Erb- /Familienrecht

Hallo Experten!

Neulich haben wir mit Freunden darüber diskutiert, wie es wäre, wenn nämlich:

2 Kinder werden im Krankenhaus, bei der Geburt verwechselt. Keiner merkt was. 6 Jahre später treffen sie sich zufällig in der gleichen Schule und freunden sich an. Aufgrund der Ähnlichkeit mit dem anderen Elternpaar, fällt auf, daß es tatsächlich zu einer Verwechslung hat kommen können. Ein entsprechendes Analyse gibt Gewißheit. Es wird aber sonst nichts weiter unternommen. Doch dann, erkrankt ein dieses Kindes schwer und stirbt daran.

Jetzt die Frage:
In wie fern haben die nun verwaisten Eltern ein Anspruch darauf sein leibliches Kind zu sehen bzw Besuchrechte o.Ä.?

Ich weiß, daß diese Frage sehr unwahrscheinlich ist und sogar im weiten Ferne liegt, doch ich denke, es muß irgendwo, irgendwie juristisch geregelt worden sein, oder?

Im Voraus bedanke ich mich ganz herzlich für eure Antworten!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hi Helena,

nicht alles kann in Gesetzestexte gegossen werden, deshalb gibt es gewisse Grundsätze. Einer davon ist das Kindeswohl, ein anderer ist der Schutz der Familie. Diese beiden Rechtsgüter sind bestimmt höher zu bewerten als das Interesse der leiblichen Eltern, ihr Kind zu sich zu nehmen. Also wird man wohl das Kind bei „seinen“ Eltern lassen, obwohl es nicht die leiblichen sind.

Das Erbrecht fragt nicht nach leiblichen Eltern, sondern nach den Papieren, und da steht eben drin, wer zur Familie gehört. Solange niemand das Ganze vor den Kadi zerrt, kann alles bleiben, wie es ist.

Gruß Ralf

Hi Ralf!

Zualleerst vielen herzlichen Dank für Deine Antwort! Dafür hast Du ein Sternchen von mir erhalten!

Das was du sagst (alles muß den Kindeswohl und der Wohl der Familie dienen) habe ich gewußt. Der Rest eben nicht. Und beides habe ich nicht unter diesen Licht zu rücken gewußt. Also nochmals dankeschön!

Aber eigentlich meinte ich, daß die leiblichen Eltern evtl darauf pochen konnten, das lebendiges Kind (und wenn es nur für einigen Std/Wö. o.ä.) sein eigenes ist. Wenn sie evtl auch noch beweisen können, daß das Kind evtl bei denen besser aufgehoben ist… Was dann???

Und zu guter Letzt: Was heisst genau: „Solange niemand das Ganze vor den Kadi zerrt“? Ich kenne/verstehe den Ausdruck leider nicht!

Einen lieben Gruß aus Nürnberg!
Helena

Hi Helena,

Aber eigentlich meinte ich, daß die leiblichen Eltern evtl darauf pochen konnten,
das lebendiges Kind (und wenn es nur für einigen Std/Wö. o.ä.) sein eigenes ist.

das können die Eltern natürlich tun.

Wenn sie evtl auch noch beweisen können, daß das Kind evtl bei denen besser
aufgehoben ist… Was dann???

Beweisen ist schwer, wie alle Voraussagen für die Zukunft. Sie müssten halt das Vormundschaftsgericht überzeugen, dass sie es besser können. Dazu ließe sich kaum vermeiden, die momentanen Eltern schlecht zu machen - für das Kind auch nicht schön.

Und zu guter Letzt: Was heisst genau: „Solange niemand das Ganze vor den Kadi zerrt“?
Ich kenne/verstehe den Ausdruck leider nicht!

Da siehst Du, wie gut Du deutsch schreibst - auf die Idee bin ich nicht gekommen, dass Du die Redewendung nicht kennst. Der Kadi ist der Richter in islamischen Ländern. Ich glaube, diesen Ausdruck hat Karl May bei uns eingeführt. Gemeint ist damit, eine Streitsache den Richter entscheiden zu lassen.

Gruß Ralf

Hi Ralf!
Vielen herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort!! :o)))

Wenn sie evtl auch noch beweisen können, daß das Kind evtl bei denen besser
aufgehoben ist… Was dann???

Beweisen ist schwer, wie alle Voraussagen für die Zukunft.

Stimmt. Aber ich denke, gerade im juristischen Differenzen sehr oft eben darauf ankommt…

Sie
müssten halt das Vormundschaftsgericht überzeugen, dass sie es
besser können. Dazu ließe sich kaum vermeiden, die momentanen
Eltern schlecht zu machen - für das Kind auch nicht schön.

Klar! Aber es gibt Eltern, denen das absolut nicht juckt. Hauptsache „ich kriege was ich will“

Und zu guter Letzt: Was heisst genau: „Solange niemand das Ganze vor den Kadi zerrt“?
Ich kenne/verstehe den Ausdruck leider nicht!

Da siehst Du, wie gut Du deutsch schreibst - auf die Idee bin
ich nicht gekommen, dass Du die Redewendung nicht kennst.

Ja, ja Ich weiß: Ich muß mehr Deutsch lernen. Aber so bin ich auf einen neuen Ausdruck gekommen, von dem ich keine Ahnung hatte! Hierfür nochmals extra vielen herzlichen Dank!!!

Der
Kadi ist der Richter in islamischen Ländern. Ich glaube,
diesen Ausdruck hat Karl May bei uns eingeführt. Gemeint ist
damit, eine Streitsache den Richter entscheiden zu lassen.

Ok Jetzt weiß ich es! Danke!!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena