Erbangelegenheit

Hallo an alle !!!

wer kann helfen, eine Bekannte von mir, dessen Mann im april 2003 verstorben ist, hat ihr ein Haus und 375.000 euro hinterlassen.

Leider hatten die beiden kein Testament, sie dachten sich wohl, wozu auch. aber, nun kommst, die lieben Geschwister des verstorbenen Ehemannes meinen, es würde ihnen auch was davon zustehen, weil ja kein Testament vorhanden sei und das Erbschaftsrecht, oder wie immer das auch heisst zum 01.01.2003 geändert wurde.

Zusatz: Es gibt 5 Geschwister und eine Mutter, wobei meine Bekannte auch noch unterschrieben hat, das sie die mutter pflegt. Die Geschwister müssen nichts dazu tun. Aber an das Geld wollen sie, kann ja nicht im sinne des Erfinders sein, oder ???

Kann jemand meiner Bekannten da helfen und ihr einen juristischen Rat geben. Vielen Dank .

Hallo Ralf,

der Mann bzw. das mir bekante Ehepaar hatte keine Kinder. Nun erklär mir doch aber mal bitte, wenn Du es kannst, warum die Eltern ( eine Mutter ) und die besagten „netten“ Geschwister etwas davon abbekommen sollten. Das Ehepaar hat sich dieses durch jahrelanges hartes arbeiten und unter Verzicht von Kindern erschaffen. Warum !!! soll die „bucklige“ Verwandschaft nun auch noch was davon abbekommen ???

Gruß Pimo

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Hi Pimo,

das verstehe ich auch nicht ,was die Verwandtschaft damit zu tun hat, aber es ist leider gesetzlich so.Darum ist es ganz ganz WICHTIG ,dass Ehepaare ohne Kinder ein Testament machen,am besten ein sogenanntes „Berliner Testament“,darin kann man genau bestimmen wer was bekommt oder auch nicht.

Gruss Karin

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Hi Pimo,

Warum !!! soll die „bucklige“ Verwandschaft nun auch noch was davon abbekommen ???

weil das unser Gesetzgeber Ende des 19. Jahrhunderts so ins Bürgerliche Gesetzbuch geschrieben hat. Mit Überlegungen, warum das so ist und warum manche, vielleicht viele Leute damit nicht zufrieden sind, könnten wir Seminare veranstalten bis ans Ende unserer Tage.

Schimpfen hilft nun nichts mehr. Wer Erbschaftsangelegenheiten nicht rechtzeitig klärt, guckt hinterher dumm aus der Wäsche. Natürlich ist das Sterben kein Thema, mit dem wir uns gerne auseinandersetzen - Resultat siehe oben.

Gruß Ralf

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Hallo,

da läuft ja einiges durcheinander: Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei Ehegatten erhält (Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt) der Ehegatte 1/2 (1/4 Erbteil und 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich). Die andere Hälfte geht auf die Kinder zu gleichen Teilen, oder wenn keine Kinder vorhanden sind, auf die Eltern des Erblassers. D.h. wenn es hier keine Kinder gibt, und nur noch die Mutter des Erblassers lebt, geht 1/2 an sie. Die Geschwister haben kein Erbrecht, ihnen steht auch kein Pflichtteil zu.

So ist das Gesetz, und ob man dies richtig findet oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, tut aber nichts zur Sache und hilft auch nicht.

Was man jetzt machen kann, ist einerseits, wenn man mit der Mutter des Erblassers vernünftig reden kann, von ihr einen Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Pflege und Versorgung zu bekommen. Insbesondere bzgl. des Hauses muss man hier schellstmöglich nach einer Lösung suchen, damit dieses nicht versteigert werden muss. Andererseits wäre ggf. zu überlegen, ob die Situation so ist, dass man den Anteil der Ehefrau über Erbausschlagung und konkreten Zugewinnausgleich steigern kann.

Ich bin in diesem Bereich anwaltlich sehr aktiv und zufällig auch in der Nähe, wenn du also Bedarf hast, melde dich per Mail.

Gruß vom Wiz

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Hallo Pimo,

das ist sicher nicht optimal gelaufen und Erbansprüche der Verwandten des Mannes wohl nicht ganz abzuweisen.

Zu denken gibt mir aber Deine Formulierung:

Das Ehepaar hat sich dieses
durch jahrelanges hartes arbeiten und unter Verzicht von
Kindern erschaffen.

Dies erweckt zumindest Zweifel ob das Erbe tatsächlich so hoch war wie von Dir angenommen. Wenn das Ehepaar nämlich in der üblichen Zugewinngemeinschaft lebte gehörte die Hälfte des Hauses und die Hälfte des Vermögens ohnehin der Ehefrau. Das Erbe des Mannes war also nur das halbe Haus und die Hälfte des Vermögens, wovon wiederum die Hälfte unstreitig der Ehefrau zusteht. Strittig wäre dann maximal 1/4 des Hauses und 1/4 des Vermögens.

Das ist trotzdem genug, um, falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist, professionellen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) einzuholen.

Gruß
Werner