Entzug Doktortitel = Verlust höherer Vergütung?

Hallo,

in der aktuellen Diskussion um die Aberkennung von Doktortiteln würde mich interessieren, ob der Entzug eines Doktortitels zum Verlust einer evtl. höheren Vergütung/Besoldung führen kann.

Und wenn dem so sein sollte, müsste die unter falschen Voraussetzungen erlangte Höhervergütung nicht auch zurückgezahlt werden?

Hallo,
wenn die höhere Vergütung in Abhängigkeit zum Doktortitel steht, ist sicher zu prüfen, inwieweit die Tätigkeit überhaupt noch ausgeübt werden kann oder welches Entgelt dann zu zahlen ist.
Hinsichtlich der Rückforderungsmöglichkeiten kommen dann noch viele andere Aspekte hinzu (Regelungen im geltenden Tarifvertrag, Regelungen im Arbeitsvertrag, Verjährungsfristen usw.)
Aus meinem Arbeitsgebiet kenne ich allerdings keine Stellen, die abhängig vom Doktortitel vergütet werden. Entscheidend ist eher die grundsätzliche Ausbildung (in diesem Fall ja dann Studium) und nicht, ob auch der Doktor „gemacht“ wurde. Und da sich mit Aberkennung des Doktortitels ja nicht der Ausbildungsstand ändert, kenne ich keine Fälle aus der Praxis, in denen es um eine solche Problematik hätte gehen können.
Gruß

Hallo, wohl nur dann, wenn der Doktorgrad Voraussetzung bei der Einstellung war und dies im Arbeitsvertrag so fixiert ist.

MfG G.

Tut mir leid,da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße

Alles klar, danke f.d. Rückmeldung.

Tut mir leid,da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße