ERA-Entgelt-Rahmenabkommen: Begriffsklärung

Hallo zusammen,
in der summarischen Ermittlung der Entgeltgruppe (z.B. in Bayern) existieren die Begriffe „fachspezifische Zusatzqualifikation“, „erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation“ und „umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation“. Diese Begriffe findet man ab EG9. Kennt jemand von Euch die genauen Definitionen dieser Begriffe? Also, welche Weiterbildungen, Lehrgänge, etc. können als normale, erweiterte oder umfangreiche fachsp. Zus.qual. eingruppiert werden? Was sind die Kriterien?

Habe im Netz nichts gefunden, außer, dass für diese Zusatzqualifikationen keine Mindestdauer vorgeschrieben ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Sofern es keine Definitionen gibt:
Wie würde man eine Ausbildung vor dem Studium eingruppieren?

Bsp zum Verständnis:
Ausbildung zum Industrieschloßer vor dem Maschinenbaustudium oder Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann vor dem Vertriebsingenieurstudium?

Sind die Ausbildungen als fachspezifische Zusatzqualifikation anzusehen? Und wenn ja, welche Stufe der Zusatzqualifikation?

Hoffe auf Eure Antworten, Danke!

Hallo honno,

das ist doch nur ein blabla-Text, um langjährige Spezialisten ohne ein z.B. an sich notwendiges Studium in eine rel. hohe EG zu bekommen. Es gibt meines Erachtens keine Festlegung, es bedeutet schlicht, dass der Mitarbeiter über seine Basisausbildung für die konkrete Stelle zusätzliche(!) und werterhöhende Qualifikationen vorzuweisen hat. Oder eher nach ERA-Einstellung: Er kommt auf eine Stelle, die an sich ein Studium erfordert, eben weil er die Zusatzausbildung hat. (z.B. Meister, Techniker nach einer techn. Ausbildung für eine Ingenieursstelle, Betriebswirt nach kaufm. Ausbildung für BWLler-Stelle im Controlling)

Eine Rangniedrigere Ausbildung ist in der Regel nicht werterhöhend. Ein Student, der vorher eine Ausbildung gemacht hat, wird über sein Studium eingruppiert, es sei denn, dass die Ausbildung eine Ergänzung(!) zur Ingenieurstätigkeit ist. Ich halte da aber jede Ergonomie- oder REFA-Ausbildung für deutlich wertsteigender.

Grüße
Jürgen

PS: Mit dem Begriff nach oben verhandeln kannste vergessen. Im Gegensatz dazu wird bei fehlen dieser Voraussetzung gerne mal nach unten eingruppiert.

Hi Jürgen,
danke für Deine Einschätzung. Ich dachte schon, dass niemand sein Statement abgibt :smile:

Ich denke trotzdem, dass eine Ausbildung vor dem Studium bei der Einlernphase und unter Umständen den eigentlichen Herausforderungen des Jobs helfen kann. Daher würde ich die Ausbildung als eine solche fachspezifische Zusatzqualifikation sehen. Aber im Großen und Ganzen wirst Du bestimmt Recht haben, dass die Auslegung dieser Begriffe eher ein Weg ist um Mitarbeiter zu pushen oder nach unten zu ziehen. Verfehlt aber leider den Sinn des ERA Konzeptes…

Trotzdem Danke, obwohl nun meine Argumente entkräftet wurden :wink:

Schönen Gruß, honno

Hi honno,

Ich denke trotzdem, dass eine Ausbildung vor dem Studium bei
der Einlernphase und unter Umständen den eigentlichen
Herausforderungen des Jobs helfen kann.

Das habe ich auch niemals bezweifelt. Für ERA wäre dies aber nur ein Grund, einen Absolventen ggf. von EG09A direkt in EG09B einzugruppieren, da A die Einarbeitungsstufe ist.

Daher würde ich die
Ausbildung als eine solche fachspezifische Zusatzqualifikation
sehen.

Eben nicht, da sie von der Qualifiaktion her rangniederer als ein Studium ist. Keiner würde Dir einen hochwertigeren Arbeitsplatz im Vergleich zu einem Mitkommilitontn geben, nur weil Du vor Deinem Studium eine Ausbildung gemacht hast. Allerdings würde ein Ingenieur mit Aufbaustudium Wirt.-Ing. oder einem MBA sicher andere Möglichkeiten bekommen. Das ist der Unterschied.

Aber im Großen und Ganzen wirst Du bestimmt Recht
haben, dass die Auslegung dieser Begriffe eher ein Weg ist um
Mitarbeiter zu pushen oder nach unten zu ziehen. Verfehlt aber
leider den Sinn des ERA Konzeptes…

Über Sinn oder Unsinn von ERA brauchst Du mit mir nicht zu diskutieren. Ich halte ERA für prinzipiell sinnvoll, in der Ausführung der Umstellung aber für ein reines Desaster.

Grüße
Jürgen *ERA-Umstellungsgeschädigte Führungskraft*