Hallo,
angenommen man hat sich von einem Architekten einen Entwurfsplan erstellen lassen der aber nicht im Bauamt eingereicht wurde.
Darf man diesen Jahre später wenn der Architekt in Ruhestand ist auch von einem anderen Architekten im Bauamt einreichen lassen oder darf man diesen Entwurfsplan nur von dem Architekten einreichen lassen, der den Plan entworfen hat?
Die Erstellung eines neuen Plan durch einen anderen Architekt wäre ja nur mit unnötigen Kosten verbunden, da man ja bereits einen Plan hätte für den man auch bezahlt hätte.
Viele Grüße
Darius