Hallo,
ein Kleinstbetrieb verkauft Ware (an EU- und NichtEU-Kunden).
Der Unternehmer verkauft nur - er exportiert/versendet nicht , diese Aufgabe obliegt dem Käufer.
Ein Kunde verlangt nun für die Verbringung der Ware nach Kroatien die EORI-Nummer, sonst wäre die Einfuhr aufgrund Warenwert > 1.000 € nicht möglich.
Der Unternehmer hat keine EORI-Nummer und fragt sich nun, welche zusätzlichen Arbeiten er sich aufhalst und welche eventuellen anderen „Begleiterscheinungen“ entstehen, wenn er eine beantragt, obwohl er selbst nie versenden wird (dies wäre für den Einzelunternehmer nicht machbar).
Hat jemand dazu Kenntnisse? Eine Internet-Recherche hat bisher nichts erbracht.
Danke, Helge