Im selbriegen Monat wurde am 1 der Zähler gemessen.
Am 11 des monats wurde der Strom wegen Wasserschadens in der unteren Wohnung abgeklemt.
Nun erhählt Mieter A eine Rechnung vom Versorger vom 01 bis 18 dessen Monats in Höhe von 180 EUR und 846 kw.
Mieter B der Wohnung drunter, der mit den Wasserschaden lies vorab schon mal über die Vermieterin den Mieter A
eine Abmahnung schreiben weil beim Mieter A öfters die Sicherungen rausgeflogen sind und angeblich Mieter B dann keinen Strom hatte.
Der Hauptzähler und die Hauptsicherung sind im Keller des Hauses wo Mieter A kein zugang zu hatte (kein Schlüssel), doch ein Sicherungskaten sich im Oberen Geschoss das nur Mieter A bewohnt mit schaltsicherungen befindet, wo alle Sicherungen getestet wurden und den Strom beim Mieter A in den Räumlichkeiten reguliert, über die mitregulierung war bis zur Abmahnung keine Kenntniss vorhanden.
Was sind nun die richtigen Schritte, die Rechnung ablehnen wenn ja mit welcher begründung? Strafanzeige wenn ja weswegen? Klage? Andre vorgehensweisen?
Danke Sonnenschein76, das werde ich wohl erstmals tun, zur sicherheit habe ich nochmals Strafanzeige erstattet. Ich bin mir nur nicht sicher ob das Geld für einen anwalt gut angelegt wäre und wie der erfolg darin aussieht. Eher gesagt bin ich ratlos habe schon 98 EUR /Monatlich an abschläge ans eWerk gezahlt und der Mieter B und Vermieter scheint wirklich an meinen Strom gehongen zu haben im Moment habe in meiner neuen Wohnung eine Rückzahlung und der stromabschlag wurde auf 37 EUR abgesenkt bin jetzt echt ratlos. PS was ich vergessen habe zu erwähnen ist das ich eine aufnahme mit den handy gemacht habe (heimlich) wo der Vermieter zugiebt das angeblich der andre zähler von Mieter B seid 2005 defekt war und keinen Verbrauch festgestellt hat.
um die Frage beantworten zu können, wären folgende weiterführende Informationen sehr hilfreich:
Verstehe ich es richtig, dass es sich hier um zwei getrennte Wohneinheiten handelt - Wohnung des Mieters A und Wohnung des Mieters B? Das würde bedeuten, dass es auch zwei getrennte Stromkreise geben muss (je Wohnung einen)
Wenn der Mieter A am 15. eines Monats auszieht, sollte auch im Übergabeprotokoll der Zählerstand des Stromzählers am Tage des endgültigen Auszugs vermerkt sein, unabhängig davon, dass das Versorgungsunternehmen selbst abrechnet. Die an den Versorger gemeldeten Zählerstände müssen natürlich konform derer, des Übergabeprotokolls sein.
3a. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Hauptsicherungskasten ein Verteiler für die einzelnen Wohnungen ist und der Hauptzähler für das gesamte Haus den Stromverbrauch festhält?
3b. Für jede Verbrauchsstelle (Wohnung) muss ein eigener Zähler vorhanden sein, nach dessen Angaben der Versorger direkt abrechnet. Oder aber, es wird durch den Vermieter nach entsprechender Bemessungsgrundlage (entweder pro Kopf, m³ bzw. Anteil in 1000 der Wohnung) abgerechnet, was jedoch bei Strom sehr ungenau ist, da dies nicht den tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Wohnung widerspiegelt)
Da es sich eigentlich um zwei getrennte Versorgungskreise (Wohnung A und B) handelt, kann ich nicht nachvollziehen, weshalb bei einem korrekt funktionierenden Stromkreis die Wohnung B keinen Strom haben sollte, wenn sich der FI in der Wohnung A abschaltet.
Was hat der Wasserschaden mit der Stromendabrechnung zu tun?
Hallo, das ist auch korrekt es gab 3 Zähler wovon angeblich einer seid 2005 bis 2009 keinen Stromverbrauch hatte. Vom Zähler (im Keller) gab es noch einen Sicherungskaten in der nur vom Mieter A bewohnten ersten Etage der Mieter B hatte nur einen Teil im Erdgeschoss, doch schaltete man eine sicherung nach der nächsten ab wurde auf den zwei Etagen des Mieters A der Strom abgeschaltet, es gabs keine Sicherung in diesen Kasten, der nicht einen Stromzyklus in der Wohnung des Mieter A nicht beeinflusst hat. Nun durch die Abmahnung die der Mieter B angeregt hatte wäre durch die Sicherung die für die Wohneinheit von A war auch die Wohneinheit B betroffen, ich wollte es nicht allzugenau beschreiben, aber ein Versuch mit sicht zu einer Digital Uhr (rot leuchtend) in der Küche von Mieter B wurde das Bestätigt - hat man in der Küche von A die Sicherung „und nur diese“ abgeschaltet war es in der Küche von A duster und in der Küche von B ging das Display der Digital Uhr (rot leuchtend) von Mieter B aus.
Klar sollten es 2 Stromkreise bzw. 3 Stromkreise sein, da der Vermieter gegenüber wohnte und der Zähler für das Haus auch im Keller des Vermieteten Objetes war.
Der Wasserschaden ist angeführ worden, da eine grosse Maschine in der Wohnung von Mieter B betrieben wurde wärend des Auszuges, anderweitig könnte ich mir diese Killowatts bzw. diesen Verbrauch nicht erklären.
Ps die Maschiene die dabei zur Trocknung der Wände benutz wurde, hat man beim auszug erfahren, wurde mit Strom betrieben und ist so gross wie die Straßenbaumaschienen, ähnlich ca 4 Normalen Mülltonnen der Müllabfuhr.
Ok, verstehe nun die Sachlage Danke für die weiteren Infos.
Also, ich würde folgendes raten:
Dem Energieversorger würde ich die Sachlage schildern und ggf bitten die Forderung zu valutieren, bis die Sachlage geklärt ist, da hier offensichtlich ein Verbraucher (Trocknungsgerät) angeschlossen war, welches nicht dem Mieter, des dem Stromkreis zugeordneten Mietobjekts, anzulasten ist.
Mit dem ehemaligen Vermieter würde ich Kontaktaufnehmen und erfragen, an welcher Steckdose das Trocknungsgerät angeschlossen war und ggf. prüfen lassen, ob diese Steckdose dem Stromkreis der Wohnung A zuzuordnen ist.
Ist dies so, sollte ermittelt werden, wie hoch der Verbrauch des Trocknungsgerätes in der Zeitspanne, wo es aufgestellt war, i.d.R. ist.
Da der Vermieter bzw. der Mieter für den Schaden Verantwortlich ist, würde ich dann die Zahlung des ermittelten Betrags vom Vermieter einfordern.
Da der Energieversorger direkt abgerechnet hat, ist Mieter A dem Energieversorger gegenüber in der Pflicht zu zahlen und kann wiederum seine Forderungen gegenüber dem Vermieter / Mieter B je nach dem, wer für die Aufstellung des Trocknungsgeräts verantwortlich ist - im Zweifelsfalle immer der Vermieter - geltend machen.
So würde ich es sehen und vorgehen. Hoffe ich konnte hiermit helfen.