Entwicklungspflege in der Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen!

Unsere Nebenkostenabrechnung ist eingegangen und weist im Vergleich zu den Vorjahren nun eine sehr hohe Summe an Entwicklungspflege auf.

Laut Rechnung wurden hier große Teile der Gemeinschaftsfläche sowie der Mietergärten umgelegt, obwohl wir die Mietergärten nicht nutzen können/dürfen. (Beinhaltet Rasen mähen, düngen, Heckenschnitt, etc.)

a) Können die Kosten für die Gemeinschaftsfläche auf die Mieter umgelegt werden? Die Kosten sind explodiert: 2013: 300 €, 2014: 5.500 €

b) Können die Kosten für die Pflege der Mietergärten auf die anderen Mieter umgelegt werden?

Vielleicht kennt ihr auch passende Gerichtsurteile, da ich selbst nichts finden konnte.

Vielen Dank und viele Grüße!

Das ist ein seltsamer Begriff, den müsstest Du mal näher erläutern.

Natürlich kann die Pflege von Gemeinschaftsflächen auf alle umgelegt werden. Das ist der Normalfall.

Aber was bitte sind denn Mietergärten, die die Mieter nicht nutzen dürfen ?

entweder man hat einen Gartenanteil zugewiesen bekommen oder eben gerade nicht. Und hat man einen zugewiesen bekommen, dann darf man ihn auch nutzen. Muss ihn aber dann sicherlich auf pflegen, heißt mähen und schneiden.
Aber sicher nicht vertikutieren oder düngen.

Aber wenn sich Nebenkosten stark erhöhen, dann muss man immer nachfragen/nachforschen, woher das kommt. Was ist neu hinzugekommen und ist das ein Posten der zulässig ist. Oder sind da Instandhaltungskosten oder Einmalkosten dabei die nicht umgelegt werden dürfen.

MfG
duck313