Hallo zusammen,
in der summarischen Ermittlung der Entgeltgruppe (z.B. in Bayern) existieren die Begriffe „fachspezifische Zusatzqualifikation“, „erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation“ und „umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation“. Diese Begriffe findet man ab EG9. Kennt jemand von Euch die genauen Definitionen dieser Begriffe? Also, welche Weiterbildungen, Lehrgänge, etc. können als normale, erweiterte oder umfangreiche fachsp. Zus.qual. eingruppiert werden? Was sind die Kriterien?
Habe im Netz nichts gefunden, außer, dass für diese Zusatzqualifikationen keine Mindestdauer vorgeschrieben ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe!