Entziehung Kompetenzen auf Arbeit

Hallo,

ich habe ein Problem auf Arbeit.
Ich habe seit etwa ein dreiviertel Jahr eine Leitungsposition.
Nach einem Geschäftführerwechsel wird mir nach und nach die Kompetenzen entzogen.
Wie sie durfen nicht mehr die Verwaltungsleitung machen oder die Gehälter überweisen…
Ich habe das Gefühl, dass Sie am ende es so aussehen lassen- mich brächt man nicht.
Ich bin auf diese Leitungspostion angewiesen, was kann ich machen und wie kann ich mich verhalten(rechtlich).
An der Gesellschaft hat sich nichts geändert. Alles ist gleich geblieben nach dem Geschäftführerwechsel.Ich habe einen festen Arbeitsvertrag.

Ich wäre froh, wenn ihr mit einpaar Tipps geben könntet.
Zum Anwalt möchte ich gehen wenn gar nicht mehr geht.

Vielen Dank!!!

Hallo, es kommt auf den Arbeitsvertrags-Inhalt an!!!Viele Grüsse Betriebsrat

Hallo,

… was kann ich
machen und wie kann ich mich verhalten(rechtlich).
An der Gesellschaft hat sich nichts geändert. Alles ist gleich
geblieben nach dem Geschäftführerwechsel.Ich habe einen festen
Arbeitsvertrag.

Steht im Arbeitsvertrag exakt, welche Aufgaben zu der Stelle gehören? Wenn nein, kann der GF (fast) beliebig die Aufgaben neu verteilen. Wenn ja, kann der GF die Aufgaben (fast) beliebig neu verteilen, wenn es bei irgendeiner dieser Aufgaben zu Schwierigkeiten, Terminverzögerungen oder Mißverständnisse gegeben hat. Schließlich kann niemand dem GF verbieten, seine Firma so zu gestalten, wie er es für richtig hält.
Einen Schutz des Aufgabenbereiches gibt es wegen der kurzen Zeit von 9 Monaten sicher nicht.

Tip: GF ansprechen, warum neu/anders organisiert wird.

Gruss

rambam

Hallo Sherry,
gibt es für die „Leitungsposition“ eine Stellenbeschreibung? Das wäre eine gute Basis für das Gespräch mit dem neuen Geschäftsführer. Prinzipiell würde ich in Ihrer Situation - bevor Sie an andere Schritte denken - das Gespräch suchen.

Persönlich würde ich gut vorbereitet in das Gespräch gehen und versuchen den Inhalt des Gespräches in meinem Sinne zu beeinflussen:

Sind Sie mit meiner Arbeit zufrieden?
Was kann ich besser machen?
Wie kann ich Sie zukünftig unterstützen?
Werde ich die weiterhin für Gehälter und Verwaltung verantwortlich sein?

Sollte die Situation bereits so verfahren sein, daß ein sachliches Gespräch nicht mehr möglich ist würde ich mich von einem Anwalt BERATEN lassen.

Hallo sherry-01,
kann zum Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss

Wagner

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Hallo,

was steht denn in Deinen gültigen Arbeitsvertrag? Sind dort Deine Aufgaben und die Leitungsfunktion detailiert beschrieben? Wie ist denn Dein Status innerhalb der Firma? Bist Du Leitender Angestellter, AT-Angestellter oder was? Sollte sich irgendwas ändern was arbeitsvertraglich festgehalten ist, dann kann das Unternehmen keine einseitigen Änderungen vornehmen. Hier wäre eine Änderungskündigung nötig.

Hast Du denn auch die Befürchtung, dass man Dir Dein Gehalt kürzen will?

Wenn Du aber nur ein Gefühl hast und nichts konkretes weißt, dann solltest Du Dir sofort Gewissheit verschaffen. Jemand der in einer Leitungsposition ist, wird wohl wissen, wie man damit umgeht. Ich würde als erstes unbedingt das Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen. Mich wundert aber auch, dass die Geschäftsleitung noch nicht das Gespräch mit Dir gesucht hat. Was ist denn das für ein Führungsstil?

Letzte Frage: Gibt es bei Euch einen Betriebsrat?

Gruß W.

Hallo,
ich würde mal sagen, es kommt darauf an, ob vor einem dreiviertel Jahr die Leitungsposition auch im Arbeitsvertrag verankert wurde (schriftlich!). Dann könnte man sich darauf berufen und das Gespräch mit dem neuen GF suchen und im Zweifelsfall letztlich dann auch einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn im Arbeitsvertrag nichts zu den Kompetenzen steht, sehe ich schwarz, dann wird halt der frühere Zustand wiederhergestellt.
Gruß
U.Daniel

Hallo,

ich habe ein Problem auf Arbeit.
Ich habe seit etwa ein dreiviertel Jahr eine Leitungsposition.
Nach einem Geschäftführerwechsel wird mir nach und nach die
Kompetenzen entzogen.
Wie sie durfen nicht mehr die Verwaltungsleitung machen oder
die Gehälter überweisen…
Ich habe das Gefühl, dass Sie am ende es so aussehen lassen-
mich brächt man nicht.

Das ist natürlich eine blöde Situation, aber der einzige Weg, Dir Klarheit zu verschaffen über das „warum“, wäre es, den neuen GF mal darauf anzusprechen und einfach zu sagen, dass es Dich wunderte, dass Du plötzlich alles Mögliche nicht mehr machen solltest und ob es dafür wohl einen Grund gäbe.

Danach weisst Du dann, worauf Du Dich einzustellen hast, denn das „Raten“ bringt Dich ja auch nicht weiter.

Ich bin auf diese Leitungspostion angewiesen, was kann ich
machen und wie kann ich mich verhalten(rechtlich).

Rechtlich könntest Du nur dann wirksam etwas machen, wenn Deine Position und Deine Aufgaben im Arbeitsvertrag beschrieben wären, was ich eher bezweifele.

An der Gesellschaft hat sich nichts geändert. Alles ist gleich
geblieben nach dem Geschäftführerwechsel.Ich habe einen festen
Arbeitsvertrag.

Ich wäre froh, wenn ihr mit einpaar Tipps geben könntet.
Zum Anwalt möchte ich gehen wenn gar nicht mehr geht.

Vielen Dank!!!

Hallo, ich glaube Kompetenzen dürfen weg genommen werden. Gehalt muss aber so bleiben wie es ist. Der AG muss einen beschäftigen. Also alles weg nehmen geht nicht. Etwas Arbeit muss er Dir lassen. Er darf Dich auch nicht (übertrieben) putzen schicken.
Beim Gehalt musst Du hart bleiben und besser nichts unterschreiben ohne Anwalt zu fragen.
Im öffentlichen Dienst hast Du mehr Schutz als bei einem privaten AG.
Sei vorsichtig gerade wenn sich viel ändert. Ich würde mich ruhig verhalten und nur dann handeln, wenn man mir die Leitung entziehen will oder Geld kürzen.
Aber das alles so bleibt wie es ist, hast Du glaube ich keine Chance. Wege ab
bis wohin Du nachgeben kannst. Wenn der Punkt da ist, dass Du es gar nicht mehr mittragen kannst. Dann würde ich zum Anwalt gehen. Aber dann hast Du einen Konflikt mit Deinem AG.
Wer weis was dann kommt.

Viel Erfolg

Hallo,

gibt es eine Stellenbeschreibung ?, wurde die " Versetzung " in die Leitungsposition schriftlich vorgenommen ?

Gruß

Klaus

Hallo,

Ich habe ein Arbeitsvertrag über die Leitungsfunktion. Einen BR haben wir auch.
Ich wurde in Finanzwesen und Controlling Bereich Eingestellt und zwei Monate später
Der Zusatz mit der Verwaltungsleiterin zum Aufbau der Verwaltung.

Hallo!
Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen!
Susanne

Hallo,

dann wende Dich an den Betriebsrat, gem. Vorschriften des BetrVG hat er bei personellen Einzelmaßnahmen ein Mitspracherecht.

Gruß

Klaus

Die Kernfrage ist, auf welcher Basis diese Leitungsfunktionen uebertragen wurden.
Gibt es eine konkrete, belegbare Aufgabenübertragung? Was steht im Arbeitsvertrag hierzu. Kern ist also, in welcher Weise für externe Nachvollziehbar gemacht werden kann, was Ihre Aufgaben sind.
Unabhaengig davon, kann ein Gespräch nur selten schaden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, warum er ihnen diese Aufgaben wieder entzieht. Vielleicht gibt es nicht nur einen konkreten, sondern auch nachvollziehbaren Grund.
Gegen eine einfache - grundlose Entziehung von Kompetenzen kann man natuerlich auch vorgehen. Das ist jedoch wiederum von einer Fülle von Details abhaengig. Achten Sie vielleicht zukünftig darauf die Entziehung von Aufgaben zu dokumentieren. Lassen Sie sich ggf. schriftlich geben, dass sie nicht mehr verantwortlich sind fuer XXX.

Gruss

WG

Hallo Sherry,
sowie das aussieht wollen die dich loswerden !!!

Die möchten das du freiwillig aufgibst !!!

Und genau das tust du nicht !!! Auch wenn es dir schwer fällt.

Die mobben dich, indem sie dir Kompetenzen aus der hand nehmen.

Mein Tipp:
Beiss dich durch, bis sie dich kündigen aber schmeiss nicht von dir aus das Handtuch.
Wenn die keine Lust mehr haben dich zu mobben, werden die dich
kündigen und wenn die die Kündigung schriftlich zugestellt wurde, dann gehst du vors Arbeitsgericht und kassierst für dein gute Arbeit, die du sicherlich in dem Betrieb geleistet hast, eine gute ABFINFUNG.

Also lieber Sherry halte durch und fdann geh zum Anwalt, wenn du die Kündigung bekommen hast.

Ich wünsche dir auf deinen weiteren beruflichen Weg alles alles Gute,
Gruss von Nonne213

Hallo Sherry,

wichtig ist eine Grundlage zu haben. Du schreibst, Du hast einen Arbeitsvertrag, vielleicht gibt ea auch eine Stellenbeschreibung oder ähnliches? Du bist ja für bestimmte Tätigkeiten angestellt worden und hast auch rechtlich einen Anspruch, gemäß der vereinbarten Tätigkeit beschäftigt zu werden. Diesen Anspruch kannst Du bei Deinem Vorgesetzten/Geschäftsführer? anmelden.
Ich würde Dir zu Klarheit raten, bzw. Klarheit einfordern. Auch wenn Du vermutest, Du sollst überflüssig werden - evtl. gekündigt, was man auch vermuten kann, wie Du es schilderst, ist doch „ansprechen, was Sache ist“ ein klarer Weg. Das ist auch eine Eigenschaft einer Führungskraft.
Damit zeigst Du, dass Du merkst, dass da was „läuft“ und veranlasst Deine Vorgesetzten, klar Stellung zu nehmen. So hast Du auch eine bessere Position. Und aktiv werden ist immer besser, als passiv zu warten, was passiert.
Viel Glück und Kraft nach vorne!

Claudia

Noch ist ihre Problem kein Arbeitsrechtliche Angelegenheit. Suchen sie ein klärendes Gespräch mit der neuen Geschäftsleitung. Wie sie sich ihre Aufgabenbebiet vorstellen. Sollte dies nicht fruchten, Bleibt ihnen wohl nichts anderes über dies gerichtlich klären zulassen.

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Hallo Sherry,

ich war in Urlaub, und konnte mich deshalb nicht vorher melden.

Das ist ein schwieriges Thema, sofern Du nicht was schriftliches in den Händen hast, ist da eigentlich nur eines möglich: reden…
Frage einfach nach den Gründen, warum Du die Leitungspostition, nebst den dazu gehörigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben kannst/darfst. Wenn Du kein Gespräch suchst, könnte es so ausgelegt werden, dass es Dir egal ist was Du machst! Wurde Dein Entgelt gekürzt?

Als Du die Leitungsposition erhalten hast, hast Du da eine „Vertragsänderung“ erhalten? Und jetzt, wo Dir die Tätigkeiten entzogen wurde, wurde da eine „Änderungskündigung“ ausgesprochen?

Ich rate Dir dringendst dazu ein Gespräch zu führen, das wird das einzige sein, was Du machen kannst. Wird ein Gespräch abgelehnt, dann schreibe Deinen Arbeitgeber, bzw. den Verantwortlichen dafür, selber an. Ein solches Schreiben kann Dir aber auch ein Fachanwalt vorschreiben (und auch in einem „normalen“ Deutsch), sodass Du dann nur noch Deinen Namen nebst Adresse etc., einfügen musst.

Führe das Gespräch, kurzfristig!

Ich würde mich freuen, wenn Du mich von dem Ergebnis in Kenntnis setzen würdest…

Viel Erfolg und LG…
Hoelti.