EON Mahnkosten

Ich habe nie eine Rechnung weder Mahnung von EON erhalten, und soll trotzdem
die Kosten übernehmen.
Laut paigo Inkassoverfahren .

Vielen Dank für die Info!

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Verlange zuerst einmal vom Inkassodienst eine Originalvollmacht von EON (mit Originalunterschrift), mit welcher der Inkassodienst von EON beauftragt wird, gegen Dich vorzugehen.
Sodann eine detaillierte, schriftliche Kostenaufstellung was von Dir verlangt wird und mit welcher Begründung.

Du musst jetzt erstmal genau wissen um was es geht, damit Du Dich dagegen zur Wehr setzen kannst.

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Ist die Forderung denn plausibel? Bist Du also bei EON? In der Regel sind das dann ja Abrechnungen zu halbwegs regelmäßigen Terminen, so dass dir z. B. eine noch nicht zugesandte Rechnung auffallen sollte (vorrausgesetzt, es ist mit EON wirklich der Energie-Anbieter gemeint).

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Nachtrag: falls der Inkasso Dienst sich weigert die Originalvollmacht vorzulegen teile ihm mit, dass Du Dich angesichts der vielen Betrügereien im Inkassobereich weigerst, mit Firmen zu kommunizieren und Zeit zu verschwenden, die ihre Berechtigung bzw. Beauftragung durch den Auftraggeber nicht zweifelsfrei durch Originaldokumente nachweisen wollen/können.

Wozu denn das noch?

Forderung berechtigt? -> Zahlen. Und zwar umgehend.

Forderung nicht berechtigt? -> Nicht zahlen. Nicht einschüchtern lassen. Die schicken weder Knochenbrecher oder Betonschuhmacher noch wird eine „Meldung an die Schufa erstattet“, sondern die erwirken, wenn überhaupt einen Gerichtlichen Mahnbescheid, dem dann allerdings fristgerecht zu widersprechen ist - reine Formsache. Sobald die Sache gerichtsanhängig ist, hat die klageführende Partei Beweise zu erbringen und allerspätestens an dem Punkt wird sich das im Sande verlaufen.

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Die Frage soll sicherlich lauten, ob du, @Fernando99, verpflichtet bist, die Inkassokosten zu tragen – und zwar dem Grunde nach, weil du zur Höhe der Ansprüche nichts sagst.

Die hier in Betracht kommende Anspruchsgrundlage ist §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB: Schadensersatz wegen Verzug. Der (Verzugs-)Schaden liegt in den Inkassokosten, die E.ON durch die Beauftragung von Paigo entstehen.

Voraussetzung für den Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten ist also Verzug. Was Verzug ist, steht in § 286 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html

Wenn du weder Rechnung noch Mahnung erhalten hast, wäre etwa noch an Abs. 2 Nr .1 zu denken. Hast du vielleicht einen Abschlag nicht gezahlt, der immer am 1. Tag des Monats fällig war oder so? Ist etwa eine Lastschrift geplatzt? Wie begründet Paigo den Anspruch denn?

Ich frage mich, @Cook1, ob du auch bereit wärst, für solche Vorschläge zu haften, wenn sich der Fragesteller danach richtet und einen Reinfall erlebt. Was ist denn, wenn die Ansprüche bestehen, der Schuldner sich auf deinen Rat verlässt und bald darauf einen Mahnbescheid im Briefkasten vorfindet? Übernimmst du dann die Mehrkosten, die vermeidbar gewesen wären?

Naja, vielleicht kann man vom Fragesteller auch erwarten, dass er, bevor er Cooks Vorschläge umsetzt, sich im klaren darüber ist, ob die Forderungen unbegründet sind.
Die anderen haben dazu ja auch Denkanstöße.

Ist halt nicht so einfach, wenn die Aufgabenstellung für das Forum lautet:
“Überlege dir mindestens eine sinnvolle Fragestellung die hinter dem kurzen Beitrag stehen könnte.“

Cooks Vorschläge hängen aber gerade nicht davon ab, ob die Ansprüche begründet sind, und der Fragesteller fragt ja nur, weil er die Rechtslage selbst nicht beurteilen kann.

Das ist die Info.
Das glaube ich erst einmal. Ob eine Forderung von EON, berechtigt oder unberechtigt, vorliegt geht daraus auch nicht hervor. Es ist nicht meine Aufgabe und im übrigen von hier aus sowieso unmöglich, die Glaubwürdigkeit des TO und seiner hier geposteten Anfrage, zu beurteilen.

Was klar hervorgeht ist die Tatsache, dass der TO weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhalten hat aber ganz offensichtlich eine Kostenforderung von einem Inkassounternehmen, das sich offenbar auf EON bezieht.

Jetzt muss erstmal geklärt werden, ob das Inkassounternehmen überhaupt von EON beauftragt wurde seine Interessen gegenüber dem TO zu vertreten. Dazu muss eine Vollmacht von EON vorliegen.
Dann muss auch die Kostenforderung der Inkassofirma detailliert aufgeführt werden um sie dem Grund und der Höhe nach prüfen zu können.

Zum Schluss wäre noch zu klären ob EON überhaupt berechtigt ist, ohne eine Rechnung oder Mahnung an den TO geschickt zu haben, ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung zu beauftragen. Selbst wenn eine Forderung berechtigt besteht, muss der Gläubiger darauf achten, dass nicht unnötige Kosten verursacht werden. Das Mindeste wäre in dieser Hinsicht ein Mahnschreiben mit dem Hinweis, dass bei Nichtzahlung umgehend ein Inkassodienst beauftragt wird, der erhöhte Kosten verursachen würde.

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