[Eplus] Sonderkündigungsrecht wegen SMS

Hallo,

hat schon jemand seine Januar-Rechnung mit dem Zusatz-Schreiben erhalten? Wie sieht’s denn nun mit dem Sonderkündigungsrecht aus? Mein Eplus-Shop und die 1000 erzählen, je nachdem, wen man erwischt, etwas ziemlich unterschiedliches.

Kann man jetzt einfach so kündigen (mittels eines einfachen Schreibens) oder ist das ganze noch an irgendwelche Klauseln gebunden (Begründung, warum einem höherer Tarif schadet mit Rechnungskopie / benötigter SMS-Mindestumsatz / …)?

Danke für die Infos,

Golo Haas

http://www.golohaas.de - the web the way you want it

Hallo,

hat schon jemand seine Januar-Rechnung mit dem
Zusatz-Schreiben erhalten? Wie sieht’s denn nun mit dem
Sonderkündigungsrecht aus? Mein Eplus-Shop und die 1000
erzählen, je nachdem, wen man erwischt, etwas ziemlich
unterschiedliches.

Kann man jetzt einfach so kündigen (mittels eines einfachen
Schreibens) oder ist das ganze noch an irgendwelche Klauseln
gebunden (Begründung, warum einem höherer Tarif schadet mit
Rechnungskopie / benötigter SMS-Mindestumsatz / …)?

Danke für die Infos,

Golo Haas

Hallo Golo,

bei einer einseitigen Tariferhöhung zu Lasten des Kunden (wie z.B. durch die aktuelle Preiserhöhung bei ePlus für den SMS-Versand oder die ebenfalls aktuelle Preiserhöhung bei D1 für Gespräche zu D2 und ePlus-Anschlüssen in der Nebenzeit) ergeben nach dem Gesetz und Richtlinien für Telekommunikation automatisch ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden! Um dieses frist- und formgerecht auszuüben, muß man innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis über die Tariferhöhung dem Anbieter schriftlich mitteilen, daß man aufgrund der Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Der Vertrag muß dann seitens des Anbieters spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens im Rahmen des Sonderkündigungsrechts beendet werden.

Wichtig: Da die Ausübung des Sonderkündigungsrechts keinen Verstoß gegen den abgeschlossenen Vertrag bedeutet, kann auch die evtl. beim Abschluß des Vertrages erhaltene Subvention nicht negativ von dem Sonderkündigungsrecht betroffen sein. Die Angst, man müsse in diesem Fall (Sonderkündigungsrecht infolge einseitiger Preiserhöhung) die Subvention zurückzahlen sind damit unbegründet.

HTH

Gruß

surf4cash

Hi,

würde das also bedeuten das man das Handy behalten könnte?
(in meinem Fall ein 6210, würde sich also richtig lohnen!)

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen…

Michael

Wichtig: Da die Ausübung des Sonderkündigungsrechts keinen
Verstoß gegen den abgeschlossenen Vertrag bedeutet, kann auch
die evtl. beim Abschluß des Vertrages erhaltene Subvention
nicht negativ von dem Sonderkündigungsrecht betroffen sein.
Die Angst, man müsse in diesem Fall (Sonderkündigungsrecht
infolge einseitiger Preiserhöhung) die Subvention zurückzahlen
sind damit unbegründet.

HTH

Gruß

surf4cash

Hi Michael,

diese Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten, da hierfür mehrere Faktoren ausschlaggebend sind:

* Anbieter (T-D1, ePlus…)
* Mobilfunk-Vertrag und ggf. dessen bisherige Laufzeit
* Klauseln im Kaufvertrag etc.

Wie das bei ePlus ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Aber prinzipiell basiert das Sonderkündigungsrecht auf dem Gesetz für Telekommunikation, das für alle Anbieter/Provider maßgeblich ist.

Rein logisch gesehen hat man den Vertrag ja auch auf Basis der „alten“ Tarife abgeschlossen und sich auf dieser Basis für 24 Monate o.ä. gebunden. Verschlechtern sich die Bedingungen, ist die Basis zum Nachteil des Kunden verändert.

Außerdem: Die meisten Provider / Anbieter / Händler, die Subventionen (in Form von Bargeld oder in Form eines deutlich rabattierten Handies) bieten, haben konkrete Klauseln, die besagen, wann die Subvention zurückzuzahlen ist (z.B. Vertragsverstoß seitens des Kunden, Deaktivierung seitens des Anbieters infolge von Nichtzahlung o.ä.). Das Sonderkündigungsrecht ist aber definitiv kein Vertragsverstoß, insofern… dürfte das kein Grund für die Rückzahlung der Subvention sein.

Unter http://de.news.yahoo.com/010104/13/19c3f.html findet man dagegen eine Aussage der T-Mobil, daß erst dann eine „Nachzahlung“ ausgeschlossen ist, wenn der Vertrag 12 Monate bestand. Dieses steht allerdings im Widerspruch zu manchen Vertragsklauseln und ist somit fragwürdig. Wenn die Sonderkündigung eine Nachzahlung mit sich bringen würde, müßte der Anbieter den Kunden auch darauf hinweisen.

Unter http://de.biz.yahoo.com/010110/36/19orw.html
liest man für ePlus dagegen:
"Da sich der Vertrag zum Nachteil des Kunden verändere, erhalten diese ein Sonderkündigungsrecht, kündigte die Unternehmenssprecherin an. „Die Kunden mit einem festen Vertrag werden mit der Januar-Rechnung informiert und haben dann vier Wochen Zeit zu kündigen.“ Kunden ohne festen Vertrag (Free&Easy) sollen eine SMS-Nachricht mit den neuen Tarifen aufs Handy erhalten. Die beim Kauf subventionierten Mobiltelefone dürften die Kunden auch nach einer Kündigung behalten. "

Im Zweifelsfall bitte in den eigenen Mobilfunk-Vertrag und Kaufvertrag des Handies schauen!

HTH

Gruß

surf4cash

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachtrag zu meiner eigenen Message:

Unter http://de.biz.yahoo.com/010110/36/19orw.html

findet man nun auch den entsprechenden Hinweis für D1:

„Das gleiche Recht haben derzeit Telly-D1-Kunden von T-Mobil. Die Mobilfunk-Tochter der Deutschen Telekom hatte zum 1. Januar die Preise für Gespräche ins E-Plus-Netz in der Nebenzeit von 39 Pfennig auf 49 Pfennig angehoben und im Gegenzug den Tarif für diese Gespräche in der Hauptzeit von 1,89 DM auf 1,29 DM gesenkt. Die Kündigung bei der T-Mobil muss schriftlich bis 31. Januar erfolgen. Wie bei E-Plus dürften die Kunden im Falle einer Kündigung die subventionierten Mobiltelefone behalten, bestätigte eine T-Mobil-Sprecherin am Dienstag auf Anfrage von dpa-AFX.“

D.h., jeder T-D1 und ePlus Kunde darf sein subventioniertes Handy in diesem Sonderkündigungsrechtsfall behalten - unabhängig von der bisher abgegoltenen Laufzeit des Vertrages.

HTH

surf4cash

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn die Seite wieder da ist…
sollten hier: www.billiger-telefonieren.de/sonderkuendigung
alle Infos stehen…
steht zumindest im Newsletter der mich gerade erreichte…

Aber im Moment komme ich nicht ran… einfach mal probieren…

Zauberm@us

D.h., jeder T-D1 und ePlus Kunde darf sein subventioniertes
Handy in diesem Sonderkündigungsrechtsfall behalten -
unabhängig von der bisher abgegoltenen Laufzeit des Vertrages.

Und jetzt das Interessante für viele Leute… :smile:))

Kann man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dann einen neuen Vertrag mit E-plus schliessen und so ein neues Gratis-Handy einsacken? Dann habe ich dieselben Bedingungen wie bisher auch, aber wäre mit einem neuen Gerät ausgerüstet…
Die neue Telefonnummer wäre da ein weniger schwerer Verlust :smile:

Hi,

daß ein solches Vorgehen möglich ist, wage ich zu bezweifeln, da die Preiserhöhung bereits angekündigt ist und so nicht überraschend kommt. Ich denke, daß das Sonderkündigungsrecht in einem solchen Fall nicht greift, sondern nur für Verträge, die VOR der Bekanntgabe der Preiserhöhung abgeschlosse wurden.

HTH

surf4cash

Und jetzt das Interessante für viele Leute… :smile:))

Kann man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dann einen
neuen Vertrag mit E-plus schliessen und so ein neues
Gratis-Handy einsacken? Dann habe ich dieselben Bedingungen
wie bisher auch, aber wäre mit einem neuen Gerät
ausgerüstet…
Die neue Telefonnummer wäre da ein weniger schwerer Verlust

-)

Hi,

ist NICHT machbar, es wird eine Sperre bei Eplus geben, so dass man eine zeitlang (die Hotline sagte zwar für immer, aber das glaube ich nicht) keinen neuen Vertrag abschließen kann. Aber was soll’s?!?

Eplus hatte bisher als einziges Argument die günstigeren Preise, so dass es für mich attraktiver war. Aber da das jetzt wegfällt und ich in meiner Stadt kaum Empfang habe, gehe ich jetzt zu D2, die sind auch nicht mehr viel teurer, dafür bekomme ich bei denen aber sogar ein neues Handy. Schön blöd von Eplus, im Endeffekt schneiden sie sich ja bloß ins eigene Fleisch.

Grüße,

Golo Haas

http://www.golohaas.de - the web the way you want it

Hi,

ist NICHT machbar, es wird eine Sperre bei Eplus geben, so
dass man eine zeitlang (die Hotline sagte zwar für immer, aber
das glaube ich nicht) keinen neuen Vertrag abschließen kann.
Aber was soll’s?!?

Eplus hatte bisher als einziges Argument die günstigeren
Preise, so dass es für mich attraktiver war. Aber da das jetzt
wegfällt und ich in meiner Stadt kaum Empfang habe, gehe ich
jetzt zu D2, die sind auch nicht mehr viel teurer, dafür
bekomme ich bei denen aber sogar ein neues Handy. Schön blöd
von Eplus, im Endeffekt schneiden sie sich ja bloß ins eigene
Fleisch.

Ich denke man muß es für sich durchrechnen.
Im ersten Moment habe ich auch gedacht, daß es eine Sauerei ist und ich deswegen zu einem anderen Anbieter wechsele. Andererseits versende ich nicht so viele SMS in andere Netze daß es sich allein deswegen lohnt, jetzt den Netzbetreiber zu wechseln - und das wird wohl bei den meisten Leuten so sein. Denn man hat sich ursprünglich ja für einen E-plus-Tarif entschieden weil der insgesamt am besten zum eigenen Telefonierverhalten paßte.
Für diejenigen aber, die einen ungünstigen Tarif hatten oder unzufrieden waren und aber wegen der Vertragsbindung nicht herauskamen, ist das jetzt eine gute Möglichkeit zu wechseln.
Ansehen werde ich mir die Angebote anderer Anbieter aber auch auf jeden Fall und nochmal durchrechnen, ob es da interessantere Preismodelle für mich gibt.