Entwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Hallo,
ausnahmsweise stelle ich hier primär keine Frage, sondern erlaube mir zunächst einen Hinweis zum hier so oft diskutierten und kritisierten Rechtsberatungsgesetz:
Ich habe soeben den aktuellen Newsletter des deutschen Bundesministeriums für Justiz erhalten. Demnach hat die Bundesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen, mit dem ab Mitte 2007 das geltende Rechtsberatungsgesetz aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden soll. Ganz kurz zusammengefasst: Es ist eine gewisse Öffnung der Rechtsberatung vorgesehen, unentgeltliche Rechtsberatung - außerhalb des Familien- und Freundeskreises - soll durch Volljuristen oder deren qualifizierte Mitarbeiter möglich sein. Das RDG soll auch allen Vereinen die rechtliche Beratung ihrer Mitglieder ermöglichen, aber nur bei entsprechender Qualifikation des Beratenden.
Ich konnte den aktuellen RDG-Entwurf leider nicht in Netz finden. Aus dem Newsletter lese ich aber heraus, dass wir auch in Zukunft hier bei wer-weiss-was nur ganz theoretische, keine einst, jetzt oder künftig lebenden Personen betreffenden und im wirklichen Leben völlig irrelevante Rechtsprobleme diskutieren können.
Und hier meine Frage: kann mit jemand nähere Informationen über das beabsichtigte RDG, insbesondere einen Link zum aktuellen Volltext des Entwurfes liefern?
Grüße, Peter

Hallo,

Und hier meine Frage: kann mit jemand nähere Informationen
über das beabsichtigte RDG, insbesondere einen Link zum
aktuellen Volltext des Entwurfes liefern?

http://www.bmj.de/media/archive/894.pdf

www.bmj.de–>Gesetzentwürfe–>Rechtsdienstleistung

Gruß,
Christian

vielen Dank! (owT)
nix

Kurzfassung für den Jura-Dau
Hallo,

http://www.bmj.de/media/archive/894.pdf

www.bmj.de–>Gesetzentwürfe–>Rechtsdienstleistung

für den Otto-Normalverbraucher eine ganz simple Zusammenfassung bei spiegel-online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,433142,00.html

mit besten Grüßen
Steffen B.