Epilepsie Führerschein CE

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte deine Fachhilfe in Anspruch nehmen und mir einen Ratschlag von dir für den nachfolgenden Sachverhalte holen.

Nachfolgend möchte ich in Stichpunkten mal schnell meine Situation schildern damit du dir schnell ein Bild machen kann was für eine Situation vorliegt.

  • Mitte 2005 Diagnose Epilepsie (komplex-fokal), Ursache Hirntumor
  • Fahrverbot
  • Mitte 2006 Tumorentfernung und seitdem kein Anfall / Absence mehr
  • Fahrverbot für ein Jahr
  • Aufhebung Fahrverbot Anfang 2008
  • Medikamentation mit Lamotrigin bleibt bestehen / 50% Schwerbehinderung unbefristet ohne Merkzeichen wird ausgestellt

Nun ist es so das ich ja 6 Jahre zum Glück gar nichts mehr hatte und meine EEG´s auch immer sauber sind. Eigentlich könnte man auch das Lamotrigin (Antiepileptika) absetzen. Nur mein Neurologe am Epicenter Berlin meint ich soll es weiterhin nehmen wenn ich damit keine Probleme habe. Er ist da sehr konservativ und will mir Probleme ersparen die durch einen evtl. neuen Anfall (man geht zwar davon aus das nichts mehr passiert, aber Risiko bleibt natürlich) auftreten können. Dann gehts ja wieder los mit Aufdosierung, Fahrverbot,…

Ein unverschuldetes Fahrverbot will ich auf keinen Fall mehr haben. Jeden Tag 5km bergauf zur Arbeit und abends zurück auf einem bayrischen Dorf ohne Möglichkeit von öffentlichen Fahrzeugen oder Fahrgemeinschaften mit Kollegen. Das war die Hölle bei Eis, Winter, Hagel, Regen, Hitze,… An solchen Tagen habe ich die Welt gehasst. Aber ich musste zumindest meinen Job nicht aufgeben. Als Single musste ich jeden scheiß Einkauf selber ranschleppen. Familie 700km entfernt und noch keine Freunde gefunden da frisch in die Gegend gezogen. Kurzum, es war für mich die Hölle.

Gerne möchte ich jetzt den LKW-Führerschein machen (Klasse CE). Einsetzen möchte ich diesen aber nicht gewerblich. Im Prinzip soll dieser nur für mich da sein damit ich mal einen 7,5 Tonnen Umzugs-LKW fahren kann und evtl. auch mal einen etwas größeren Wagen fahren darf. Außerdem sind die Kosten für einen 7,5 Tonnen Schein in der Fahrschule fast genau gleich wie beim großen CE. Bei beiden sind auch die selben Gebühren zu zahlen und die gleichen ärztlichen Untersuchungen durchzuführen.

Und um die Untersuchungen und die rechtliche Situation hierzu geht es nun. Bis jetzt war es so das meine Neurologen mir immer das Fahren verboten haben und nichts an die Straßenverkehrsbehörden gemeldet haben. Sie haben mir auch geraten es tunlichst zu vermeiden das Wort „Anfallskrankheit“ jemals zu erwähnen im Beisein von diesen Staatsorganen. Man könnte damit nämlich schlafende Hunde auf irgendwelchen Ämtern wecken und dann müssen teure Gutachten vorgelegt werden und bis diese beschafft sind muss der Lappen abgegeben werden…

Nun möchte ich dies bei der Erweiterung des Führerscheins alles umgehen bzw. da keiner Behörde Zündstoff liefern für eine evtl. Prüfung meiner Fahrtauglichkeit (nicht das es nachher noch Probleme bei der Klasse B gibt) Diese ist aus Neurologensicht und meiner eigenverantwortlichen Sicht absolut gegeben.

Die Begutachtung für den LKW-Schein darf jeder Hausarzt machen. Würde mir da nun einen suchen mit dem ich noch nichts großartig zu tun hatte und der mein Krankheitsbild nicht genau kennt.

Dieser wird dann ja genau den Fragebogen abarbeiten der vom LRA für diesen Fall vorgegeben ist. Wenn da nicht nach einer Anfallskrankheit gefragt wird bin ich ja aus dem Schneider.

Nur wie ist der Fall wenn danach gefragt wird? Darf ich diese dann verschweigen? Es liegt ja schon so lange zurück und ich denke es gibt bestimmt eine Verjährungsfrist. Wie ist die Dauer dieser? Gibt es dazu eine genaue gesetzliche Definition?

Wie würdest du das Handhaben?

Mein Neurologe will mir dazu nichts sagen bzw. wehrt sich auch gegen einen Wink mit dem Zaunpfahl. Er meinte nur ich soll alles vermeiden was mit Gutachten und dem Kram zu tun hat. Das kostet nur ein Heidengeld und dauert ewig. Sehe auch ehrlich gesagt nicht ein da 500€ oder mehr auszugeben für etwas wofür ich noch nicht mal etwas kann.

Im Prinzip kann ja jeder eine Epilepsie entwickeln und somit ist jeder ein Risiko für die Gesellschaft.

Wie denkst du darüber? Wie ist deine Erfahrung in solchen Dingen?

Vielen Dank!

Gruß
Flo

Sorry, das ist starker Tobac,

1.) wenn sie danach gefragt werden, dürfen sie nicht Lügen, denn sollte ein Unfall passieren(auf Grund ihres Leidens) wird sich jede Versicherung sträuben etwas zu zahlen, da sie wissentlich falsche Angaben gemacht haben und somit eine arglistige Täuschung vorliegt.

2.) zu einer Verjährungsfrist kann ich nichts sagen, da ich keine Ahnung davon habe, genauso wenig wie zu einer Definition.

3.) Ich würde getreu dem alten Sprichwort " Ehrlich währt am längsten" handeln. (So sollte es jedenfalls sein…

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte deine Fachhilfe in Anspruch nehmen und mir einen
Ratschlag von dir für den nachfolgenden Sachverhalte holen.

Nachfolgend möchte ich in Stichpunkten mal schnell meine
Situation schildern damit du dir schnell ein Bild machen kann
was für eine Situation vorliegt.

  • Mitte 2005 Diagnose Epilepsie (komplex-fokal), Ursache
    Hirntumor
  • Fahrverbot
  • Mitte 2006 Tumorentfernung und seitdem kein Anfall / Absence
    mehr
  • Fahrverbot für ein Jahr
  • Aufhebung Fahrverbot Anfang 2008
  • Medikamentation mit Lamotrigin bleibt bestehen / 50%
    Schwerbehinderung unbefristet ohne Merkzeichen wird
    ausgestellt

Nun ist es so das ich ja 6 Jahre zum Glück gar nichts mehr
hatte und meine EEG´s auch immer sauber sind. Eigentlich
könnte man auch das Lamotrigin (Antiepileptika) absetzen. Nur
mein Neurologe am Epicenter Berlin meint ich soll es weiterhin
nehmen wenn ich damit keine Probleme habe. Er ist da sehr
konservativ und will mir Probleme ersparen die durch einen
evtl. neuen Anfall (man geht zwar davon aus das nichts mehr
passiert, aber Risiko bleibt natürlich) auftreten können. Dann
gehts ja wieder los mit Aufdosierung, Fahrverbot,…

Ein unverschuldetes Fahrverbot will ich auf keinen Fall mehr
haben. Jeden Tag 5km bergauf zur Arbeit und abends zurück auf
einem bayrischen Dorf ohne Möglichkeit von öffentlichen
Fahrzeugen oder Fahrgemeinschaften mit Kollegen. Das war die
Hölle bei Eis, Winter, Hagel, Regen, Hitze,… An solchen
Tagen habe ich die Welt gehasst. Aber ich musste zumindest
meinen Job nicht aufgeben. Als Single musste ich jeden scheiß
Einkauf selber ranschleppen. Familie 700km entfernt und noch
keine Freunde gefunden da frisch in die Gegend gezogen.
Kurzum, es war für mich die Hölle.

Gerne möchte ich jetzt den LKW-Führerschein machen (Klasse
CE). Einsetzen möchte ich diesen aber nicht gewerblich. Im
Prinzip soll dieser nur für mich da sein damit ich mal einen
7,5 Tonnen Umzugs-LKW fahren kann und evtl. auch mal einen
etwas größeren Wagen fahren darf. Außerdem sind die Kosten für
einen 7,5 Tonnen Schein in der Fahrschule fast genau gleich
wie beim großen CE. Bei beiden sind auch die selben Gebühren
zu zahlen und die gleichen ärztlichen Untersuchungen
durchzuführen.

Und um die Untersuchungen und die rechtliche Situation hierzu
geht es nun. Bis jetzt war es so das meine Neurologen mir
immer das Fahren verboten haben und nichts an die
Straßenverkehrsbehörden gemeldet haben. Sie haben mir auch
geraten es tunlichst zu vermeiden das Wort „Anfallskrankheit“
jemals zu erwähnen im Beisein von diesen Staatsorganen. Man
könnte damit nämlich schlafende Hunde auf irgendwelchen Ämtern
wecken und dann müssen teure Gutachten vorgelegt werden und
bis diese beschafft sind muss der Lappen abgegeben werden…

Nun möchte ich dies bei der Erweiterung des Führerscheins
alles umgehen bzw. da keiner Behörde Zündstoff liefern für
eine evtl. Prüfung meiner Fahrtauglichkeit (nicht das es
nachher noch Probleme bei der Klasse B gibt) Diese ist aus
Neurologensicht und meiner eigenverantwortlichen Sicht absolut
gegeben.

Die Begutachtung für den LKW-Schein darf jeder Hausarzt
machen. Würde mir da nun einen suchen mit dem ich noch nichts
großartig zu tun hatte und der mein Krankheitsbild nicht genau
kennt.

Dieser wird dann ja genau den Fragebogen abarbeiten der vom
LRA für diesen Fall vorgegeben ist. Wenn da nicht nach einer
Anfallskrankheit gefragt wird bin ich ja aus dem Schneider.

Nur wie ist der Fall wenn danach gefragt wird? Darf ich diese
dann verschweigen? Es liegt ja schon so lange zurück und ich
denke es gibt bestimmt eine Verjährungsfrist. Wie ist die
Dauer dieser? Gibt es dazu eine genaue gesetzliche Definition?

Wie würdest du das Handhaben?

Mein Neurologe will mir dazu nichts sagen bzw. wehrt sich auch
gegen einen Wink mit dem Zaunpfahl. Er meinte nur ich soll
alles vermeiden was mit Gutachten und dem Kram zu tun hat. Das
kostet nur ein Heidengeld und dauert ewig. Sehe auch ehrlich
gesagt nicht ein da 500€ oder mehr auszugeben für etwas wofür
ich noch nicht mal etwas kann.

Im Prinzip kann ja jeder eine Epilepsie entwickeln und somit
ist jeder ein Risiko für die Gesellschaft.

Wie denkst du darüber? Wie ist deine Erfahrung in solchen
Dingen?

Vielen Dank!

Gruß
Flo

Hallo Florian,

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte deine Fachhilfe in Anspruch nehmen und mir einen
Ratschlag von dir für den nachfolgenden Sachverhalte holen.

Nachfolgend möchte ich in Stichpunkten mal schnell meine
Situation schildern damit du dir schnell ein Bild machen kann
was für eine Situation vorliegt.

  • Mitte 2005 Diagnose Epilepsie (komplex-fokal), Ursache
    Hirntumor
  • Fahrverbot
  • Mitte 2006 Tumorentfernung und seitdem kein Anfall / Absence
    mehr
  • Fahrverbot für ein Jahr
  • Aufhebung Fahrverbot Anfang 2008
  • Medikamentation mit Lamotrigin bleibt bestehen / 50%
    Schwerbehinderung unbefristet ohne Merkzeichen wird
    ausgestellt

Nun ist es so das ich ja 6 Jahre zum Glück gar nichts mehr
hatte und meine EEG´s auch immer sauber sind. Eigentlich
könnte man auch das Lamotrigin (Antiepileptika) absetzen. Nur
mein Neurologe am Epicenter Berlin meint ich soll es weiterhin
nehmen wenn ich damit keine Probleme habe. Er ist da sehr
konservativ und will mir Probleme ersparen die durch einen
evtl. neuen Anfall (man geht zwar davon aus das nichts mehr
passiert, aber Risiko bleibt natürlich) auftreten können. Dann
gehts ja wieder los mit Aufdosierung, Fahrverbot,…

Ein unverschuldetes Fahrverbot will ich auf keinen Fall mehr
haben. Jeden Tag 5km bergauf zur Arbeit und abends zurück auf
einem bayrischen Dorf ohne Möglichkeit von öffentlichen
Fahrzeugen oder Fahrgemeinschaften mit Kollegen. Das war die
Hölle bei Eis, Winter, Hagel, Regen, Hitze,… An solchen
Tagen habe ich die Welt gehasst. Aber ich musste zumindest
meinen Job nicht aufgeben. Als Single musste ich jeden scheiß
Einkauf selber ranschleppen. Familie 700km entfernt und noch
keine Freunde gefunden da frisch in die Gegend gezogen.
Kurzum, es war für mich die Hölle.

Gerne möchte ich jetzt den LKW-Führerschein machen (Klasse
CE). Einsetzen möchte ich diesen aber nicht gewerblich. Im
Prinzip soll dieser nur für mich da sein damit ich mal einen
7,5 Tonnen Umzugs-LKW fahren kann und evtl. auch mal einen
etwas größeren Wagen fahren darf. Außerdem sind die Kosten für
einen 7,5 Tonnen Schein in der Fahrschule fast genau gleich
wie beim großen CE. Bei beiden sind auch die selben Gebühren
zu zahlen und die gleichen ärztlichen Untersuchungen
durchzuführen.

Und um die Untersuchungen und die rechtliche Situation hierzu
geht es nun. Bis jetzt war es so das meine Neurologen mir
immer das Fahren verboten haben und nichts an die
Straßenverkehrsbehörden gemeldet haben. Sie haben mir auch
geraten es tunlichst zu vermeiden das Wort „Anfallskrankheit“
jemals zu erwähnen im Beisein von diesen Staatsorganen. Man
könnte damit nämlich schlafende Hunde auf irgendwelchen Ämtern
wecken und dann müssen teure Gutachten vorgelegt werden und
bis diese beschafft sind muss der Lappen abgegeben werden…

Nun möchte ich dies bei der Erweiterung des Führerscheins
alles umgehen bzw. da keiner Behörde Zündstoff liefern für
eine evtl. Prüfung meiner Fahrtauglichkeit (nicht das es
nachher noch Probleme bei der Klasse B gibt) Diese ist aus
Neurologensicht und meiner eigenverantwortlichen Sicht absolut
gegeben.

Die Begutachtung für den LKW-Schein darf jeder Hausarzt
machen. Würde mir da nun einen suchen mit dem ich noch nichts
großartig zu tun hatte und der mein Krankheitsbild nicht genau
kennt.

Dieser wird dann ja genau den Fragebogen abarbeiten der vom
LRA für diesen Fall vorgegeben ist. Wenn da nicht nach einer
Anfallskrankheit gefragt wird bin ich ja aus dem Schneider.

Nur wie ist der Fall wenn danach gefragt wird? Darf ich diese
dann verschweigen?

Nein, dürfen Sie nicht. Tatsachen müssen Sie angeben, über die Bewertung dieser Tatsachen können Sie streiten.

Es liegt ja schon so lange zurück und ich

denke es gibt bestimmt eine Verjährungsfrist.

Verjährung gibt es nur bei Ansprüchen und Urteilen. Nicht bei Tatsachen. Ihr Neurologe verschreibt Ihnen nach wie vor das Medikament gegen Epilepsie - daher geht er und müssen Sie auch davon aus, dass Sie noch an Epilepsie erkrankt sind. Die Tatsachen müssen Sie daher auch angeben, wenn entsprechende Fragen gestellt werden, dazu zählt natürlich auch „sonstige Erkrankungen“, oder „Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein, wenn ja, welche.“

Wie ist die

Dauer dieser?

s.o.

Gibt es dazu eine genaue gesetzliche Definition?

s.o.

Wie würdest du das Handhaben?

Die Wahrheit sagen. Ggf. freiwillig eine MPU machen und bestehen und dann um den Führerschein streiten.

Mein Neurologe will mir dazu nichts sagen bzw. wehrt sich auch
gegen einen Wink mit dem Zaunpfahl. Er meinte nur ich soll
alles vermeiden was mit Gutachten und dem Kram zu tun hat. Das
kostet nur ein Heidengeld und dauert ewig. Sehe auch ehrlich
gesagt nicht ein da 500€ oder mehr auszugeben für etwas wofür
ich noch nicht mal etwas kann.

Das müssen Sie wissen. Einfach wird der Weg zur Fahrerlaubnis, wenn Sie ehrlich bleiben, sicher nicht.

Im Prinzip kann ja jeder eine Epilepsie entwickeln und somit
ist jeder ein Risiko für die Gesellschaft.

Ehrlich bleiben!

Wie denkst du darüber? Wie ist deine Erfahrung in solchen
Dingen?

Von mir können Sie keine Anleitung zum Tricksen und Betrügen erwarten.

Gerne,
Michael

Hallo Flo,

ich kann Dir leider nicht viel helfen, da mein Arbeitsgebiet ein ganz anderes ist (Organisierte Kriminalität), weiß aber aus dem privaten Umfeld, dass sollten die Behörden einmal Kenntnis von der Epilepsie bekommen haben, die (Wieder-) Erlangung einer Fahrerlaubnis sehr sehr schwierig ist.

Gruß Peter

Hallo Flo,

ich habe sehr lange über Deine Anfrage nachgedacht, aber jetzt sollte ich auch langsam mal schreiben. Du hast ja weniger eine strafrechtliche, als vielmehr eine verwaltungsrechtliche, eigentlich eine moralische Frage.

Sicher kann ich sagen, dass es keine „Verjährung“ für das Angeben epileptischer Anfälle gibt. Wird danach gefragt, müsstest Du eben sagen: „Ja, früher mal, ist schon sechs Jahre her“.

Ansonsten kann ich nur sagen: Überleg es Dir grundsätzlich gut mit dem Autofahren, noch dazu mit einem „Mordinstrument“ wie nem 7,5-Tonner. Sollte es jemals dazu kommen, dass Du am Steuer einen Anfall bekommst und deswegen jemanden totfährst, dann bist Du selbst derjenige, der sich dies bis zum Ende seines Lebens niemals verzeihen würde.
Sorry, rechtliche Ratschläge oder Tipps kann und will ich Dir nicht geben. Aber ich muss sagen, dass Deine Skrupel Dich ehren - höre auf sie.

Viele Grüße
OpiWahn