EORI-Nummer zwingend für WarenVERKÄUFER?

Hallo,
ein Kleinstbetrieb verkauft Ware (an EU- und NichtEU-Kunden).
Der Unternehmer verkauft nur - er exportiert/versendet nicht , diese Aufgabe obliegt dem Käufer.
Ein Kunde verlangt nun für die Verbringung der Ware nach Kroatien die EORI-Nummer, sonst wäre die Einfuhr aufgrund Warenwert > 1.000 € nicht möglich.
Der Unternehmer hat keine EORI-Nummer und fragt sich nun, welche zusätzlichen Arbeiten er sich aufhalst und welche eventuellen anderen „Begleiterscheinungen“ entstehen, wenn er eine beantragt, obwohl er selbst nie versenden wird (dies wäre für den Einzelunternehmer nicht machbar).

Hat jemand dazu Kenntnisse? Eine Internet-Recherche hat bisher nichts erbracht.

Danke, Helge

Hallo,

die EORI-Nummer hat die alte Zollnummer abgelöst und ist nun zwingend für Unternehmen vorgeschrieben, die Im-und Exportieren wollen.

Die Beantragung ist recht einfach

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/…

Es entstehen keinerlei Dokumentationspflichten.
Man beantragt die Nummer also,bekomt sie… fertig.

Ich frage mich nur, wie du das ohne Zoll bewerkstelligst - Du schreibst:

„ein Kleinstbetrieb verkauft Ware (an EU- und NichtEU-Kunden).“

Wie soll den ein Nicht-EU Kunde an seine Ware kommen, wenn du ihm keine Zollpapiere zur Verfuegung stellst?

Du kannst ihm zwar laut Incoterms einen EXW-Verkauf aufs Auge drücken und ihn somit die Verzollungskosten tragen lassen, aber deine Unterstützung wird in jedem Fall erforderlich sein.

Wie gesagt: Die EORI-Nummer ist kein Big Deal - sie erleichtert lediglich die zolltechnische Abwicklung bzw macht sie erst möglich.

Das Einzige, was passieren kann, ist, dass du ggfls mal eine Zoll- oder sogar Aussenwirtschaftsprüfung ins Haus bekommst, aber das wird nur passieren, wenn deine Umsätze hoch sind, oder du regelmäßig Ersatzteile für Ultrazentrifugen in den Iran verkaufst…
Gruss
Hummel

Hallo,
jede Ware wird bisher ausschliesslich von den Kunden gegen Barzahlung abgeholt - im EU-Bereich ja kein Problem.
Der Zoll sagt aber: sobald ein Nicht -EUler über 1000 Euro kauft, ist der Verkäufer automatisch in der Exporteur-Pflicht - ob er will oder nicht.
Dieser Umstand war bisher unbekannt, wurde erst gestern über die recht kompetente Hotline des Zolls mitgeteilt.

Momentan wird der Mehraufwand abgewogen zu dem Erlös, deswegen die Fragestellung hier. Denn: manchmal ist KEIN Geschäft besser als ein schlechtes Geschäft…

Wenn als wg. eines einzelnen Kunden ein erheblicher Zeitaufwand (jedesmal mit Antrag, Beschau, Nacharbeitung etc pp) entsteht, muss gefragt werden: lohnt sich das? Oder zahlt der Kunde den Service? Aber wieviel veranschlagen? 1%, 2 oder 3% vom Verkaufswert?

Hat jemand Erfahrung mit seltenem Einsatz/Nutzung der EORI- Nummer?

Gruss, Helge

Hallo,

ob Barzahlung, Überweisung oder 25 Kamele im Tausch…

deine Unterlagen müssen ja stimmen.

Wenn du in die EU verkaufts, dann brauchst du schon mal einen Verbringungsnachweis ins Ausland, damit du Umsatzsteuerfreiheit nachweisen kannst - sonst zahlst du nach!

Die Zollabfertigung läuft heutzutage elektronisch über das Internet.
Meist findet keine Beschau statt.

Entweder du machst die Ausfuhranmeldung selbst, oder es gibt auch genug externe Dienstleister ( Verzollungsbüros ) , die das machen.

Die Kosten an den Warenwert zu koppeln halte ich für falsch , es ist ein Aufwand von maximal einer Viertelstunde, und den kann man sich mit einer Pauschale vergüten lassen.

Gruss
Hummel