Erb-'Ansprüche' auf Ländereien in Ost-deutschland

Hallo,

soweit ich mich erinnere wurde in den ersten paar Jahren nach der „Wende“ einiger Unmut ausgelöst durch „Wessies“, die Ansprüche auf von der DDR enteignetes Land in Ostdeutschland erhoben, da es ursprünglicher Familienbesitz war.
Wie wurde dies jeweils überprüft und behandelt?
Gibt es heute weiterhin Fälle davon oder wurde das grundsätzlich gesetzlich geregelt oder gestoppt?
Für mehr Infos oder einen guten Link dankbar,
Sepp

Hallo,

Hallo,
ich bin nicht ganz sicher, wo dieser Thread hinführen soll?

soweit ich mich erinnere wurde in den ersten paar Jahren nach
der „Wende“

wieso die Anführungsstriche?

einiger Unmut ausgelöst durch „Wessies“,

hier nochmal …?

die
Ansprüche auf von der DDR enteignetes Land in Ostdeutschland

in der DDR wurde idR nicht enteignet, da dort bis 1969 das BGB (in großen Teilen) galt - und dieses sieht die Enteignung als nahezu unmöglich an (Näheres beim Bundesverfassungsgericht) - Ausnahmen waren landwirtschaftliche Flächen und militärisch genutzte Flächen; diese wurden tatsächlich enteignet, der Rest wurde verpachtet. das Grundbuchrecht (Grundbuchordnung) der DDR war dem der Bundesrepublik fast gleich

erhoben, da es ursprünglicher Familienbesitz war.

war das so?

Wie wurde dies jeweils überprüft und behandelt?

also auch wenn dies ne Frage fürs Immobilienbrett wäre - bitte

bei Verpachtung (für Freizeitzwecke, nicht Wohnen) gab es Pachtverträge, die mit Fristen zunächst nur Erhöhbar und später (1999) auch kündbar waren, ausser bei Rentnern - unkündbar. Nachzulesen im Schuldrechtsanpassungsgesetz

bei Bebauung OHNE Grundstückseigentumwechsel (Hauseigentum) konnte der Hauseigentümer den Grundstückseigentümer zwingen, das Grundstück zur Hälfte des Verkehrwertes an ihn zu verkaufen. Nachzulesen im Sachenrechtsanpassungsgesetz

bei Enteignung (oder auch Zwangsverkauf) wurde eine Regelung übernommen, die die Bundesrepublik bereist nach 49 einführte - Rückgabe vor Entschädigung. Die Enteigneten oder zum Kauf Gezwungenen konnten u.a. beim Grundbuchamt (bis Frist [ich glaube] 1999 einen Antrag auf Rückübertragung stellen (Restitution)), dieser wurde dann geprüft und ggf. entschieden;

Gibt es heute weiterhin Fälle davon

am Wochende war ein Artikel im Tagesspiegel, der sich mit noch immer offenen Verfahren beschäftigte

oder wurde das
grundsätzlich gesetzlich geregelt oder gestoppt?

wie gesagt Schuldrechtsanpassungsgesetz und Sachenrechtsanpassungsgesetz, neben einiger weiterer Gesetze wie SachenRDurchführungsverordnung, Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz, Erholungsnutzungsrechtsgesetz, Nutzungsentgeltverordnung, Vermögensgesetz, Grundstücksverkehrsordnung etcetcetc

Für mehr Infos oder einen guten Link dankbar,

link hab ich nicht, denke aber, dass beim Bundesjustitministerium die entsprechenden Gesetze hinterlegt sind…

LG
Ralf

Erb-‚Ansprüche‘ auf Ländereien in Ost-deutschland
Hallo,

Danke fuer die prompte Antwort! Anfuehrungsstriche fuer „Wende“ und „Wessies“ deswegen, da beides Jargon ist, der zwar vielleicht ueblich, jedoch nicht unbedingt politisch korrekt war und ist.

Meines Wissens wurde von der DDR-Regierung Farmland (zumindest von Grossgrundbesitzern) verstaatlicht und dann verteilt. Das wurde unter dem Motto „Junkerland in Bauernhand“ (die Anfuehrungsstriche hier muessen sein!) durchgefuehrt. Die Fragen sind also, wieweit die Enteigneten nach 1989 bzw. 1991 dann Anpruch auf Entschädigung machen konnten, egal ob sie die 40 Jahre davor im Osten oder Westen lebten, oder sonstwo, und wieviele es tatsaechlich gemacht haben.

Du sagst, die Fristen fuer Antraege seien 1999 abgelaufen? Mehr Details darueber?

Danke, Sepp

die
Ansprüche auf von der DDR enteignetes Land in Ostdeutschland

in der DDR wurde idR nicht enteignet, da dort bis 1969 das BGB
(in großen Teilen) galt - und dieses sieht die Enteignung als
nahezu unmöglich an (Näheres beim Bundesverfassungsgericht) -
Ausnahmen waren landwirtschaftliche Flächen und militärisch
genutzte Flächen; diese wurden tatsächlich enteignet, der Rest
wurde verpachtet. das Grundbuchrecht (Grundbuchordnung) der
DDR war dem der Bundesrepublik fast gleich

erhoben, da es ursprünglicher Familienbesitz war.

war das so?

Wie wurde dies jeweils überprüft und behandelt?

also auch wenn dies ne Frage fürs Immobilienbrett wäre - bitte

bei Verpachtung (für Freizeitzwecke, nicht Wohnen) gab es
Pachtverträge, die mit Fristen zunächst nur Erhöhbar und
später (1999) auch kündbar waren, ausser bei Rentnern -
unkündbar. Nachzulesen im Schuldrechtsanpassungsgesetz

bei Bebauung OHNE Grundstückseigentumwechsel (Hauseigentum)
konnte der Hauseigentümer den Grundstückseigentümer zwingen,
das Grundstück zur Hälfte des Verkehrwertes an ihn zu
verkaufen. Nachzulesen im Sachenrechtsanpassungsgesetz

bei Enteignung (oder auch Zwangsverkauf) wurde eine Regelung
übernommen, die die Bundesrepublik bereist nach 49 einführte -
Rückgabe vor Entschädigung. Die Enteigneten oder zum Kauf
Gezwungenen konnten u.a. beim Grundbuchamt (bis Frist [ich
glaube] 1999 einen Antrag auf Rückübertragung stellen
(Restitution)), dieser wurde dann geprüft und ggf.
entschieden;

Gibt es heute weiterhin Fälle davon

am Wochende war ein Artikel im Tagesspiegel, der sich mit noch
immer offenen Verfahren beschäftigte

oder wurde das
grundsätzlich gesetzlich geregelt oder gestoppt?

wie gesagt Schuldrechtsanpassungsgesetz und
Sachenrechtsanpassungsgesetz, neben einiger weiterer Gesetze
wie SachenRDurchführungsverordnung,
Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz,
Erholungsnutzungsrechtsgesetz, Nutzungsentgeltverordnung,
Vermögensgesetz, Grundstücksverkehrsordnung etcetcetc

Für mehr Infos oder einen guten Link dankbar,

link hab ich nicht, denke aber, dass beim
Bundesjustitministerium die entsprechenden Gesetze hinterlegt
sind…

LG
Ralf

Meines Wissens wurde von der DDR-Regierung Farmland (zumindest
von Grossgrundbesitzern) verstaatlicht und dann verteilt. Das
wurde unter dem Motto „Junkerland in Bauernhand“ (die
Anfuehrungsstriche hier muessen sein!) durchgefuehrt.

Damals gab es noch gar keine DDR - also auch keine DDR Regierung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenreform#Bodenreform…

Meines Wissens wurde von der DDR-Regierung Farmland (zumindest
von Grossgrundbesitzern) verstaatlicht und dann verteilt. Das
wurde unter dem Motto „Junkerland in Bauernhand“ (die
Anfuehrungsstriche hier muessen sein!) durchgefuehrt.

Damals gab es noch gar keine DDR - also auch keine DDR
Regierung.

Ja, klar, darum ging es ja nicht wirklich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenreform#Bodenreform…

Danke fuer den Link, interessant, wenn auch ein Anzeichen, dass die Spuren fuer urspruengliche Besitzer wohl mittlerweile vernichtet wurden.

Schoene Gruesse, Sepp

Damals gab es noch gar keine DDR - also auch keine DDR
Regierung.

Ja, klar, darum ging es ja nicht wirklich.

Doch, genau darum geht es. Entschädigungsklagen können nur gegen die BRD geführt werden, weil es noch keine DDR gab. Die Enteignung wird damit als Konsequenz der Politik des 3. Reiches bzw. der Weimarer Republik betrachtet. Als Rechtsnachfolger der Weimarer Republik hat sich die BRD diese Probleme eingefangen.

Doch, genau darum geht es. Entschädigungsklagen können nur
gegen die BRD geführt werden, weil es noch keine DDR gab. Die
Enteignung wird damit als Konsequenz der Politik des 3.
Reiches bzw. der Weimarer Republik betrachtet. Als
Rechtsnachfolger der Weimarer Republik hat sich die BRD diese
Probleme eingefangen.

Allerdings war es die Russische Uebergangs-regierung oder -macht, die die Aufteilung in Ostdeutschland erzwungen hat; es war keine logische Konsequenz des dritten Reiches, sondern die Konsequenz einer ganz anderen politischen Weltsicht.

Vielleicht kennst den den Film
„Wir können auch anders“, in dem das Gut Wendelohe
eine zentrale Rolle spielt.
In wirklichkeit ist es Schloss Tornow,
und die möglichen Erben sind in die USA ausgewandert,
sie wollen es wieder haben,
Das Land Brandenburg rückt es aber nicht raus.
Man liesst überall, dass es von FW IV ist,
der das als romantiker so gewünscht hat,
die Restauratoren dort vor Ort sagten
mir, das es eine reiche Familie hat erbauen lassen,
durch rumstreunende arbeitslose italienische Bauarbeiter,
die in Potsdam und Petersburg nicht mehr gebraucht wurden,
sie haben natürlich kein Marmot dabei gehabt,
so haben sie den Markbrandenburgschen Lehm/Backstein genommen,
und ihre italienischen Vorstellungen eingebaut, so ganz
passt es wirklich nicht in die Landschaft.
Nur eins ist sicher, ohne den Film wär es jetzt wohl verrottet.
Es hat eine echte Fangemeinde.

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