Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem: Ich bin Besitzer von zwei Wohnungnen im 6-Familienhaus. Eine Besitzerin hat ein Sondernutzungsrecht für den Garten. So steht es in der Teilungserklärung, allerdings ohne Fläche usw anzugeben. Also auch nicht ob es sich nur um den Vorgarten handelt.
Die Dame pflegt den Garten jedoch nicht. Es steht Unrat herum und die Brenneseln sind schon hoch gewachsen. Die übrigen Eigentümer würden den Garten gerne wieder herrichten um ihn dann gemeinschaftlich zu nutzen. Frage:
Kann man jemanden ein Sondernutzungsrecht wieder entziehen ? Wenn ja wie, wenn sie nicht freiwillig damit einverstanden ist ? Kann man dies gerichtlich erzwingen ?
Wie geht man da vor ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Hallo,
Leider kann ich dir in dieser Frage nicht weiterhelfen.
Gruß
Hallo,
ich würde die Dame auffordern den Garten in Ordnung zu bringen sonst kündigung des Sondernutzungsrechte
LG helmut
Sorry, war leider längere Zeit verhindert.Die Sache ist wohl erledigt.
P.B.