ERA Einstufung Tarifvertrag

Hallo Experten,

folgende Frage: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind an einen Tarifvertrag gebunden. Die ERA Einstufung der Stelle ist 12, trotzdem wird der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag als 10 eingestuft. Begründet wird dies mit der bisherigen Arbeitserfahrung. Ist dies rechtens?

Darüber hinaus entspricht das Gehalt (ERA10) nicht der ERA-Tabelle für die entsprechende Industrie im entsprechenden Bundesland. Ist dies rechtens?

Vielen Dank vorab für Eure Antworten!

Hallo,

da ich im ÖD arbeite, habe ich von ERA leider keine Ahnung.

&Tschüß
Wolfgang

Guten Abend,

schwierig per Mail zu beantworten…
Es ist möglich eine 12er Stelle (Bundesland NRW?) mit E10 zu vergüten, dann muss es allerdings für die gleiche Stelle auch eine 10er Beschreibung geben. Viele Betriebe machen für einen Arbeitsplatz 2 Beschreibungen; eine für Mitarbeiter während der Anlernphase (in diesem Fall E10); die andere für „Ausgelernte“. Was und wie wurde in Ihrem Betrieb beschrieben? Gibt es Anlernpläne ? Gibt es einen Betriebsrat? Welches Verfahren wurde bei der ERA - Einführung gewählt (§99 oder Paritätische Kommission)? Sie sehen, es gibt eine Menge Parameter, die hier über ja oder nein entscheiden können. Im Zweifel müssten Sie mir den Sachverhalt nochmal etwas genauer schildern.

Mit dem Gehalt als solches ist es einfacher. Wenn alle Lohnerhöhungen weitergegeben wurde müsste zumindestens das Grundentgelt und die dazugehörige Leistungszulage der Tabelle entsprechen. Aber auch hier wäre es für eine 100% Aussage wichtig zu wissen, wie die einzelvertraglichen Regelungen sind.

Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Born

Hallo Mountain

was im Tarifvertrag ist bei Gewerkschaftsmitgliedern und Arbeitgebern die einem Arbeitgeberverband angehören bindent und natürlich wenn es einen Bezug im Arbeitsvertrag gibt.
Durchsetzten kann man dies zunächst über den Betriebsrat (mit einer Tätigkeitsbeschreibung). Ansonsten geht der Weg zum Arbeitsgericht, wobei bei einem guten Anwalt schon im Vorfeld eine Einigung erzielbar ist.

Gruss
Helmut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die Information!
Grüße
Mountain

Vielen Dank für die INformation.

Viele Grüße
Mountain