Hallo!
Schwierige Frage:
Eine Person ist Eigentümer eines Teils einer Anliegerstraße, welche auch durch die entsprechenden Verkehrszeichen ausgewisen ist. Die Straße teilt dieses Grundstück im Augenblick in 2 Teile. Auch die 2,5m breiete Straße gehört zu diesem Grundstück, ist aber öffentlich gewidmet. Das Grundstück wurde im Oktober 2009 gekauft. Ein eingetragenes Wegerecht haben nur die direkten Nachbarn, sie würden darauf verzichten. Die Zufahrt zu dem Grundstück ist von beiden Seiten der Straße möglich, bedeutet Jeder der Nachbarn kann sein Grundstück erreichen.
Die Instandhaltung und Reinigung obliegt laut der Stadt dem Eigentümer.
Jetzt meine Frage: Wie stehen dei Chancen zur Entwidmung der Straße und was muß wäre dafür zutun? Ist das hinzuziehen eines Rechtsanwaltes sinnvoll und hat jemand vielleicht einen Tip für einen fähigen Anwalt im Raum Leverkusen?
Hallo,
so ganz ohne Lageplan oder nähere Beschriebung ist das nicht zu beantworten.
Grundsätzlich kann ein Eigentümer die Übernahme einer gewidmeten Fläche (auch von Teilen eines Grundstücks) verlangen und in der Regel sollte eine Gemeinde ein öffentliches Interesse daran haben, diesen Teil ins Eigentum zu übernehmen. Der Unterhaltungspdlichtige einer gewidmeten Straße ist der sog. Träger der Straßenbaulast (also Gemeinde/Kreis/Bund/Land).
Eine Einziehung hat zur Folge, dass aus einer öffentlichen Straße eine Privatstraße wird. Dann hat tatsächlich der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht, allerdings kann die Einziehung kaum gelingen, wenn durch diesen einen Teil alle anderen Anlieger ihre bauordnungsrechtlich nötige Erschliessung verlören (eine solche Einziehung dürfte auch rechtlich nicht bzw. nicht gegen den Willen dieser Anlieger zulässig sein). Ansich regelt das Straßen- und Wegegsetz NRW diese Entwidmung.
So ganz geht aus dem Posting nicht hervor, wer hier was will 
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
So ganz geht aus dem Posting nicht hervor, wer hier was will

Die Straße teilt dieses Grundstück im Augenblick in 2 Teile. Auch
die 2,5m breiete Straße gehört zu diesem Grundstück…
Wer hat schon gerne fremde Leute, die einem mitten durchs Grundstück fahren (dürfen - ob sie das tun, da ihre Grundstücke mittlerweile wohl anderweitig erschlossen sind, steht nicht im Posting).
Cu Rene
Der Eigentümer möchte die gewidmete Straße zurück. Lageplan ist hier natürlich so eine Sache. Zur Umgebung soviel: es gibt 8 Anlieger, 2 von ihnen haben ein eingetragenes Wegerecht über das Grundstück. Die Straße endet beidseitig an der gleichen Bundesstraße. Das Stück Straße ist also ziemlich mittig gelegen. Das Bestreben besteht darin die Straße zwar bestehen zu lassen, vorn und Hinten aber am Grundstück ein Tor anbringen zu können, welches bei bedarf geschlossen werden kann.