Entzug des Gemeinschaftseigentums

In meinem Haus gibt es eine Gemeinschaftstoilette im Treppenhaus. Diese wird auch von meinen Gewerbemietern genutzt, da die Gewerbeeinheit keine eigene Toilette besitzt.
Nun hat die Eigentuemerversammlung mehrheitlich beschlossen, dass die Toilette in den Wintermonaten abgeschlossen wird, aufgrund eines Frostschadens im Vorjahr.
Fuer eine Anfechtung gem WohnEigG ist es nunmehr zu spaet (4 Wochen). Sittenwidrig ist es sicher auch nicht. Das Recht ergibt sich lediglich aus der Gemeinschaftsordnung.
Grundsaetzlich waere es natuerlich moeglich, dass die Gewerbemieter meine eigene Toilette nutzen.
Hat jemand eine Idee, wie man den Beschluss anfechten kann?
Mir faellt da nur Gewohnheitsrecht ein, aber es gibt bestimmt noch was besseres.

Tut mir leid, aber diesbezüglich weiß ich leider keinen Antwort.