt es in vielen Abwassersatzungen. Begründet wird das sinngemäß damit, daß die Kanäle bei Unterschreitung eines gewissen Durchsatzes zusätzlich gespühlt werden müssen und man quasi dieses Spühlwasser bezahlt.

Cu Rene

Hallo,

Entscheidend ist, dass es sich bei der Abwassergebühr eben nicht (wie beim Trinkwasserbezug) um eine Vorauszahlung mit anschließender Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch handelt. Es handelt sich vielmehr um eine Gebühr, die einmalig festgesetzt wird.

Die Gebühr für z.B. das Jahr 2012 wird ermittelt, indem die geplanten Kosten der Abwasserbeseitigung für 2012 durch den Gebührenmaßstab (m³ Abwasseranfall) geteilt werden.
Da aber niemand die eingeleitete Abwassermenge misst, geht man vereinfachend hin und nimmt den Wasserverbrauch als Maßstab. Nach der Annahme: Was reingeht, geht auch raus.

Diese Berechnung für 2012 wird Ende 2011 vorgenommen. Die Wasserverbräuche 2012 sind nicht bekannt (wie auch). Aber auch die Zahlen für 2011 können vom Wasserversorger noch nicht genannt werden.
Also nimmt man die jüngsten, bekannten Werte für 2010. Also 2 Jahre vor dem Gebührenzeitraum 2012.

Nach anerkannter Rechtsprechung ist diese Vorgehensweise genau und gerecht genug, und auch allgemein üblich. Es kann ja auch sein, dass jemand eher viel verbraucht, und der Vorgänger hatte sehr wenig.

Anfang 2013 wird dann übrigens intern nachgerechnet. Die tatsächlichen Ausgaben 2012 werden der Einnahme 2012 gegenübergestellt, evtl. Minder- oder Mehreinnahmen in der nächsten Gebührenberechnung berücksichtigt.

Übrigens ist das nicht meine Meinung, sondern das weiss ich. Frag den, der dir den Bescheid geschickt hat, wenn du es nicht glaubst :wink:

Grüße

„Entscheidend ist, dass es sich bei der Abwassergebühr eben nicht (wie beim Trinkwasserbezug) um eine Vorauszahlung mit anschließender Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch handelt. Es handelt sich vielmehr um eine Gebühr, die einmalig festgesetzt wird.“

Wieso?Das Abwasser richtet sich nach Frischwasserverbrauch und der steht doch für 2011 fest.
Einmalig heißt für mich „für immer“ und das kann ja nicht sein.

Ich habe übrigens gerade meine Abrechnung 2011 mit neu errechnetem Abschlag für 2012 bekommen.
Mein Vormieter hatte 120 Kubik in 2010.Ich hatte letzes Jahr nur 85 Kubik.330 € Gutschrift.
Und 1,82 E für einen Kubik Abwasser?Wo gibts denn sowas?Wir sind hier bei 8 €.

Grüße

Hallo,

Entscheidend ist, dass es sich bei der Abwassergebühr eben nicht (wie beim Trinkwasserbezug) um eine Vorauszahlung mit anschließender Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch handelt. Es handelt sich vielmehr um eine Gebühr, die einmalig festgesetzt wird.

Das ist vielleicht bei Eurem Abwasserentsorger so. Es gibt in Deutschland jedoch Hunderte davon. Bei uns wird es einfach nach dem Trinkwasserverbrauch im Jahr abgerechnet. Der Preis je m³ wird im Voraus festgesetzt und ist in der entsprechenden Satzung nachzulesen. Keine Ahnung, warum die dazu in der Lage sind, Wassermengen und Kosten im Voraus zu kalkulieren.
Insofern ist der Beitrag nur hilfreich, wenn es um den gleichen Entsorger geht.

Grüße

Der UP hat gefragt, warum bei seiner Abwassergebühr der Verbrauch von vor 2 Jahren zugrundegelegt wird. Anstatt zu spekulieren, habe ich erläutert, warum bei der von ihm zugrundegelegten Berechnungweise dies so ist. Das betrifft alle Entsorger, die das so machen. Wenn andere es anders machen, dann stellt sich dort auch das Problem des UP nicht.
Wie Du richtig sagst, gibt es da verschiedenste Konstruktionen.
Wie Du ja auch richtig sagst, hast Du „keine Ahnung, wie die es schaffen, Kosten und Verbräuche im Voraus zu kalkulieren“. Im Gegensatz zu Dir weiss ich, wie man das machen kann und im UP-Fall wohl auch macht.
Im übrigen sagst Du auch, dass es bei Dir genauso wäre. Jedenfalls sehe ich keinen Widerspruch. Schau doch mal nach, welche Wassermengen bei Dir zugrundegelegt werden, in der Gebührensatzung. Vielleicht erlebst Du eine Überraschung.
Oder nenne mir eine hypothetische Stadt, in der Du vielleicht wohnst, dann finde ich das raus und teile es hier mit.

Viele Grüße

„Entscheidend ist, dass es sich bei der Abwassergebühr eben
nicht (wie beim Trinkwasserbezug) um eine Vorauszahlung mit
anschließender Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch
handelt. Es handelt sich vielmehr um eine Gebühr, die einmalig
festgesetzt wird.“

Wieso?Das Abwasser richtet sich nach Frischwasserverbrauch und
der steht doch für 2011 fest.

In der von mir beschriebenen Vorgehensweise zum Zeitpunkt der Berechnung eben noch nicht.

Einmalig heißt für mich „für immer“ und das kann ja nicht
sein.

Doch. Es sei denn, die Abwassergebühren werden bei dir im nachhinein spitz abgerechnet. Dann würde mich interessieren, wo das ist.

Ich habe übrigens gerade meine Abrechnung 2011 mit neu
errechnetem Abschlag für 2012 bekommen.
Mein Vormieter hatte 120 Kubik in 2010.Ich hatte letzes Jahr
nur 85 Kubik.330 € Gutschrift.

Trenne dich von der Vorstellung, dass Trinkwasserkosten und Abwassergebühren vom gleichen Unternehmen und in einer Summe erhoben werden müssen. Das sind zwei paar Schuhe. lediglich der Maßstab ist der gleiche.

Und 1,82 E für einen Kubik Abwasser?Wo gibts denn sowas?Wir
sind hier bei 8 €.

Mag sein. Gemeinsame Gebühr für Schmutz und Regenwasser? Oder vielleicht Trinkwasserbezugskosten mit drin?
Hier wo ich sitze 1,96 € je m³ Schmutzwasser, in meinem Wohnort um die 2 €, in Köln z.B. 1,56 €.

Grüße

Auch von mir