Hallo
Ich bin dabei mein Haus zu verkaufen. Gemäß des Geportals Hessen beträgt der Bodenrichtert 200€/m2.
Es ist ein relativ kleines, überschaubares Gebiet in dem es keine Grundstücke mehr gibt die noch verkauft werden könnten, da mittlerweile alles bebaut ist. ich wohne da schon seit 30 Jahren und es sind die letzen Jahren kaum Veränderungen bezüglich Eigentümerwechsel zu bemerken gewesen.
Kaum hatte ich mein Haus angeboten, wurden innerhalb kurzer Abstände in unmittelbarer Nähe 4 weitere Häuser zum Verkauf angeboten. Die Grundstücksgrößen und Lagen sind alle vergleichbar, zwischen 550 - 1000 m2. Ich habe mein Haus von einem Sachverständigen schätzen lassen und trotz des gut 10% ÜBER meinen Erwartungen liegenden Schätzwertes der „preiswerteste“. Die anderen Häuser sind m. E. schwer überteuert aber egal.
Wie verhält es sich in Zukunft mit dem Bodenrichtwert, wenn die Häuser mehr oder weniger in der Höhe des geforderten Kaufpreises verkauft werden würden? Würden die 5 Häuser in einem Gebiet von 170 Gebäuden was „ausrichten“.
Gruß Tomthall
Servus,
kann gut sein. Es kommt halt darauf an, welcher Anteil des Kaufpreises von den versammelten Auguren dem Grund und Boden zugerechnet wird.
In den 1990er Jahren, als die Arbeit der örtlichen Gutachterausschüsse noch lange nicht so umfänglich veröffentlicht zu finden war als heute, hab ich es einmal erlebt, dass im Zusammenhang mit der Suche nach dem „niedrigsten beizulegenden Wert“ anlässlich einer Teilwertabschreibung vom Gutachterausschuss genau der Preis als „Wert“ genannt wurde, den dieses Grundstück als Bauerwartungsland gekostet hatte, bevor Vermesser und Bagger anrückten. Es gab in der ganzen Umgebung sonst schon viele Jahre lang keine Käufe/Verkäufe von vergleichbaren Grundstücken, so dass sich der Ausschuss mit ungutem Gefühl, aber ohne andere Wahl auf diese einzelne Transaktion stützte (hat mir einer aus der „Szene“ ein klein wenig später verraten).
Schöne Grüße
MM
Klingt nach Buchhalter jiddish.
Ein paar Bauherren, die vor ein paar Jahren in die letzten damals noch vorhandenen Baulücken gebaut haben, sagten mir übereinstimmend, dass in diesem Gebiet kein Baugrund unter 300 - 350€ zu bekommen wären, wenn er denn überhaupt verkauft werden würde. Und das ist schon bestimmt 5 Jahre her. Das letzte freie Fleckchen (850m2) ist, 150m von mir weg, letztes Jahr durch den Besitzer nach 35 Jahren des Brachliegens bebaut worden.
Servus,
daran zeigen sich zwei Mängel dieses Systems der Bodenbewertung: Der eine ist, es beruht immer auf Werten aus der Vergangenheit und kann deswegen Gegenwart nur eingeschränkt und Zukunft (für die es eigentlich sein soll) gar nicht abbilden. Der andere ist, dass es sich eben nicht nur um eine statistische Erhebung handelt und hier offenbar von den tatsächlichen Verkäufen um 300 - 350 € / m² irgendwelche Abschläge vorgenommen worden sind (Ausgleich von Effekten der derzeit vermuteten beginnenden oder nach anderen Ansichten bereits reifen, nach dritten Ansichten gar nicht existenten spekulativen Blase?), die objektiven Kriterien folgen sollen, aber das nicht tun, weil es da halt auch menschelt wie immer, wenn Menschen an was arbeiten. Möglich ist hier freilich auch, dass eine so große Zahl von Eigentümerwechseln relativ zeitnah, z.B. seit der Jahrtausendwende, stattgefunden hat, dass die Verkäufe der letzten fünf Jahre zwar einen Einfluss auf das Ergebnis haben, aber es nicht alleine bestimmen.
Mit dieser zusätzlichen Information wäre zu erwarten, dass die von Dir am Anfang hergenommenen fünf Häuser schon einen Einfluss auf den Bodenrichtwert haben, wenn sie zu so hohen Preisen wirklich weggehen und wenn die hohen Preise nicht ganz dem Gebäude zugerechnet werden, aber eben nur einen Einfluss, ohne dass sie den Bodenrichtwert bestimmten.
Schöne Grüße
MM
Schon allein bei dieser Spanne sollte es zu Wertekorrekturen kommen, da die Bebauung unterschiedlich sein kann. Dafür gibt es diverse umrechnungsfaktoren für den Wert.
War es wirklich ein Sachverständiger (sollte so ca. 1.500 - 2.000 € für ein Haus kosten) oder er ein Typ Mäkler.
Ein Sachverständiger Schätzt keine Wert, er ermittelt diesen nach dem Gesetz vorgegebenden Kalkulationen, in den Fall Sachwertverfahren und nach dem Vergleichswertverfahren. Beide Ergebnisse sollten dabei nahe aneinander liegen, sonst ist bei einer Bewertung ein Fehler aufgetreten.
Lässt etwas an den Daten zweifeln. Entweder die Geodaten sind schon etwas länger nicht mehr aktualisiert worden oder die andern Sagten etwas Falsches / bzw. Zahlten zu viel.
? Was meinst Du damit?
2 haben um 550 und 1 hat 800 und 1 hat 1100 m2 (das ist bereits verkauft) auf diesem lies sich durch die Form des Grundstücks und der Lage des Gebäudes kein weiters Haus errichten.
Ja war ein Architekt, der mir auch eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung gemacht hat.
Im Gutachten hat er auch untergliedert Bodenwert 250€ (mit der Bemerkung „für diese Lage sehr gering“), Bodenrichtwert 200€.
Die Geodaten sind so aktuell, dass sogar das oben erwähnte neu gebaute Gebäude an dem jetzt noch das Gerüst steht bereits eingezeichnet ist.
Das waren alles Alteigentümer die dort gebaut hatten. Insgesamt hatte ich 3 Bauherren gefragt und im FW-Verein redet man ja auch darüber und dort wurde ähnliches postuliert.
Das liegt an der Art wie die bodenreichtwerte gemacht werden, diese sind Durchsnittswerte z.b. bei 500m² 300 € prm m² bei einen Grundstück von 100m² kann es in der Region des Grundstückes ja nach vor Ort gegebenen Bedinungen zu zu oder Abschlägen kommen sprich die 1 000m² grundstücke wurden zu 250m² verkauft. Der Bodenrichtwert sagt aber eben diese 300€ bei 500m² aus, daher gibt es listen die die sttistischen zu oder Abschläge haben. Das kleisnte von dir genannte Grundstück ist fast nur halb so groß wie das von dir genannte. Daher kann man diese vermutlich nicht in einen Topf werfen.
Das ist aber nur ein Sehr kleiner Teil für ein Bewertung und ist wenn nicht mehr erfolgte ist der Preis nicht mehr als ein Schätzwert.
Eingezeichnet ist eines eine neue Ermittlung des Bodenrichtwert erfolgt aber dennoch nur alle ca 2 Jahre (ja nach Bundesland anders) mit Hilfe zurückliegender Daten ermittelt.
Das kommt hin; mein Architekt sagte mir auch, dass nur etwa die „ersten“ 500m2 voll angerechnet werden der Rest zu den 1100m2 höchstens die Hälfte, eher noch wesentlich weniger, da nicht teil- und bebaubar.
war auch nur ein „Abfallprodukt“ der Bewertung.
o.k. ich dachte das würde jährlich gemacht.
kann sein, dass dies bei euch so ist, dennoch können die Daten recht alt sein, wenn es z.B. in den letzten 5 Jahren zu keinen kaufhandlungen gekommen ist fehlen neue Daten über die Verkaufspreise - Logisch.