Erb- und Plfichtteilsverpflichtung

Ehepaar Z. wollen sich scheiden lassen. Ein Haus wird verkauft, Käufer sind gefunden und der Notartermin steht an. Herr Z. möchte eine notarielle Erb- und Pflichtteilsverpflichtung schließen, gleich im Zuge des Hausverkaufes. Der Anwalt von Herrn Z. hat dies ihm empfohlen, da dies üblich sei. Die Scheidung ist noch nicht eingereicht, das Trennungsjahr beginnt März 2008. Zudem möchte Herr Z. auf anraten seines Anwaltes ab dem Hausverkauf eine Gütertrennung?!?

Was bedeutet dies für Frau Z.?
Was ist eine Erb- und Pflichtteilsverpflichtung?
In welchem Zusammenhang steht dies mit dem Hausverkauf?

Was bedeutet dies für Frau Z.?

Gütertrennung heißt, dass kein ehelicher Zugewinn mehr entstehen kann, weil die beiden (Noch-)eheleute ab jetzt getrennt wirtschaften.

Was ist eine Erb- und Pflichtteilsverpflichtung?

Gemeint ist wahrscheinlich ein -verzicht und nicht eine -verpflichtung. Das bedeutet, dass sich die (Noch-)Eheleute nicht mehr gegenseitig beerben, fall einer von beiden vor dem Einreichen der Scheidung verstirbt.

In welchem Zusammenhang steht dies mit dem Hausverkauf?

Nur in einem zweitlichen, sonst sehe ich keinen.