Entwässerungsrinne für Hof 20m Einlasskasten nötig

Hallo,

es geht um eine Rinne für die Hofentwässerung, ca. 20 m lang und um 2 Ecken herum zur Straße. Leider sind nur 15cm Gefälle vom Hausstein zur bortsteinlosen Straße vorhanden.
Am anderen Ende soll noch ein Fallrohr von einem kleinen Vordach angeschlossen werden. Das ganze soll mietersicher, frostsicher und nach B125 (PKW Belastung) in Selbstbauweise ausgeführt werden.
Bisheriges angestebtes Produkt Faserfix (Hauraton).

Ist ein Einlaufkasten am Fallrohrende sinnvoll, warum?

Macht es Sinn am Straßenende den Ablauf durch eine 0,5m Rinne längs zur Straße zu verbreitern um bei viel Wasser die Ableitung zu verteilen?

Es bestünde die Möglichkeit das Ende der Rinne an ein Regenfallrohr anzuschließen. Wäre diese Lösung vorzuziehen?
Muß dies mit einem Einlaßkasten versehen werden, der dann Auslasskasten wäre?

Was wäre dabei noch zu beachten?

Viele Fragen…
Merci für alle Tipps und Tricks :smile:

vlg MC

Hallo !

Ich verstehe die Situation nicht so ganz.
Mit den Rinnen sind die bekannten Linien-Enwässerungrinnen mit Gitterroste oben drauf gemeint, z.B. ACO Drain ?
Und die sind 20 m lang ? Warum ? Ist denn die Pflasterung entsprechen mit Gefälle zu den Rinnen hin angelegt ?

Und es soll AUF die Straßenoberfläche abgeleitet werden ?
Das ist nur selten möglich und erlaubt. Dafür gibts den Regenkanal/Entwässerungsgraben/Versickerungsschacht.

Das verstehe ich eben nicht so richtig,auch wenn Du von „frostfrei“ sprichst. Die Rinnen können nicht „frostfrei“ liegen,jedenfalls nicht das Gerinne.

Einlaufkästen verwendet man als Übergang von der hochliegenden Rinne zum viel tiefer liegenden Abflußrohr der Regenentwässerung.
Die Rinnen sammeln nur,das Ableiten erfolgt am Ende oder mittig mit den Einlaufkästen in die Rohrleitung nach unten.
Im Einlaufkasten befindet sich auch ein Schlammfangeimer,der Grobschmutz abhält und regelmäßig entleert werden muß.

Solche Rinnen gibt es ohne eigenes Gefälle,die muß man dann entsprechend mit Gefälle legen,ebenso die Pflasterung. Das Abdeckgitter ist dann ebenfalls leicht schräg und folgt dem Gefälle.

Dann gibt es bis 10 m Länge Rinnen mit innenliegendem Gefälle (0,5%),da ist das Abdeckgitter auf einer Linie und waagerecht !
Alle 10 Stücke dieser Rinne( 10 x 1 m) sind verschieden ! Sie haben verschiedene Einlauf- und Auslaufhöhen,immer um 5 mm versetzt(=0,5%).

Alle Rinnen werden nach der anfallenden Regenmenge bemessen und dimensioniert,jede Größe der Rinnentypen kann nur eine bestimmte Menge „schlucken“ und sicher abführen,sonst läuft es über.

MfG
duck313

Hallo

Hallo !

Ich verstehe die Situation nicht so ganz.
Mit den Rinnen sind die bekannten Linien-Enwässerungrinnen mit
Gitterroste oben drauf gemeint, z.B. ACO Drain ?

genau

Und die sind 20 m lang ?

Gesamtlänge in Stücken zB von 1m Rinne, dabei geht es zweimal um eine 90° Ecke.

Warum ?

Weil der Hof so groß ist.

Ist denn die Pflasterung
entsprechen mit Gefälle zu den Rinnen hin angelegt ?

Das wird zu der der Rinne neu mit Gefälle verlegt.

Und es soll AUF die Straßenoberfläche abgeleitet werden ?

Nun ja, die jetzige Behelfsgosse endet da auch. Zudem Zahlt man ja Regensteuer in Form von Abgabe für Niederschlagswasser, auch für den gepflasterten Hof.

Das ist nur selten möglich und erlaubt. Dafür gibts den
Regenkanal/Entwässerungsgraben/Versickerungsschacht.

Wofür bezahlt man dann für die versiegelten Flächen, wenn man es versickern läßt? Es geht doch darum die Feuchtigkeit von dem Haus fern zu halten zB durch ableiten.

Das verstehe ich eben nicht so richtig,auch wenn Du von
„frostfrei“ sprichst. Die Rinnen können nicht „frostfrei“
liegen,jedenfalls nicht das Gerinne.

Es ging um frostsicher nicht frei von Frost.

Einlaufkästen verwendet man als Übergang von der hochliegenden
Rinne zum viel tiefer liegenden Abflußrohr der
Regenentwässerung.
Die Rinnen sammeln nur,das Ableiten erfolgt am Ende oder
mittig mit den Einlaufkästen in die Rohrleitung nach unten.
Im Einlaufkasten befindet sich auch ein Schlammfangeimer,der
Grobschmutz abhält und regelmäßig entleert werden muß.

Also wäre dieser Einlaufkasten als Zwischenstation von Fallrohrende zu Rinne überflüssig.

Solche Rinnen gibt es ohne eigenes Gefälle,die muß man dann
entsprechend mit Gefälle legen,ebenso die Pflasterung. Das
Abdeckgitter ist dann ebenfalls leicht schräg und folgt dem
Gefälle.

Gibt es auch bei der Faserfix. Ich würde die ohne eingebautes Gefälle bevorzugen.

Dann gibt es bis 10 m Länge Rinnen mit innenliegendem Gefälle
(0,5%),da ist das Abdeckgitter auf einer Linie und waagerecht
!
Alle 10 Stücke dieser Rinne( 10 x 1 m) sind verschieden ! Sie
haben verschiedene Einlauf- und Auslaufhöhen,immer um 5 mm
versetzt(=0,5%).

Alle Rinnen werden nach der anfallenden Regenmenge bemessen
und dimensioniert,jede Größe der Rinnentypen kann nur eine
bestimmte Menge „schlucken“ und sicher abführen,sonst läuft es
über.

Gut, wie bekomme ich die Regenmenge bemessen, bzw. heraus?

vlg MC

Hallo !

Bitte erkundige Dich unbedingt vor den geplanten Maßnahmen bei der Gemeinde/Landkreis,wo Du mit dem gesammelten Regenwasser einleiten darfst.

Ich halte es für fast ausgeschlossen,es gezielt auf die Straßenflächen zu leiten. Es muß gerade entgegen vor der Straße aufgefangen und abgehalten werden(querliegende Rinne in der Einfahrt).
Abgesehen wird es vom Gefälle her überhaupt nicht gehen.

Wie will man den auf eine Straße ohne Hochbord und Gosse einleiten,das kriegt man mit den Rinnen nicht hin.

Übrigens,die „Regensteuer“ zahlt man nur für das Einleiten von Regenwasser,was auf undurchlässigen Flächen(Dach,Asphalt,Beton,Verbundpflaster) anfällt UND in das Regensiel geleitet wird.

Versickert es auf dem Grundstück durch Dränagepflaster oder einleiten in eine eigene Rigole oder Sickerschacht,dann zahlt man NICHT (ich kenne es nicht anders). Man leitet es natürlich trotzdem vom Haus weg und lässt es entfernt davon versickern,aber eben noch auf eigenem Grund. Diese „Regensteuer“ ist ja gerade als Anreiz gedacht,Regenwasser auf eigenem Grund selbst zu entsorgen und eben NICHT ins Siel/Straße einzuleiten.

Man kann doch jede geplante Pflasterfläche auch mit Bodeneinläufen(Gully) oder kurzen Rinnen entwässern,die Flächen dort hin mit Gefälle anlegen.
Die Gullys werden mit Rohren verbunden. Da kommen dann auch wieder die Einlaufkästen ins Spiel.

Entscheidend ist ja,wohin mit dem Wasser.

Es gibt Pflasterungen mit breiteren Fugen,die mit sickerfähigem Material gefüllt werden,die schlucken den Regen und versickern im entsprechend aufbereitetem Untergrund. Die brauchen nicht mal Gullys oder Rinnen. Dafür zahlt man auch keine Regenabgabe.

Bei einer Rinnenverlegung kommt es auf die erforderliche Belastungsklasse an,das wird im wesentlichen durch die Abdeckroste und den Unterbau der Rinne bestimmt.
Sie wird ja vor der eigentlichen Pflasterung angelegt auf einem Magerbetonbett und mit seitlicher Anfütterung aus Beton. Das Ganze im nötigen Gefälle (Längsgefälle in Laufrichtung). Später arbeitet man den Pflasterunterbau dort an und bringt die Steine auf.
Durch den richtigen Unterbau und die Betonsohle ist die Rinne dann auch „frostsicher“,sie wird sich nicht mehr senken oder heben.

Die geplante Anlage mit 20 m Länge und ZWEI scharfen 90° Knicks ist entwässerungstechnisch sehr schlecht. Das kann man fast nicht realisieren.
Wenn man an einem Ende(Hochpunkt ?) auch noch gezielt weiteres Wasser vom Dach einleitet,dann ist diese Rinne fast voll und kann seitlich einlaufendes Wasser aus der Fläche nicht mehr schlucken.

Man würde so etwas teilen,mit Gegengefälle arbeiten und z.B. zwei kürzere Rinnenlängen auf einen Einlauf hin leiten und ab da mit Rohren weiterführen.
Entscheidend für all das ist aber die Höhe,in die man ableiten kann.

Die Hersteller der Rinnen bieten auch an,die Berechnung und Verlegeplanung vorzunehmen. Auf den Info-Seiten gibts dazu Formulare.
Man braucht einen Lageplan oder Skizze mit den zu entwässernden Flächen und die Lage und Höhe der Ableitung ins Siel.

MfG
duck313

Bitte erkundige Dich unbedingt vor den geplanten Maßnahmen bei
der Gemeinde/Landkreis,wo Du mit dem gesammelten Regenwasser
einleiten darfst.

Genau!
Denn im Landesabwassergesetz jedes Bundeslandes ist geregelt, was mit dem Regenwasser geschehen muss.

In Neubaugebieten werden seit Jahren bereits zwei Abwasserrohre verlegt, eines für normales Schmutzwasser und eines eigens für Regenwasser. Bei Sanierungen, wenn die Straße aufgegraben wird, wird das zweite System immer neu mitverlegt. Irgendwann ist das dann flächendeckend.

Bauherren müssen für Neubauten immer zwei Systeme vorhalten, auch wennn sie noch im Einlass auf der Straße über ein T-Stück in das gleiche Rohr einmünden.

Der Grund dafür ist schlicht und einfach die Kläranlagen zu entlasten. Denn Regenwasser muss nicht unbedingt die Kläranlage in allen Stufen durchlaufen.

Gruß

Hi

Bitte erkundige Dich unbedingt vor den geplanten Maßnahmen bei
der Gemeinde/Landkreis,wo Du mit dem gesammelten Regenwasser
einleiten darfst.

Das Amt bestätigt mir die Versiegelung des Hofs und die damit verbundene Regensteuer (versiegelte Fläche für die Berechnung der Abgabe für Niederschlagswasser…). Die muß gezahlt werden, ob es nun regnet oder nicht.

Also wird für das Hofwasser bezahlt, es wird nur nicht (das soll sich ja ändern) alles zZ per Behelfsgosse zur Straße hin abgeleitet. Die Straße selber ist wie eine übergroße Gosse geformt ( Querschnittsfläche ähnelt nahezu ein sehr flaches Dreieck). Sie ist mit Gullis ausgerüstet.

Übrigens sind dort alle Nachbareinfahrten zum Hof der Anlieger so eingerichtet.

Genau!
Denn im Landesabwassergesetz jedes Bundeslandes ist geregelt,
was mit dem Regenwasser geschehen muss.

Hmm, wie ist denn dieser Link dann zu verstehen?
http://geoprotect.net/produkte_1h.htm

Leider ist es keine Freifläche sondern eine Straße, nennt sich auch so :smile:

Ist auch kein Neubau sondern seit über 100 Jahren Altbestand.

Der Grund dafür ist schlicht und einfach die Kläranlagen zu
entlasten. Denn Regenwasser muss nicht unbedingt die
Kläranlage in allen Stufen durchlaufen.

Mir geht es darum die Kellerwände zu entfeuchten. Deshalb soll nichts versickern!
Dafür wird ja bezahlt, und das im Vergleich sehr viel zu anderen.

Weiterhin wird durch das Haustürvordach die Hoffläche ein kleines Stück verringert. Dieses Wasser soll auch durch die Rinne, auch weil es anders nicht geht. Die beregnete Fläche ändert sich also nicht, es gibt deshalb auch kein zusätzliches Wasser, es sei denn die Regenrinne läuft über…

Habe bislang keine Regelung für Niedersachsen und den geschilderten Fall gefunden. Wer kann mir bei dabei weiterhelfen?

vlg MC