Entwendetes Packet LANG!

Hallo ihr Lieben,

folgender Sachverhalt, ein Bekannter hat bei dem Versandunternehmen Y…… Artikel bestellt. Diese wurden dann am 5.09.2004 per Post geliefert, aber der Empfänger war leider nicht anwesend, deshalb gab der Postbote das Paket einem Nachbarn Herrn X. Dieser legte das Paket einfach vor die Wohnungstür (Sagt er jedenfalls). Als der Bekannte nach Hause kam und in den Briefkasten sah, las er die Mitteilung von einem Paket, das bei dem Nachbarn X abgegeben wurde. Also ging der Bekannte gleich nach oben und klingelte bei dem Nachbarn X und fragte freundlich nach dem Paket, dieser gleich „ich habs doch vor die Tür gelegt!“ Der bekannte gleich darauf: „Da ist aber nichts!“ Der Nachbar X: „ Ja, dann muß es jemand weggenommen haben“ Gespräch beendet.

Mein Bekannter wandte sich nun gleich darauf an das oben benannte Versandunternehmen und teilte den Vorgang Schriftlich mit.

Heute erhielt er einen Brief mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr Bekannter,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns außerordentlich Leid, dass Sie Ihre Sendung nicht erhalten haben. Auch für uns ist dieser Vorfall sehr ärgerlich, da unsere Ware verschwunden ist, obwohl eine Auslieferung erfolgte. Nachbarn, die Pakete vor die Haustüre legen, sind für diese Sendungen verantwortlich und haften bei Verschwinden. Ab der Quittierung einer Sendung ist derjenige für diese Verantwortlich. Eine Nachbarschaftsabgabe ist erlaubt, wenn Sie nicht anzutreffen waren. Wir bitten Sie, den Sachverhalt mit Ihrem Nachbarn privat zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Y…

Anhang: Rechnung mit Bezahlungsaufforderung Betrag: 101,85€

Mein Bekannter rief dort natürlich sofort an, und ihm wurde mitgeteilt er soll zu seinem Nachbarn und sagen er solle den Betrag Bezahlen, wenn er das nicht macht müsste mein Bekannter das derweil selbst bezahlen und den Betrag beim Nachbarn einklagen.

Das kann doch nicht sein, oder? Gibt es da nicht noch andere Möglichkeiten? Der Bekannte soll sich jetzt auf Deutsch gesagt mit dem Nachbarn rumärgern.

Vielen Dank schon im voraus für eure hilfreichen Tipps.

Schöne Grüße Gerhard

Er hat eine Garantenpflicht.
Er konnte erkennen, daß das „einfach auf die Treppe legen“ auch vom Paketdienst hätte bewerkstelligt werden konnte.
Sorgfalt war also nicht vorhanden.
Willst Du einen schönen langen Krieg … veklag Ihn. Aussicht ???ß

Andere Möglichkeit der Nachbar hatte keine Pflicht das Paket anzunehmen (Freiwillige Übernahme rechtlicher Pflicheten Sorgfaltspflicht nur soweit wie er in seinen eigenen Angelegenheiten walten lässt) der Versender hat durch eigene Schludrigkeit den Schaden verursacht soll der sich mit dem Nachbarn auseinandersetzen wenn er will.

Gurt steht die Sache für den Versender nicht.

Er haftet bis das Zeug in deinen Händen ist.

Der Nachbar ist Erfüllungsgehilfe des Versenders.
Wenn die einen Erfülungsgehilfen betrauen der ein Heijupphei ist

deren Problem.
Schreib denen das - sollen die das mal durchkauen.
Jakob.

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Hi Gerhard,

Das kann doch nicht sein, oder? Gibt es da nicht noch andere
Möglichkeiten? Der Bekannte soll sich jetzt auf Deutsch gesagt
mit dem Nachbarn rumärgern.

Naja, das Unternehmen kann ja wohl kaum für die Dummheit des freundlichen Nachbarn haften. Meine Nachbarn nehmen auch öfter mal Pakete für mich an, aber es käme denen wohl nie in den Sinn, mir diese einfach vor die Tür zu legen. Schließlich haben sie durch ihre Unterschrift bestätig, das Paket empfangen zu haben und sind somit in der Haftung. Was soll das Unternehmen denn deiner Meinung nach jetzt tun? Die Ware einfach nochmal liefern? Sich an den Nachbarn wenden? Der hat mit dem Unternehmen ja nichts zu tun, denn der Vertragspartner des Unternehmens ist der Bekannte.

Grüßle
Frank K.