“er ___ sich eines Urteils”Gegen das Urteil

… hatte der Angeklagte nichts einzuwenden,d.h. er hat sich dem Urtei ______ mit welchen Verben können wir die Lücken ausfüllen?

Vorschlag
Hi, Lena,
Ich verstehe zwar den Zusammenhang mit dem Genitivobjekt der Überschrift nicht ganz, aber mir fallen spontan als Ergänzung zu deinem Satz ein: „gebeugt“ oder „unterworfen“.
Brandy

gut, dass deine Anworten falsch sind, denn Hausaufgaben machen wir ja nicht…

Wieso, für die Frage im Text sind sie korrekt. Aber psst :wink:

Gruß,
Kronf

JoCor,
Es ist offensichtlich, dass es sich hier wohl kaum um eine Hausaufgabe handelt. Wenn dir Brandy0403s Antwort nicht gefällt, schlag doch bitte eine bessere vor, anstatt zu stänkern.

Danke,

  • André

Noch zwei Vorschläge
Hallo,

er hat sich dem Urteil gefügt, untergeordnet sind ebenfalls möglich.

Grüße
Pit

Er enthielt sich eines Urteils.

Er enthielt sich eines Urteils.

Das passt hier meiner Meinung nach gar nicht. Schau dir noch mal den Ausgangssatz an. Mit „Urteil“ ist hier das Urteil vor Gericht gemeint. Der Satz legt nahe, dass der Angeklagte keinen Einspruch gegen sein Urteil erhebt. Wer angeklagt und verurteilt ist, kann sich aber schlecht „seines Urteils enthalten“.

Gruß,

  • André

„gebeugt“ oder „unterworfen“ geht aber nun mal nicht im ersten Teil der Aufgabe.
Und warum soll man sich nicht seines Urteils über das Urteil enthalten können? Ich wüsste nicht, welches andere Verb in diesem Teil der Aufgabe gefragt sein könnte. Den Teil einfach zu ignorieren kann ja wohl nicht die Lösung sein.

… hatte der Angeklagte nichts einzuwenden,d.h. er hat sich
dem Urtei ______ mit welchen Verben können wir die Lücken
ausfüllen?

für den ersten Teil z. B.:
enthielt
bemächtigte
entledigte (der Richter)

für den ersten Teil z. B.:
enthielt
bemächtigte
entledigte (der Richter)

Bemächtigte? Entledigte? Nee, wirklich nicht.

›Bemächtigen‹ bedeutet laut DUDEN »[mit Gewalt] in seinen Besitz, in seine Verfügung, Gewalt bringen« oder »jemanden ergreifen, überkommen«, wobei im Fall der zweiten Bedeutung der, dessen sich etwas bemächtigt, im Genitiv steht. Man könnte also notfalls so etwas wie ›Ein Urteil bemächtigte sich seiner‹ (in der Bedeutung: ›Ein Urteil drängte sich ihm auf, überkam ihn‹) sagen – aber ›Er bemächtigte sich eines Urteils‹ scheint mir eines klaren Sinns zu entbehren. Das gilt auch für ›Er entledigte sich eines Urteils‹. Vielleicht ist das in der Bedeutung »einer Verpflichtung nachkommen« etwas transparenter als der andere Satz, aber insgesamt doch auch eher dunkel. Ein paar Verben, die den Genitiv regieren und in dem Kontext vielleicht weniger hermetische Sätze ergeben:

– entsinnen: Er entsann sich eines Urteils.
– erinnern: Er erinnerte sich eines Urteils. (Üblicher: Er erinnerte sich an ein Urteil.)
– erwehren: Er erwehrte sich eines Urteils. (Üblicher: Er wehrte sich gegen ein Urteil.)
– rühmen: Er rühmte sich eines Urteils. (Das wäre dann wohl wieder der Richter.)
– schämen: Er schämte sich eines Urteils. (Üblicher: Er schämte sich wegen eines Urteils/für ein Urteil.)
– vergewissern: Er vergewisserte sich eines Urteils.

Am idiomatischsten ist von allen Kombinationen sicher das von dir genannte ›Er enthielt sich eines Urteils‹ – aber dann mit ›Urteil‹ in der Bedeutung ›Einschätzung, Beurteilung‹, nicht ›richterliche Entscheidung‹.

Gruß
Christopher

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aber ›Er bemächtigte sich eines
Urteils‹ scheint mir eines klaren Sinns zu entbehren.

und wenn einer auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts das Original einer schriftlichen Urteilsbegründung klaut? :wink:

Klär uns doch bitte auf!
Hallo,

auf welche Person bezieht sich denn der erste Lückensatz
er ___ sich eines Urteils? Ist mit er der Richter oder der Angeklagte gemeint? Und hast Du mehr Zusammenhang, oder lediglich diese beiden Sätze?
Wenn der Richter gemeint ist, dann könnte man auch folgenden Satz konstruieren, der allerdings sehr ungewöhnlich klingt:
(Der Richter hatte zwar keine Ahnung von seinem Fach, aber) er erdreistete sich eines Urteils.

Pit