Angenommen Fahrer „A“ fährt mit dem Auto seines Onkels „B“ einen Blumenkübel kaputt.
A versichert dem Eigentümer des Kübels: Ich besorge einen neuen Kübel. Der Eigentümer warten einige Monate und fragt bei A nach. Dieser sagt: kauf dir selber einen Kübel, ich zahle dann das Geld zurück.
Gesagt - getan. De Eigentümer fordert nun von A sein Geld zurück, dieser weigert sich aber zu zahlen.
Welche Möglichkeiten hat der Eigentümer nach mittlerweile 9 Monaten gegn A oder/und B um an sein Geld zu kommen.
Angenommen Fahrer „A“ fährt mit dem Auto seines Onkels „B“
einen Blumenkübel kaputt.
Damit ist ein Direktanspruch gegen die KFZ-Versicherung des B entstanden.
A nach. Dieser sagt: kauf dir selber einen Kübel, ich zahle dann das Geld zurück.
Das ist korrekt, Schadensersatz ist in Geld zu leisten.
Welche Möglichkeiten hat der Eigentümer nach mittlerweile 9
Monaten gegn A oder/und B um an sein Geld zu kommen.
KFZ-Versicherung von B ansprechen. Beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen und das KFZ-Kennzeichen durchgeben, dann wird die Versicherungsgesellschaft genannt.