Entzug Gewerbererlaubnis b unseriösen Unternehmen

Hallo,

mal eine sehr allgemeine Frage eines jur. Total-Laien:

Bei unseriös am Markt agierenden Unetrnehmen, die sich im Grenzbereich des Betrugs bewegen, welche Schritte müßte man gehen, um deren Gewerbeerlaubnis überprüfen zu lassen und wer wäre anzusprechen?

Bsp. Inkassunternehmen versucht angebliche Forderung zu realisieren, erhält hierzu alle möglichen Widersprüche, da Forderung höchst umstritten, hat keinen Titel, es gab keinerlei Rechtsverfahren und trägt denoch neg. Schufa Auskunft ein, was nun natürlich wirtschaftliche Folgen für den angebl. Gläubiger hat.

Wie geht man am besten vor?

Danke für alle Tips.

Henry
PS: Der Betrag ist nicht mal dreistellig, so dass ein RA an so einem Thema auch kein Interesse haben dürfte.

Hallo,

Ansprechpartner bei unseriösen Gewerben ist das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Zudem bedürfen Inkassounternehmen einer speziellen Erlaubnis und müssen sich beim Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts „anmelden“.

Auch das wäre im beschriebenen Fall ein Anlaufpunkt. Natürlich ebenso die Schufa. Wobei die sich sicherlich auf den Standpunkt stellen wird, dass sie die Berechtigung der Forderung nicht klären kann. Unter Umständen müsste man, um die Sache aus der Welt zu schaffen dann eine sog. negative Feststellungsklage erheben.

Ein Anwalt hätte an so einem Fall unter Umständen schon Interesse, aber er wird dann nicht nach RVG abrechnen, sondern auf einer Honorarvereinbarung bestehen.

Viele Grüße
Bernhard

Ansprechpartner bei unseriösen Gewerben ist das jeweilige
Gewerbeaufsichtsamt, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Klingt logisch, ist aber nicht richtig. Das Gewerbeaufsichtsamt wird in einigen Ländern Amt für Arbeitsschutz genannt, doch die entsprechenden Aufgaben erfüllt es auch, wenn es Gewerbeaufsichtsamt heißt.

Levay