Entwurfsplanung später im Bauamt einreichen

Hallo,

angenommen man hat sich von einem Architekten einen Entwurfsplan erstellen lassen der aber nicht im Bauamt eingereicht wurde.

Darf man diesen Jahre später wenn der Architekt in Ruhestand ist auch von einem anderen Architekten im Bauamt einreichen lassen oder darf man diesen Entwurfsplan nur von dem Architekten einreichen lassen, der den Plan entworfen hat?

Die Erstellung eines neuen Plan durch einen anderen Architekt wäre ja nur mit unnötigen Kosten verbunden, da man ja bereits einen Plan hätte für den man auch bezahlt hätte.

Viele Grüße

Darius

der entwurf ist geistiges eigentum des architekten. wenn, dann NUR mit genehmigung von diesem.

Hallo,

wofür genau hat der Architekt sein Geld bekommen?

Könnte da ggf. das Nutzungsrecht an den Plänen auf den Mandanten übertragen worden sein?

Dazu müsste man aber erst einmal wissen, was zwischen den Parteien vereinbart wurde…

VG
EK