Hi Michael,
diese Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten, da hierfür mehrere Faktoren ausschlaggebend sind:
* Anbieter (T-D1, ePlus…)
* Mobilfunk-Vertrag und ggf. dessen bisherige Laufzeit
* Klauseln im Kaufvertrag etc.
Wie das bei ePlus ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Aber prinzipiell basiert das Sonderkündigungsrecht auf dem Gesetz für Telekommunikation, das für alle Anbieter/Provider maßgeblich ist.
Rein logisch gesehen hat man den Vertrag ja auch auf Basis der „alten“ Tarife abgeschlossen und sich auf dieser Basis für 24 Monate o.ä. gebunden. Verschlechtern sich die Bedingungen, ist die Basis zum Nachteil des Kunden verändert.
Außerdem: Die meisten Provider / Anbieter / Händler, die Subventionen (in Form von Bargeld oder in Form eines deutlich rabattierten Handies) bieten, haben konkrete Klauseln, die besagen, wann die Subvention zurückzuzahlen ist (z.B. Vertragsverstoß seitens des Kunden, Deaktivierung seitens des Anbieters infolge von Nichtzahlung o.ä.). Das Sonderkündigungsrecht ist aber definitiv kein Vertragsverstoß, insofern… dürfte das kein Grund für die Rückzahlung der Subvention sein.
Unter http://de.news.yahoo.com/010104/13/19c3f.html findet man dagegen eine Aussage der T-Mobil, daß erst dann eine „Nachzahlung“ ausgeschlossen ist, wenn der Vertrag 12 Monate bestand. Dieses steht allerdings im Widerspruch zu manchen Vertragsklauseln und ist somit fragwürdig. Wenn die Sonderkündigung eine Nachzahlung mit sich bringen würde, müßte der Anbieter den Kunden auch darauf hinweisen.
Unter http://de.biz.yahoo.com/010110/36/19orw.html
liest man für ePlus dagegen:
"Da sich der Vertrag zum Nachteil des Kunden verändere, erhalten diese ein Sonderkündigungsrecht, kündigte die Unternehmenssprecherin an. „Die Kunden mit einem festen Vertrag werden mit der Januar-Rechnung informiert und haben dann vier Wochen Zeit zu kündigen.“ Kunden ohne festen Vertrag (Free&Easy) sollen eine SMS-Nachricht mit den neuen Tarifen aufs Handy erhalten. Die beim Kauf subventionierten Mobiltelefone dürften die Kunden auch nach einer Kündigung behalten. "
Im Zweifelsfall bitte in den eigenen Mobilfunk-Vertrag und Kaufvertrag des Handies schauen!
HTH
Gruß
surf4cash
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