Hallo zusammen!
Unsere Nebenkostenabrechnung ist eingegangen und weist im Vergleich zu den Vorjahren nun eine sehr hohe Summe an Entwicklungspflege auf.
Laut Rechnung wurden hier große Teile der Gemeinschaftsfläche sowie der Mietergärten umgelegt, obwohl wir die Mietergärten nicht nutzen können/dürfen. (Beinhaltet Rasen mähen, düngen, Heckenschnitt, etc.)
a) Können die Kosten für die Gemeinschaftsfläche auf die Mieter umgelegt werden? Die Kosten sind explodiert: 2013: 300 €, 2014: 5.500 €
b) Können die Kosten für die Pflege der Mietergärten auf die anderen Mieter umgelegt werden?
Vielleicht kennt ihr auch passende Gerichtsurteile, da ich selbst nichts finden konnte.
Vielen Dank und viele Grüße!