vor 5 Jahren wurde bei mir eine Vorstufe von Epilepsie diagnostiziert. Ich musste starke Medikamente nehmen (2x am Tag). Zwischendurch wurde immer wieder ein EEG aufgezeichnet, wo die Untersuchungen daraufhin deuteten.
Nun war ich seit längerem wieder bei einer Untersuchung. Daraufhin war ich diesmal bei einem spezialisten, der mir wieder ein EEG abgenommen hat. Dieser hat mir gesagt, dass es sich bei mir um gar keine Epilepsie handelt, ich hätte diese Medikamente gar nicht nehmen brauchen, doch sie wurden mir verschrieben.
Nun habe ich mich seit Ewigkeit damit rumgeplagt und mir ständig Sorgen gemacht.
Die Frage ist nun, kann man Schadenersatz von dem Arzt fordern, der diese Diagnose festgestellt hat? Gibt es eine Versicherung die da greift?
Ich meine, man muss sich doch auf den Arzt verlassen können, gerade dann wenn es um Medikamente geht.
Wäre dankbar für hilfreiche Antworten.
Hallo, ich bin leider nicht auf diesem Gebiet informiert.
Da es sich aber bei dem Untersuchungsergebniss und der Gabe der Medikamente nicht um Vorsatz handelt wird dabei höchst wahrscheinlich nichts rauskommen.
vor 5 Jahren wurde bei mir eine Vorstufe von Epilepsie diagnostiziert. Ich musste starke Medikamente nehmen (2x am
Tag). Zwischendurch wurde immer wieder ein EEG aufgezeichnet,
wo die Untersuchungen daraufhin deuteten.
Nun war ich seit längerem wieder bei einer Untersuchung.
Daraufhin war ich diesmal bei einem spezialisten, der mir
wieder ein EEG abgenommen hat. Dieser hat mir gesagt, dass es
sich bei mir um gar keine Epilepsie handelt, ich hätte diese
Medikamente gar nicht nehmen brauchen, doch sie wurden mir
verschrieben.
Nun habe ich mich seit Ewigkeit damit rumgeplagt und mir
ständig Sorgen gemacht.
Die Frage ist nun, kann man Schadenersatz von dem Arzt
fordern, der diese Diagnose festgestellt hat? Gibt es eine
Versicherung die da greift?
Ich meine, man muss sich doch auf den Arzt verlassen können,
gerade dann wenn es um Medikamente geht.
Wäre dankbar für hilfreiche Antworten.
MFG
Hallo,
nun gegen Ärzte rechtlich vorgehen ist ausserordebtlich heikel, dh. ungewiss ob Du/Sie hierbei schadenersatzrechtlich durchkommen.Ausserdem dürfte der Rechtsweg sehr belastend und stressig sein und ob dies ihrer Gesundheit zuträglich ist,würde ich nicht sagen wollen.
Dennoch…
hier http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/ge…
und hier http://www.ksp-rechtsanwaelte.de/rechtsinfo-109-12-M… oder hier http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de/medizinrec… oder hier http://www.lsv.de/nrw/10leistungen/leist04/index.html gäbe es evtl. Möglichkeiten der Hilfestellung. Allerdings müßten Sie sich GENAUestens über die Konditionen und Risiken erkundigen.
Wobei ich meine, dass diese Ihr Beispiel wieder einmal zeigt, wie oberflächlich unsere Ärzte Ihren Praxisbetrieb betreiben und wie wenig diese tatsächlich und schlußendlich „Ver-antwortung“ übernehmen (müssen)- die Pharmalobby macht es offenbar möglich…
freundliche Grüsse und Gute Besserung wünsche ich
Hallo, da kann ich leider auch nicht helfen. Frag doch mal in Deinem Bundesland bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftfragen nach. Die Adresse bekommst Du von der Krankenkasse. Viel Glück wünscht Ingeborg
Guten Abend,also ich würde dringend raten mit dem Bericht des jetzigen Spezialisten,den er ja erstellen wird,einen Anwalt zu konsultieren.Tableten gegen Epilepsie einzunehmen,ist kein Spielchen,würde aber vorsichthalber noch einen dritten Spezialisten zur EEg hinzu zu ziehen,wenn der das auch bestätigt,dann sollte der erste Artzt fällig werden.Es ist auch nicht einfach die Tableten einfach so wieder abzusetzen,nur nach anweissung des Artztes,vielleich tut ja auch der jetzige Arzt das ganze zur anzeige bringen.Fair wäre es.
Aus pers…Gründen würde mich interesieren welcher Artzt das falsche Attest ausgestellt hat,und um welchen Spezialisten es sich handelt.
viele Grüsse
Mein Sohn hat Epilepsie
Zum einen gibt es Schadenersatz nur soweit tatsächlich ein Schaden entstanden ist.Bei einem Gesundheitsschaden müsste man dem Arzt zum einen Diagnose-/Behandlungsfehler nachweisen,zum anderen müsste man Nachweisen das der Schaden aufgrund der verordneten Medikamente eingetreten ist oder ein vorhandenes Leiden verschlimmert hat.
Zum Nachweis helfen medizinische Gutachten,die allerdings nicht billig sind.Billigere Variante aber nicht so ausführlich ist das ärztliche Attest.
Weiterhin rate ich zu einem Patientenanwalt (Google)
das ist ein Anwalt,der sich auf Arzthaftung und Patientenrecht spezialisiert hat.
Zur Versicherung:Jeder Arzt muss mindestens eine Berufshapftpflicht haben.
Last but not least :http://der-lifestyle.de/wellness/patientenanwalt.html
Hallo,
das ist natürlich schwierig zu beurteilen. Da bist Du ganz schön im Zwiespalt-welchem Arzt jetzt glauben. Natürlich hört sich die Aussage vom 2. Doktor schöner an, aber Du weißt eigentlich nichts genaues.
Ich würde vorschlagen noch ein Doktor und der wird schon alles unabhängig rausbringen.
Hallo shakespear007,
wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung (RSV) verfügen, haben Sie in aller Regel erst einmal einen Anspruch auf Beratung durch einen Fachanwalt! Ist keine RSV vorhanden, gibt es auch die Möglichkeit über einen Beratungsgutschein, den man beim zuständigen Amtsgericht beantragen kann, sich rechtlichen Rat einzuholen. Namen und Anschriften von Fachanwälten gibt es im Internet oder bei der Rechtsanwaltskammer!
Zu Ihrem speziellen Fall kann ich keinen anderen Rat erteilen, als sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, so zu sagen als ersten Schritt! Es ist ein spezielles Rechtsgebiet, wenn es gegen die Götter in weiß geht. Ich will Ihnen keinen Unmut machen, aber der Volksmund sagt nicht umsonst „Geh zu fünf verschiedenen Ärzten und Du hast fünf verschiedene Diagnosen“.
MfG gotte
Ich denke, solange aufgrund der Behandlung keine gesundheitlichen Schäden entstanden sind, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, worauf denn, auf eine falsche Behandlung? Welcher Schaden soll ersetzt werden und leider ist irren menschlich und auch „ärztlich“
Im ersten Impuls würde ich sagen, die Chancen stehen schlecht, da Erfolg zu haben, weil Diagnosen solcher Krankheitsbilder IMHO nicht so leicht sind, aber um kompetent Auskunft geben zu können, weiss ich zu wenig.
Dazu solltest du mal einen Fachanwalt konsultieren.
der Vertrag mit Deinem Arzt wird wohl als „Dienstvertrag“ einzustufen sein. Damit hat er sich „zur Leistung bestmöglicher Arbeit“ verpflichtet.
Schadensersatz wäre dann möglich, wenn man nachweisen kann, dass er eben nicht bestmöglich gearbeitet hat (wohl durch ein Gutachten eines anderen Arztes !).
Wenn der Beweis gelingt, sollte die Versicherung bezahlen. Fraglich ist dann auch die Höhe des „Schadens“ (entstandene, körperliche Probleme, Kosten der Medikamente etc.). Reine „Sorgen“ werden da wohl eher nicht berücksichtigt…
Eventuell wäre auch eine Anzeige wegen Körperverletzung denkbar, da durch die Medikamente ein „Eingriff“ stattgefunden hat.
Sofern „eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“, kannst Du Dich auf alle Fälle an die Ärztekammer wenden und den Fall melden. Vielleicht gibt es ja schon mehrere Beschwerden …