in einer Diskussionsrude wurde folgendes Thema aufgegriffen:
Ein Ehepaar mit Gütertrennung (noch nicht beim Amtsgericht eingetragen nur notariell beglaubigt) hat gemeinsame Kinder.
Der Ehemann hat noch ein nichteheliches Kind.
Der Frau gehört u. a. ein Eigenheim, der Mann hat kaum Besitztümer.
Wie kann die Frau im Falle Ihres Todes (wenn Sie vor ihrem Mann stirbt) im Sinne ihrer eigenen Kinder das Eigentum schützen, damit der nichteheliche Sohn des Mannes bei dessen Tod nicht auch als Erbberechtigter etwas von dem Eigenheim als Pflichtteil einklagen kann ?
in einer Diskussionsrude wurde folgendes Thema aufgegriffen:
Ein Ehepaar mit Gütertrennung (noch nicht beim Amtsgericht
eingetragen nur notariell beglaubigt) hat gemeinsame Kinder.
Der Ehemann hat noch ein nichteheliches Kind.
Der Frau gehört u. a. ein Eigenheim, der Mann hat kaum
Besitztümer.
Wie kann die Frau im Falle Ihres Todes (wenn Sie vor ihrem
Mann stirbt) im Sinne ihrer eigenen Kinder das Eigentum
schützen, damit der nichteheliche Sohn des Mannes bei dessen
Tod nicht auch als Erbberechtigter etwas von dem Eigenheim als
Pflichtteil einklagen kann ?
Meines Erachtens nur, wenn sie sich von ihrem Mann scheiden läßt, bzw. wenn der Mann einvernehmlich mit ihr gegen seinen nichtehelichen Sohn das Erbe zugunsten der ehelichen Kinder ausschlägt.