Erb-Pflichtteil

Hallo zusammen,
kann mir jemand Auskunft über den Erbpflichtteil geben. Im konkreten Fall ist meine Großtante gestorben. Per handschriftlichem Testament hat sie Ihr gesamtes Erbe je zu gleichen Teilen meinem Vater, welcher ihr Neffe ist, und seiner zweiten Frau zugesprochen. Meine Großtante hat keine Kinder. Nun meldet der Rechtsanwalt der Halbschwester meines Vaters (sie haben den gleichen Vater, nämlich den Bruder meiner Großtante) Auskunft über den Inhalt des Testamentes an. Er schreibt weiter: „unabhängig, ob sie im Testament bedacht worden ist, steht ihr ein Pflichtteil über 1/4 des Erbes zu.“ Die Halbschwester steht in gleichem Verwandschaftlichen Verhältinis zu meiner Großtante, wie mein Vater, nämlich TanteNichte. Und nun kommt meine Frage: gibt es bei diesem Verwandschaftsgrad überhaupt noch einen Pflichtteil und wenn ja, beträgt er wirklich 25%?

Ich hoffe, ich habe Euch mit dem ganzen Verwanschaftswust nicht verschreckt, aber ich glaube, daß war nötig um alles zu verstehen.

Ich freue mich über alle Tipps,

liebe Grüße, Stefan

Nix gibt’s
Pflichtteilsberechtigt sind - abgesehen von Ehegatten - nur Abkömmlige des Erblassers. Ohne die Schilderung jetzt mit Stammbaum nachvollzogen zu haben, scheint mir das nicht der Fall zu sein. Schwestern, Halbschwestern, Nichten usw. kann man also munter enterben.

Ergänzung…
Hi!

Mein Vater hat derzeit 8 Enkel und mindestens 30 Nichten und Neffen! Wenn die alle einen Pflichtteil einklagen wollten ;o)))

Von daher „kann“ es eigentlich keine derartige Möglichkeit geben…

Bernd

Hi!

Mein Vater hat derzeit 8 Enkel und mindestens 30 Nichten und
Neffen! Wenn die alle einen Pflichtteil einklagen wollten
;o)))

Vorsicht: Die Enkel sind erbberechtigt, wenn deren Eltern vorverstorben sind. Dann haben Sie auch einen Pflichtteilsanspruch.

Hallo Felix!

Vorsicht mit dem Ausdruck „Enterben“! Enterben kann man meines Wissens nur solche Angehörige, denen ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht. Da im geschilderten Fall aber wohl niemandem ein Pflichtteil zusteht, hat die ganze Sache mit Enterbung nichts zu tun! Ausserdem ist Enterben nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die in der Person des zu enterbenden liegen müssen. Näheres dazu weiß ich dazu leider auch nicht! Bin kein Fachmann! Ich hoffe, dass sich dies jetzt nicht allzu besserwisserisch liest. Vielleicht hilft es als Klarstellung dem Fragesteller. In dem betreffenden Testament braucht also nicht zu stehen, wer alles enterbt worden ist.

Gruß!

Christoph

stimmt…
die hab ich nur aufgeführt um zu zeigen daß dan 40 Leuts ihren Pflichtteil einklagen würden, wenn die Nichten das auch noch dürften ;o))

So habe ich das auch nicht gemeint. Enterben kann man formalrechtlich niemanden. Man kann nur Erben einsetzen und dadurch - mittelbar - natürlich andere ausschließen. Diese bleiben dann auch „enterbt“, egal ob Pflichtteilsberechtigter oder nicht. Denn der Pflichtteil ist kein Erbteilanspruch, sondern ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben.