Bin Beamter in Urlaub ohne Bezüge und hab ne NV-Bescheinigung. Nun muß ich wegen einer einmaligen noch auszustellenden Rechnung incl. MWST(war als Sachverständiger bei Gericht tätig) über 400.- ein Gewerbe beim FA anmelden, woraufhin mir danach die NV entzogen werden wird, so die Auskunft beim FA. Stimmt das und was kann ich nun tun?
Ich hätte die Rechnung erstellt und niemanden etwas gesagt. - Das wäre aber verboten, Steuerhinterziehung, Betrug usw. und vermutlich hätte es nie irgend jemand gemerkt.
Wie aber die tatsächliche Rechtslage aussieht, ob die NV dann entzogen wird usw. kann ich nicht sagen. Das ist dann eher eine Frage für einen Steuerberater.
Sorry, dass ich nicht mehr sgen kann.
kann hier leider nicht weiterhelfen.