Entzug Gartennutzung - waspassiert bei weiterbenutzung?

Jo Servus miteinander,

Miethaus mit Garten, Garten ist nicht mit Vermietet. Mieter nutzen den Garten und verschmutzen diesen ziemlich. Vermieter untersagt daher die Gartennutzung.

Den Mietern is des vei wurschd. Gehen weiter in den Garten und sorgen schön fröhlich für Kontaminationen - jo geilo haben ma ein Spaß dabei.

Was könnte nun der Vermieter machen:

Anzeige wegen Hausfriedensbuch im Garten?

Abmahnen und ein fristgerechte Kündigung androhen, wegen zerrütteten Vertrauens?

cu Naseweis

Man könnte auch miteinander Reden. Vielleicht sind die Personen sich den Anschuldigen gar nicht bewußt. Und mann muss ja nicht gleich wieder die ganz große Keule auspacken. Das schafft nur noch mehr ärger.

Huhu,

klar ist das die erste Vorgehensweise und auch die einfachste. Aber es ist hier auch ein rechtsbrett, daher sind die Nennung der div. Möglichkeiten eine interessante Angelegenheit.

Danke dennoch

1 Like

Hallo Naseweis,

man könnte erst mal schriftlich abmahnen. Wenn fruchtlos noch mal schriftlich abmahnen. Dies jeweils mit Zustellungsnachweis. Wenn immer noch fruchtlos, bietet sich eine Unterlassungsklage an.

Gruß Autsch

Hallo Naseweis,

man könnte erst mal schriftlich abmahnen. Wenn fruchtlos noch
mal schriftlich abmahnen. Dies jeweils mit
Zustellungsnachweis. Wenn immer noch fruchtlos, bietet sich
eine Unterlassungsklage an.

wieso braucht man 2 abmahnungen für eine unterlassungsklage ?
vor jeder abmahnung bietet sich eine strafbewehrte unterlassungserklärung bzw. eine einstweilige unterlassungsverfügung an, §§ 862, 1004 I 2 (analog) bgb iVm §§ 938ff zpo.
außerdem bestehen ansprüche auf beseitigung der verschmutzung, z.b. § 823 I bgb.

da hier die fronten offenbar verhärtet sind und der vermieter möglichst schnell die beendigung des MV wünscht, macht eine abmahnung nur sinn, wenn in einem nächsten schritt (außer-)ordentlich gekündigt wird und nicht nochmal 73 abmahnungen geschrieben werden…