Hallo,
Hallo,
ich bin nicht ganz sicher, wo dieser Thread hinführen soll?
soweit ich mich erinnere wurde in den ersten paar Jahren nach
der „Wende“
wieso die Anführungsstriche?
einiger Unmut ausgelöst durch „Wessies“,
hier nochmal …?
die
Ansprüche auf von der DDR enteignetes Land in Ostdeutschland
in der DDR wurde idR nicht enteignet, da dort bis 1969 das BGB (in großen Teilen) galt - und dieses sieht die Enteignung als nahezu unmöglich an (Näheres beim Bundesverfassungsgericht) - Ausnahmen waren landwirtschaftliche Flächen und militärisch genutzte Flächen; diese wurden tatsächlich enteignet, der Rest wurde verpachtet. das Grundbuchrecht (Grundbuchordnung) der DDR war dem der Bundesrepublik fast gleich
erhoben, da es ursprünglicher Familienbesitz war.
war das so?
Wie wurde dies jeweils überprüft und behandelt?
also auch wenn dies ne Frage fürs Immobilienbrett wäre - bitte
bei Verpachtung (für Freizeitzwecke, nicht Wohnen) gab es Pachtverträge, die mit Fristen zunächst nur Erhöhbar und später (1999) auch kündbar waren, ausser bei Rentnern - unkündbar. Nachzulesen im Schuldrechtsanpassungsgesetz
bei Bebauung OHNE Grundstückseigentumwechsel (Hauseigentum) konnte der Hauseigentümer den Grundstückseigentümer zwingen, das Grundstück zur Hälfte des Verkehrwertes an ihn zu verkaufen. Nachzulesen im Sachenrechtsanpassungsgesetz
bei Enteignung (oder auch Zwangsverkauf) wurde eine Regelung übernommen, die die Bundesrepublik bereist nach 49 einführte - Rückgabe vor Entschädigung. Die Enteigneten oder zum Kauf Gezwungenen konnten u.a. beim Grundbuchamt (bis Frist [ich glaube] 1999 einen Antrag auf Rückübertragung stellen (Restitution)), dieser wurde dann geprüft und ggf. entschieden;
Gibt es heute weiterhin Fälle davon
am Wochende war ein Artikel im Tagesspiegel, der sich mit noch immer offenen Verfahren beschäftigte
oder wurde das
grundsätzlich gesetzlich geregelt oder gestoppt?
wie gesagt Schuldrechtsanpassungsgesetz und Sachenrechtsanpassungsgesetz, neben einiger weiterer Gesetze wie SachenRDurchführungsverordnung, Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz, Erholungsnutzungsrechtsgesetz, Nutzungsentgeltverordnung, Vermögensgesetz, Grundstücksverkehrsordnung etcetcetc
Für mehr Infos oder einen guten Link dankbar,
link hab ich nicht, denke aber, dass beim Bundesjustitministerium die entsprechenden Gesetze hinterlegt sind…
LG
Ralf